Stationierung und Betrieb von 2 Rettungswagen (RTW) im Rettungsdienstbereich Hochfranken Referenznummer der Bekanntmachung: ZRF 4-20.1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 173-452633)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zrf-bayern.de/index.php/rd-in-bayern/oberfranken/hochfranken
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zrf-bayern.de/index.php/rd-in-bayern/oberfranken/hochfranken
Abschnitt II: Gegenstand
Stationierung und Betrieb von 2 Rettungswagen (RTW) im Rettungsdienstbereich Hochfranken
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Hochfranken (im Folgenden auch ZRF Hochfranken oder der Konzessionsgeber) beabsichtigt zwei Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb jeweils eines RTW an zwei verschiedenen Standorten im Rettungsdienstbereich Hochfranken für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2032 zu vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Vorhaltezeiten fu¨r Los 1Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168 Stunden (24 Stunden / 7 Tage) pro WocheStandort in Los 1 Der Standort ist im nördlichen Bereich der Stadt Hof verkehrsgu¨nstig zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung liegen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen. Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedu¨rftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Der Bieter muss fu¨r die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchfu¨hrenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfu¨llt sein wird. Eine Vergu¨tung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte fu¨r die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchfu¨hrenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchfu¨hrenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt. Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Vorhaltezeiten fu¨r Los 1Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168 Stunden (24 Stunden / 7 Tage) pro WocheStandort in Los 1 Der Standort ist im nördlichen Bereich der Stadt Hof verkehrsgu¨nstig zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung liegen. Eine Abweichung um 100 m bis maximal 150 m um den markierten Bereich wird toleriert. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen. Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedu¨rftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Der Bieter muss fu¨r die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchfu¨hrenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfu¨llt sein wird. Eine Vergu¨tung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte fu¨r die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchfu¨hrenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchfu¨hrenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt. Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Vorhaltezeiten fu¨r Los 2Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:Montag bis Sonntag: von 08:00 Uhr bis 20:00 UhrStandort in Los 2 Der Standort ist innerhalb des Versorgungsbereiches der Rettungswache Mu¨nchberg zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung liegen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen. Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedu¨rftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Der Bieter muss fu¨r die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchfu¨hrenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfu¨llt sein wird. Eine Vergu¨tung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte fu¨r die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchfu¨hrenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchfu¨hrenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt. Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Vorhaltezeiten fu¨r Los 2Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:Montag bis Sonntag: von 08:00 Uhr bis 20:00 UhrStandort in Los 2 Der Standort ist innerhalb des Versorgungsbereiches der Rettungswache Mu¨nchberg zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung liegen. Eine Abweichung um 100 m bis maximal 150 m um den markierten Bereich wird toleriert. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen. Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedu¨rftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs. Der Bieter muss fu¨r die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchfu¨hrenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfu¨llt sein wird. Eine Vergu¨tung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte fu¨r die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchfu¨hrenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchfu¨hrenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt. Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).