Individualisierte LUNA-NG Bodenkontrollstation
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Individualisierte LUNA-NG Bodenkontrollstation
Die UniBw M beabsichtigt, für die LUNA-NG zu Forschungszwecken eine individualisierte Bodenkontrollstation zu Forschungs- und Entwicklungszwecken zu erwerben. Ferner soll die LUNA-NG im Rahmen des "Drone Innovation Hub" bei der WTD61 eingesetzt werden. Das Produkt ist in seiner Klasse hinsichtlich technischer Leistungsmerkmale einzigartig. Die LUNA-NG wird seit Jahren bei der Bundeswehr eingesetzt und die UniBw M hat schon eine Vielzahl von LUNA-NG und dazugehöriger Bodenkontrollstationen erworben.
Die UniBw M beabsichtigt, für die LUNA-NG zu Forschungszwecken eine individualisierte Bodenkontrollstation zu Forschungs- und Entwicklungszwecken zu erwerben. Ferner soll die LUNA-NG im Rahmen des "Drone Innovation Hub" bei der WTD61 eingesetzt werden. Das Produkt ist in seiner Klasse hinsichtlich technischer Leistungsmerkmale einzigartig. Die LUNA-NG wird seit Jahren bei der Bundeswehr eingesetzt und die UniBw M hat schon eine Vielzahl von LUNA-NG und dazugehöriger Bodenkontrollstationen erworben.
- Auf gesonderten Abruf des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer optionale Leistungen nach Maßgabe des Lastenheftes.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Leistungen zu den Preisen und Bedingungen dieses Vertrages zu liefern.
Die optionalen Leistungen umfassen:
a) Lieferung Antennenmastsystem
b) Lieferung Sensor (non-ITAR)
c) Lieferung Sensor (ITAR)
d) Lieferung Katapult
e) Lieferung Netzlandesystem Ausrüstung
f) Lieferung Rumpf ausgerüstet mit TuLB
g) Vorarbeit zur Arbeitspaketdefinition für das Jahr 2022
h) Lieferung diverser Avionic Komponenten
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Bei dem Auftragsgegenstand handelt es sich um eine zusätzliche Lieferleistung des ursprünglichen Auftragnehmers. Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits mehrere LUNA-NG und Bodenkontrollstationen bei dem Auftragnehmer beschafft. Die Bodenkontrollstation dient der Erweiterung bereits erbrachter Leistungen. Die Bodenkontrollstation entspricht funktional den von der Bundeswehr bereits beschafften LUNA-NG Bodenkontrollstationen, lediglich ohne das feldverlegbare Containerfahrzeug.
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass die UniBw M eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen erwerben müsste. Lediglich E.M.T. stellt die für die LUNA-NG erforderlichen Bodenkontrollstationen her. Das Produkt ist in seiner Klasse hinsichtlich der technischen Leistungsmerkmale einzigartig.
Der Erwerb anderer Bodenkontrollstationen würde zu einer technischen Unvereinbarkeit beim Gebrauch führen. Die LUNAG-NG soll im Rahmen des Drone Innovation Hub eingesetzt werden. Dies wäre ohne die angepasste Bodenkontrollstation nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.emt-penzberg.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.