Verlängerung des Stichhafens im Hafen Spelle-Venhaus Referenznummer der Bekanntmachung: Hafen Spelle (Stichhafen, Los 2)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spelle
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung des Stichhafens im Hafen Spelle-Venhaus
Die vorliegende Ausschreibung zur Verlängerung des Stichhafens umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen. Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen eines 4. Teilprojekts zur Erweiterung des Hafens Spelle-Venhaus ist die Verlängerung des Stichhafens um 20 m bei DEK km 123,300 durch die Herstellung einer Spundwand, Bodenaushub und Herstellung der Hafenbeckensohle im Erweiterungsbereich sowie den Rückbau der vorhandenen Spundwand geplant. Die dazu erforderlichen Bauleistungen sind in 2 Lose untergliedert. Die vorliegende Ausschreibung umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen.
Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Die Arbeiten vor Ort sind mit den Hafenanrainern laufend abzustimmen. Die Einschränkung der Hafennutzung ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Baumaßnahme erfolgt in Teilabschnitten. Der AN (Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerin) hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit die An -und Abfahrtsbereiche der am Stichhafen befindlichen Betriebe jederzeit für Schwerlastverkehr befahrbar bleiben und vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angabe des mittleren Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018),
2) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusage eines Versicherungsunternehmens.
Zu 1) Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018) mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto),
Zu 2) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf 5,0 Mio. EUR erhöht werden können.
Nachweis von Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Leistungen werden vergleichbare Bauleistungen (Spezialtiefbau zur Herstellung von Uferspundwänden) unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (netto) angesehen.
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Leistungen werden vergleichbare Bauleistungen (Spezialtiefbau zur Herstellung von Uferspundwänden) unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (netto) angesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.