Ein-Ebenen-Angiographiesystem für die Kardiologie Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ein-Ebenen-Angiographiesystem für die Kardiologie
Gefordert wird eine bodenmontierte Ein-Ebenen-Angiographieanlage für die Diagnostik und Intervention in einem Herzkatheterlabor der neusten Gerätegeneration für die Helios Frankenwaldklinik Kronach.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gefordert wird ein bodenmontiertes Ein-Ebenen Angiographiesystem für die Diagnostik und Intervention in einem Herzkatheterlabor der neusten Gerätegeneration, d. h. auf aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik. Es ist ein Neugerät anzubieten.
Zum Gesamtsystem gehören im Untersuchungsraum, neben dem bodenstehenden C-Bogensystem, ein Patientenlagerungstisch, ein Großbildmonitor sowie weitere für den o.g. Zweck erforderliche Komponenten. Das System muss einen effizienten Workflow durch einfache Lagerung des Patienten, sowie eine einfache Auswertung aller Untersuchungstechniken ermöglichen. Das digitale Bildgebungssystem muss mit der neuesten Technologie arbeiten und alle notwendigen Nachverarbeitungs- und Darstellungsmerkmale unterstützen. Die Anwender legen dabei einen großen Wert auf umfangreiche Dosisreduktionsmaßnahmen und Strahlenschutz für Patient und Anwender. Die Anlage muss standardisierte Schnittstellen für die Anbindung an ein KIS-/RIS-/PACS-System bieten. Der Anbieter tritt dabei als Generalunternehmer für die Gesamtleistung auf. Das System muss alle relevanten Zulassungen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen besitzen (z. B. CE, MPG etc.).
Siehe Leistungsverzeichnis - es können im Bereich Zubehör Optionen angeboten werden. Diese fließen nicht in die Bewertung ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(3) Bankerklärung der Hausbank des Bieters, in der die Bank Auskunft gibt über Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zum Bieter sowie eine Erklärung abgibt, ob Auffälligkeiten insbesondere bei der Zahlung von Darlehnsraten oder bei der Einhaltung des gewährten Kontokorrentrahmens zu verzeichnen sind.
4) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, für den der Bieter ein Angebot abgibt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbarsind.
(5) Eigenerklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung (bestehende Haftpflichtversicherung oder eine verbindliche Zusage des Bieters, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der erforderten Deckungssumme) abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versicherung zu erhöhen.
Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mind. 5 Mio. EUR bei zweifacher Maximierung.
(6) Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, für den der Bieter ein Angebot abgibt.
(7) Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bieters.
(8) Erfahrungsnachweis in Form einer, vom Bieter gefertigten, Referenzliste über mit dem Ausschreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, in den letzten höchstens drei Jahren erbrachte Leistungen.
Der Bieter muss über mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit September 2018) über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung wird elektronisch, mindestens im Vier-Augen-Prinzip, erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform unter https://www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächerregelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.