Neubau eines Förderzentrums für das Fritz-Felsenstein-Haus in Langweid am Lech – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.felsenstein.org
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av15a105
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av15a105
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Förderzentrums für das Fritz-Felsenstein-Haus in Langweid am Lech – Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Fritz-Felsenhaus-Haus e. V. plant den Neubau eines Förderzentrums in Langweid am Lech als Außenstelle der bestehenden Schule in Königsbrunn.
Beabsichtigt ist der Neubau der Fritz-Felsenstein-Schule (Grund-, Mittel- u. Berufsschulstufe) mit SVE, einer Heilpädagogischen Tagesstätte sowie einer Praxis (Therapie).
Auf dem für die Neubaumaßnahme zur Verfügung stehenden Grundstück (6.272 m²) befinden sich derzeit eine Grund- und Mittelschule und die dazugehörige, durch einen Gang verbundene 3-fach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle, die von der Grund- und Mittelschule genutzt wird, soll erhalten bleiben und in die Planung des neuen Schulkomplexes integriert werden. Die bestehende Grund- und Mittelschule wird abgerissen und neu errichtet (hier nicht ausschreibungsgegenständlich).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Römerstraße / Schulstraße / Schubertstraße
86462 Langweid am Lech
Der Fritz-Felsenhaus-Haus e. V. plant den Neubau eines Förderzentrums in Langweid am Lech als Außenstelle der bestehenden Schule in Königsbrunn.
Im heutigen Zentrum für Menschen mit Körper- oder Mehrfachbehinderung (KME) in der Stadt Königsbrunn, Landkreis Augsburg, werden derzeit 380 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert. Eine Statistik der letzten 10 Schuljahre des Zentrums zeigt jedoch, dass die bestehenden Räumlichkeiten der Schule für den heutigen Bedarf nicht mehr ausreichen. Mit der stetig steigenden Schülerzahl an der Fritz-Felsenstein-Schule erhöht sich auch der notwendige Raumbedarf. Eine Prognose der nächsten 10 bis 12 Schuljahre zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahl und des damit verbundenen Bedarfs an Klassen. Über die Statistiken hinaus spüren die Leitung und das Personal der Schule täglich den Raummangel, was ihre Arbeit und das Förderangebot immer mehr beeinträchtigt. Eine Erweiterungsmöglichkeit ist deshalb notwendig. Aus diesen Gründen und angesichts der mangelnden Voraussetzungen für eine Erweiterung Nähe der Bestandgebäude wurde für einen zweiten Standort und für die Errichtung eines zusätzlichen Förderzentrums der Fritz-Felsenstein-Schule entschieden.
Auf dem vorgesehenen Baugrundstück in Lagweid am Lech befinden sich derzeit eine Grund- und Mittelschule und die dazugehörige durch einen Gang verbundene Dreifach-Sporthalle. Die bestehende Sporthalle, die von der Grund- und Mittelschule genutzt wird, soll erhalten bleiben und in die Planung des neuen Schulkomplexes integriert werden. Die bestehende Grund- und Mittelschule soll abgerissen und neu errichtet werden. Das Gesamtgrundstück wird in zwei Grundstücke geteilt. Das östliche Teilgrundstück mit der Sporthalle soll die neue Grund- und Mittelschule erhalten (hier nicht ausschreibungsgegenständlich).
Der Neubau der Grund- und Mittelschule, sowie die Abfolge von Abbrüchen und Neubauten auf dem Gelände hat für den Neubau des Förderzentrums keine Einflüsse, da die bauliche Umsetzung zeitlich versetzt erfolgen wird. Für das Förderschulzentrum des Fritz-Felsenstein-Hauses (FFH) wird der westliche Grundstücksteil (6.272 m²) neben der neuen Grundschule vorgesehen, eingerahmt von der Römerstraße, der Schulstraße und der Schubertstraße. An der Ecke Schul- / Sonnenstraße auf dem benachbarten Grundstück westlich der Sonnenstraße befindet sich erdgeschossig barrierefrei zugänglich eine Einfachturnhalle und eine im Untergeschoss liegende Schwimmhalle ohne Hubboden. Diese sind als sportliche Einrichtungen für das Förderzentrum von hohem Interesse und sollen, insofern ein barrierefreier Umbau möglich ist in das Gesamtkonzept integriert werden. Das Gebäude kann fußläufig entlang der Schulstraße erreicht werden.
Flächen:
NF 1-6: 4.765 m²,
BGF: 10.135 m².
Kosten:
Aktuell wird auf Basis der oben angegeben Flächen von Gesamtkosten i. H. v. ca. 35,1 Mio. € (KG 200-700, DIN 276) ausgegangen. In diesem Kosten sind noch keine Reserven für (Bau-)preissteigerungen oder Unvorhersehbares enthalten.
Terminliche Meilensteine:
Planungsbeginn: Anfang 2022,
Baubeginn: Frühsommer 2023,
Nutzungsaufnahme: Schuljahresbeginn 2025/26.
Weitere Details zur geplanten Maßnahme können der vorliegenden ausführlichen Grundlagenermittlung, die den Vergabeunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt ist, entnommen werden.
Für den Neubau eines Förderzentrums in Langweid am Lech sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anl.gr. 1 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechn. Anlagen), 7 (Nutzungsspez. Anlagen / hier: Küchentechn. Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gem. §§ 53 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung u. Vorplanung) gem. § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsph. 3-9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (4 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (3 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (1 Punkt);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < 10 Gesamtmitarbeiter und ≥ 8 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (4 Punkte);
— < 8 Gesamtmitarbeiter und ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (3 Punkte);
— < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2 Punkte);
— < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (1 Punkt);
— < 2 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (max. 4 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (max. 5 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme (max. 5 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 410+420+430+470+480) ≥ 4,0 Mio. € brutto) (max. 5 Punkte);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 3 Punkte);
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55HOAI) erbracht (max. 4 Punkte);
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 4 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß § 55 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 55 HOAI;
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 55 HOAI;
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI, hier insbesondere:
1. Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs (Lph. 2),
2. Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuchs (Lph. 3),
3. Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung (Lph. 5),
4. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 400, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de