Erstellung einer Individualsoftware auf der Grundlage eines Werkvertrages für die Erstellung einer OER Lernplattform für Musik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8928903
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://website.musikhochschule-muenchen.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Individualsoftware auf der Grundlage eines Werkvertrages für die Erstellung einer OER Lernplattform für Musik
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erstellung einer Individualsoftware auf der Grundlage eines Werkvertrages für die Erstellung einer OER Lernplattform für Musik. Kern des Projekts OER Lernplattform für Musik ist die Entwicklung einer digitalen Lernplattform unter offener Lizenz (MIT) für die kollaborative Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden an hochwertigen Materialien zum Musiklernen. Diese Lernplattform soll ganz speziell auf die Bedürfnisse des Musiklernens zugeschnitten sein. Die funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen sind detailliert in dem Lastenheft sowie dem EVB-IT Erstellungsvertrag beschrieben. Das Projekt wird mit Fördermitteln der Stiftung Innovation in der Hochschullehre („SIH“) finanziert (FBM2020-EA-520-02720).
München
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erstellung einer Individualsoftware auf der Grundlage eines Werkvertrages für die Erstellung einer OER Lernplattform für Musik. Kern des Projekts OER Lernplattform für Musik ist die Entwicklung einer digitalen Lernplattform unter offener Lizenz (MIT) für die kollaborative Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden an hochwertigen Materialien zum Musiklernen. Diese Lernplattform soll ganz speziell auf die Bedürfnisse des Musiklernens zugeschnitten sein. Die funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen sind detailliert in dem Lastenheft sowie dem EVB-IT Erstellungsvertrag beschrieben. Das Projekt wird mit Fördermitteln der Stiftung Innovation in der Hochschullehre („SIH“) finanziert (FBM2020-EA-520-02720).
Vor Angebotsabgabe (möglichst unmittelbar nach dem Download der veröffentlichten Vergabeunterlagen) war von den Bietern die Vertraulichkeitserklärung einzureichen, damit die Fördermittelunterlagen (Dokumente 15 bis 20 aus den Vergabeunterlagen), die Vertragsbestandteil werden sollen, übersandt werden konnten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung einer Individualsoftware auf der Grundlage eines Werkvertrages für die Erstellung einer OER Lernplattform für Musik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https:///regierung.oberbayern.bayern.de
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsab-schluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.