Erweiterung des GSB Standortes Aschaffenburg
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baar-Ebenhausen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gsb-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des GSB Standortes Aschaffenburg
Planung, Bau und Betrieb von Sonderabfallbehandlungsanlagen am Standort Aschaffenburg. Gegenstand ist eine CP-Anlage, eine Anlage zur Gebindeabsaugung und die übergeordnete Infrastruktur.
Die GSB Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH (GSB) betreibt am Standort Aschaffenburg ein Zwischenlager für gefährliche Abfälle sowie eine Anlage zur chemisch-physikalische Behandlung von flüssigen Abfällen (CP-Anlage). Der Standort soll unter Einbeziehung des bislang unbebauten Nachbargrundstückes modernisiert und weiterentwickelt werden. Im Rahmen dieser Maßnahme ist es vorgesehen, die bestehende CP-Anlage rückzubauen und durch eine neue, moderne Anlage zu ersetzen. Darüber hinaus soll das Leistungsspektrum am Standort durch eine Anlage zur Absaugung und Reinigung von IBC erweitert sowie die Lagerkapazität für Abfälle in Gebinden ausgebaut werden. Hierfür steht neben dem Altstandort eine angrenzende Brachfläche zur Verfügung, welche ebenfalls genutzt werden kann.
Konkret sind bei der Entwicklung des Standortes folgende Teilprojekte geplant:
(A) Neubau CP-Anlage :
Errichtung einer neuen CP-Anlage zur Behandlung organischer und anorganischer Flüssigabfälle mit einer Kapazität von ca. 100.000 t/a im 2-Schicht-Betrieb, davon mindestens 2/3 für anorganische Abfälle.
(B) Gebindeabsaugung und -reinigung:
Errichtung der benötigten Infrastruktur für den Umschlag von flüssigen Abfällen in Gebinden (Absaugung, Reinigung und Bereitstellung von ca. 18.000 IBC/a)
(C) Rückbau des Altstandortes & Errichtung der allgemeinen Infrastruktur inkl. Gebindelager:
Rückbau des Altstandortes und Errichtung der allgemeinen Infrastruktur wie Verkehrswege, Betriebsgebäude, Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, HKL, Druckluft…) sowie eines Zwischenlagers für Abfälle in Gebinden.
Die Projektrealisierung soll neben Planung und Bau einer CP-Anlage auf neuestem Stand der Technik auch den anschließenden Betrieb der CP-Anlage mit einem erfahrenen Partnerunternehmen umfassen.
Das Zusammenspiel der einzelnen Teilprojekte mit gegenseitigen Abhängigkeiten im Rahmen des Genehmigungsverfahren, der Planung, im Bau sowie beim Betrieb der Anlagen bedingt die gemeinsame Realisierung mit einem Partnerunternehmen.
Betrieb der CP-Anlage
A) Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen (30 %)
B) Referenzen über die Realisierung von CP-Anlagen als Bauherr (20 %)
C) Referenzen über den Betrieb von CP-Anlagen (50%)
Gebindeabsaug- und Reinigungsstation, Leergebindefläche, Tankterminals, Abluftbehandlung; Verlängerungsoption Betrieb CP-Anlage nach zehnjähriger Festlaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug nicht älter als Mai 2021 (soweit der/die Wirtschaftsteilnehmer zur Eintragung verpflichtet sind)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
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B) Umsätze (brutto) mit Betrieb von Chemisch-Physikalischen Anlagen in den letzten 3 Jahren
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C) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 15 Mio. EUR für Personenschäden und 15 Mio. EUR für sonstige Schäden. Für Wirtschaftsteilnehmer, die nur Planungsleistungen erbringen, ist der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden zuführen. Alternativ genügt jeweils eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 25.000.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
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Mindestanforderungen zu B): 5 .000.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
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Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten über die Planung von CP-Anlagen für flüssige Abfälle in den Jahren 2010 bis heute (siehe Formblatt Referenzen Planung). Zugelassen sind nur Referenzprojekte, die nicht vor 2011 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand der Ausführungsplanung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Standort und kurze Beschreibung der Anlage b) Art der Maßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau), c) planungsgegenständliche Behandlungsmöglichkeiten d) Leistungsumfang (Leistungsphasen iSd HOAI), e) Leistungszeit/Baufertigstellung, f) Baukosten brutto (Kostengruppen 300 und 400) g) Auftraggeber einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer.
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B) Benennung von Referenzprojekten über die Realisierung von CP-Anlagen als Bauherr in den Jahren 2010 bis heute (siehe Formblatt Referenzen Realisierung). Gewertet werden nur Referenzprojekte, bei denen die Inbetriebnahme erfolgt ist und die nicht vor 2011 baufertiggestellt wurden.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Standort und kurze Beschreibung der Anlage b) Art der Maßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau), c) Behandlungsmöglichkeiten, d) Baufertigstellung/Inbetriebnahme, e) Baukosten brutto (Kostengruppen 300 und 400).
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C) Benennung von Referenzprojekten über den Betrieb von CP Anlagen (siehe Formblatt Referenzen Betrieb). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über CP-Anlagen, welche mindestens 1 Jahr in Betrieb sind und in denen der technische Anlagenbetrieb vom Wirtschaftsteilnehmer mit vorwiegend eigenem Personal durchgeführt wird.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Standort und kurze Beschreibung der Anlage, b) Baujahr der Anlage, c) Dauer des Betriebs der Anlage d) Behandlungsmöglichkeiten, e) Nennkapazität/a, f) Anteil der verarbeiteten CPA-Abfälle, f) Technischer Anlagenbetrieb durch eigens Personal
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D) Anzahl der Beschäftigten mit Zuordnung zu den Tätigkeitsbereichen (Technische Mitarbeiter (Arch./Ing. oder sonstige), kaufmännische Mitarbeiter, Allgemeine Verwaltung, gewerbliche Mitarbeiter, sonstige)
Ausweisung der Anzahl der Mitarbeiter, die den CP Anlagen zuzuordnen sind,
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E) Angabe, ob der Wirtschaftsteilnehmer über ein akkreditiertes Labor verfügt
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F) Zertifikat über ein Umweltmanagement – DIN EN ISO 14001oder gleichwertige Zertifikate akkreditierter Stellen. Andere vorhandene Zertifikate akkreditierter Stellen sollten ebenfalls vorgelegt werden (z.B. DIN EN ISO 9001).
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G) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und – soweit vorgesehen - Benennung des Unterauftragnehmers für die Planungsleistungen. Für den technischen Betrieb der CP-Anlage ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
Mindestanforderungen zu A): Es müssen mindestens zwei Referenzen über die Planung eines Neu- oder Erweiterungsbaus einer CP-Anlage für flüssige Abfälle, bei denen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 – 5 vollständig erbracht worden sind. Mindestens 5 der folgenden 6 Behandlungsmöglichkeiten müssen von den benannten Referenzen umfasst sein:
• Oxidation
• Reduktion
• Entgiftung
• PFC Elimination
• CSB Reduktion, auch schwer abbaubarer CSB
• Behandlung von Komplexbildner haltigen Abfällen
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Mindestanforderungen zu C): Mindestens ein Referenzprojekt muss über eine Nennkapazität von mindestens 50.000 t/a verfügen. In Summe aller Anlagen müssen mindestens 35% der Nennkapazität der betriebenen Anlagen für CPA Abfälle ausgelegt sein und die aufgeführten Referenzen müssen einen mindestens einjährigen Betrieb ausweisen. Mindestens 5 der folgenden 6 Behandlungsmöglichkeiten müssen von den benannten Referenzen umfasst sein:
• Oxidation
• Reduktion
• Entgiftung
• PFC Elimination
• CSB Reduktion, auch schwer abbaubarer CSB
• Behandlung von Komplexbildner haltigen Abfällen
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Mindestanforderungen zu E): Der Wirtschaftsteilnehmer muss über ein akkreditiertes Labor verfügen.
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Mindestanforderungen zu F): Vorlage eines Zertifikats über ein Umweltmanagement – DIN EN ISO 14001oder gleichwertige Zertifikate akkreditierter Stellen
Eine für die Planung verantwortliche Person muss zur Bauvorlage nach Art. 61 BayBo berechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Siehe zu den formalen Vorgaben für den Teilnahmeantrag die Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (abrufbar unter dem unter I.3 genannten Link)
2.) Die Angaben zu den Eignungskriterien/Mindestanforderungen (Ziff. III.1) sind auf das Unternehmen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu beziehen. Auf die Eignung (Umsatzzahlen, Referenzen, Mitarbeiter etc.) konzernzugehöriger oder anderer Unternehmen kann sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe berufen (§ 47 VgV). Voraussetzung für die Eignungsleihe ist, dass das andere Unternehmen eine eigne Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer abgibt, die die Erklärungen zu den Ausschlussgründen und die Angaben zum Bereich der Eignungsleihe (z.B. Umsätze, Mitarbeiter) enthalten. Das andere Unternehmen muss zusätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel, die Gegenstand der Eignungsleihe sind, tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Eignungsleihe im Bereich Referenzen setzt voraus, dass das dritte Unternehmen als Nachunternehmer angegeben wird. Für den technischen Betrieb der CP-Anlage ist der Einsatz von Nachunternehmern und damit auch die Eignungsleihe ausgeschlossen.
3.) Die gesamte Kommunikation im Teilnahmewettbewerb wird ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu re-agieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)