Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2017HBA003_26
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsbauarbeiten
Der zweigeschossige Neubau des Kinder- und Familienzentrums an der Grünwalder Straße entsteht auf dem südlichen Areal des bestehenden und erweiterten Grundstücks. Der Neubau kann zukünftig max. 186 Kinderaufnehmen, dies entspricht 3 Krippengruppen (36),
6 Kindergartengruppen (130) und einer Hortgruppe (20).Bis zur Fertigstellung des Neubaus bleibt der Bestandskindergarten mit seinen 5 Gruppen in Betrieb und soll danach abgerissen werden.
ca. 500m3 Erdarbeiten
ca. 390m3 Frostschutz/Tragschicht
ca. 400m2 Fläche aus Betonsteinplatten
ca. 725m2 Fläche aus Asphalttragdeckschichten
ca. 125m2 Flächen aus Kunststoffbelägen
ca. 140m Einfassungen Granit, Großpflaster
ca. 230m Breitflachstahl
ca. 70m Entwässerungsleitungen
ca. 140m Entwässerungs-/Fassadenrinnen
ca. 7 St Spielgeräte
ca. 220m Doppelstabmattenzaun
ca. 570m2 Pflanzflächen
ca. 1.550m2 Ansaatflächen
ca. 628 St Gehölze (Bäume/Solitärsträucher/Sträucher)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
"Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Bescheinigung in Steuersachen,
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt,
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Erklärung Masernschutzgesetz,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind
binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer)."
"Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind
binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer)."
"Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: Ausgefülltes Formblatt L_124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit zusätzlichen folgenden Angaben/ Nachweisen:
— vergleichbare Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen und ggfls. zusätzlich zum PQ.-Nachweis sind
binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter wie auch vom Nachunternehmer)."
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsraum Zi.-Nr. 204 N, 2. OG Rathaus Neubau, Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland