Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Raumlufttechnische Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Raumlufttechnische Anlagen
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Würzburg
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Neubau eines Studentenwohnheimes mit Tiefgarage. Zur Maßnahme zählen die ausgeschriebenen haustechnischen Anlagen.
Die Raumlufttechnischen Anlagen umfassen u. A.
1. Abluftanlagen nach DIN 18017-3 für die Studentenappartements,
2. Abluftanlagen für die öffentlichen WC-Anlagen und Nebenräume,
3. Abluftanlagen für die Technik- und Müllräume.
Die Appartements erhalten Einzelraumablüfter.
Die sonstigen Räume erhalten Abluftventilatoren auf dem Dach bzw. in den Technikräumen.
— ca. 170 Einzelraumablüfter,
— ca. 4 Abluftventilatoren,
— ca. 550 m Wickelfalzrohr DN100 – DN250,
— ca. 15 Brandschutzklappen,
— ca. 140 Brandschotte DIN 18017-3,
— ca. 20 Einbauteile (Volumenstromregler, Filter, Schalldämpfer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.witthake-haustechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.