Rahmenvertrag Software Veeam 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000262
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Veeam 2021
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für neun Universitäten, 14 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie deren mitversorgte Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber), Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Klinikum der Universität München (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Augsburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Erlangen (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Regensburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Würzburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, der bayerischen Staatsbibliothek und die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München; einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand des Verfahrens ist der Bezug von Lizenzen zur Nutzung von Veeam Produkten durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für neun Universitäten, 14 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie deren mitversorgte Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber), Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Klinikum der Universität München (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Augsburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Erlangen (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Regensburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Universitätsklinikum Würzburg (Anstalt des Öffentlichen Rechts), Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften sowie der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, der bayerischen Staatsbibliothek und die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch die Universität der Bundeswehr München; einen Rahmenvertrag aus.
Gegenstand des Verfahrens ist der Bezug von Lizenzen zur Nutzung von Veeam Produkten durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Es sind insgesamt zwei Vertragsverlängerungen um jeweils 12 Monate bis maximal zum 31.08.2025 durch den Auftraggeber möglich.
Der festgesetzte Höchstwert für diesen Rahmenvertrag beträgt 4.832.895,78 € netto. Unabhängig von der festgelegten Vertragslaufzeit endet der Rahmenvertrag spätestens mit Erreichen dieses Höchstwertes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
3. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
4. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
zwei Referenzen für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Referenzen müssen auf die letzten 3Jahre Bezug nehmen. (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV).
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Erklärung, dass dem Auftraggeber zwei Ansprechpartner:innen des Auftragnehmers zur Verfügung stehen. Bei den Ansprechpartner:innen muss es sich um SAP Basis Consultants handeln, die dem Auftraggeber fest für die Dauer des Vertrags zugeordnet sind.
- Erklärung, dass die Datenverarbeitung grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfindet.
- Erklärung, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. h DSGVO zur Verfügung stellt.
- Erklärung des Auftragnehmers, Mitglied im Veeam Value-Added Reseller Program zu sein.
- Erklärung über die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft im Veeam Value-Added Reseller Program sowie des Partnerstatus und Zertifizierungsanforderungen während der gesamten Vertragslaufzeit
Erklärung des Bieters, mind. den Status Veeam Value-Added Reseller Gold vorweisen zu können
Erklärung des Bieters, mindestens die Zertifizierung von 2 VMCE (Veeam Certified Engineer) und 1 VMCA (Veeam Certified Architect) zu besitzen
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
- Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
- Erklärung des Bieters, die ILO-Konventionen für internationale Arbeitsstandards, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen (Übereinkommen Nr. 1, 29, 87, 98, 100, 102, 105, 111, 131, 138, 155, 170,182) einzuhalten. Die Normen sind online abrufbar unter http://www.ilo.org.
- Erklärung des Bieters, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in anderer Weise zu verbreiten.
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG.
- Erklärung zur Akteneinsicht gemäߧ165 GWB.
- Erklärung, die Bestimmungen des Anhangs "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung" (zu finden unter Anlagen in diesem Verfahren zu akzeptieren.
- Erklärung über die Akzeptanz der Anwendung der Konditionenvereinbarung mit Veeam (Referenznummer Q-368332) für die Auftragsausführung dieses Vergabeverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen