Wireless-LAN-Infrastrukturausstattung und Erbringung von Serviceleistungen für Schulen im Landkreis Schweinfurt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wireless-LAN-Infrastrukturausstattung und Erbringung von Serviceleistungen für Schulen im Landkreis Schweinfurt
Im Rahmen der Einzugnahme von Medienbildung in die Bildungspläne des Landes Bayern wird das Landratsamt Schweinfurt in seiner Funktion als Schulträger in den kommenden Jahren nach und nach die einzelnen Schulen mit modernen, digitalen Medien(-geräten) ausstatten. Eine besonders zentrale Bedeutung hat hierbei die Ausstattung der Schulen mit einer funktionierenden und flächendeckenden Wireless-Lan-Infrastruktur. Ziel der Ausschreibung ist es, vier Schulen im Landkreis Schweinfurt mit einer Wireless LAN (WLAN) – Infrastruktur ausstatten. Hierfür wurde vom Auftraggeber vorab je Schule jeweils eine WLAN-Simulation durchgeführt. Über die WLAN-Infrastruktur soll künftig die Netzwerkverbindung von WLAN-Clients im 2,4GHz Band und 5GHz Band realisiert werden. Die WLAN-Infrastruktur wird perspektivisch von den Schülern und den Lehrern für den Unterricht und für die Verwaltung als Medium für den Datenaustausch genutzt werden.
Ziel der Ausschreibung ist es, vier Schulen im Landkreis Schweinfurt mit einer Wireless LAN (WLAN) – Infrastruktur ausstatten. Hierfür wurde vom Auftraggeber vorab je Schule jeweils eine WLAN-Simulation durchgeführt. Über die WLAN-Infrastruktur soll künftig die Netzwerkverbindung von WLAN-Clients im 2,4GHz Band und 5GHz Band realisiert werden. Die WLAN-Infrastruktur wird perspektivisch von den Schülern und den Lehrern für den Unterricht und für die Verwaltung als Medium für den Datenaustausch genutzt werden. Zusätzlich wird darüber eine Netzwerkverbindung für Gäste bei Schulveranstaltungen realisiert. Von Seiten des Auftraggebers wird dabei insbesondere Wert auf eine gute Signalstärke der WLAN-Clients gelegt.
Über die Infrastruktur der Schulen muss mindestens ein pädagogisches (Schul-)Netz und Verwaltungsnetz aufgebaut werden können. Da sich die weiteren Anforderungen an Aufbau und Gestaltung der Netze ergeben plant der Auftraggeber mit dem künftigen Auftragnehmer mit mindestens einem Workshop je Schule genauere Anforderungen zu spezifizieren.
Neben der Ausstattung der Schulen mit WLAN müssen vom Auftragnehmer künftig auch Service- und Supportleistungen erbracht werden. Diese können wie folgt zusammengefasst werden:
- Einhaltung von vorgegebenen Reaktionszeiten
- Planung und Einspielung von Feature- und Sicherheitsupdates
- Anpassungen des jeweiligen Netzwerkes
- Störungsmanagement
- Service Monitoring
- Service Management
Zu diesem Zweck plant der Auftraggeber den Abschluss eines zusätzlichen Servicevertrages mit einer Laufzeit von 60 Monaten
5x Access Points
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wireless-LAN-Infrastrukturausstattung und Erbringung von Serviceleistungen für Schulen im Landkreis Schweinfurt
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.