2 Abfallsammelfahrzeuge mit Aufbau und Schüttung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0145
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 169-441425)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2 Abfallsammelfahrzeuge mit Aufbau und Schüttung
Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0145
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144511 Müllfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zwei Fahrzeuge für die Abfallwirtschaft der Stadt Fürth
3 Lose:
Los 1 - Fahrgestell
Los 2 - Aufbau
Los 3 - Schüttung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2021
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.14
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:
zu 2.7. Die Lieferfrist darf maximal 30 Wochen nach Auftragserteilung betragen
muss es heißen:
./. (Diese bisherige Angabe entfällt)
Abschnitt Nummer: II.2.14
Los-Nr.: 2
Anstatt:
zu 2.7 Die maximale Lieferfrist beträgt 20 Wochen nach Auftragserteilung
muss es heißen:
./. (Diese bisherige Angabe entfällt)
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: