Demonstration zur Frequenzverdopplung für Ausstellung Licht und Materie Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2021-294
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Demonstration zur Frequenzverdopplung für Ausstellung Licht und Materie
Die Ausstellung „Licht und Materie“ bildet die thematische und chronologische Fortsetzung der Ausstellung „Klassische Optik“. Diese Ausstellung wird in Kooperation mit dem Excellenzcluster „Munich Center for Quantum Science and Technology“ (MCQST) erarbeitet. Während in der Ausstellung „Klassische Optik“ die Ausbreitung von Licht in Strahlen und Wellen im Vordergrund steht, sollen hier mikroskopische Modelle von Licht vorgestellt werden, die im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelt wurden. Im Zentrum der Ausstellung steht die Frage „Was ist Licht?“. Das Begriffspaar „Licht und Materie“ verdeutlicht, dass man nur etwas über die Natur des Lichts lernen kann, wenn man betrachtet, wie Licht und Materie aufeinander einwirken, zum Beispiel in Linsen, auf farbigen Oberflächen, oder auf Sensoren. Inhaltliche Schwerpunkte bilden unter anderem die Laserphysik, Atom- und Molekülspektroskopie und die moderne Quantenoptik.
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Zentrum Neue Technologien
Museumsinsel 1
80538 München
Gewünscht wird eine Demonstration, die das Prinzip der Frequenzverdopplung von Licht zeigt.
Der Auftrag ist in drei Stufen aufgeteilt:
- Leistungsstufe 1 ist zwingend Teil des Auftrags. Sie umfasst die Entwicklung und den Bau der Grundversion der Demonstration. Die Grundversion entspricht der Laserklasse 3B und nur die Sichtbarkeit der verdoppelten Frequenz ist erforderlich.
Für den Einsatz in der Ausstellung sind noch kleine Erweiterungen der Grundversion erforderlich. Der Auftragnehmer kann diese Erweiterungen mit anbieten.
- Leistungsstufe 2 umfasst die Entwicklung und die Umsetzung von Laserschutzmaßnahmen, die den sicheren, unbeaufsichtigten Einsatz in der Ausstellung ermöglichen.
- In Leistungsstufe 3 muss das Problem der sichtbaren Darstellung der Grundfrequenz gelöst werden. Das didaktische Ziel der Demonstration ist es, klar zu machen, dass die verdoppelte Frequenz aus einem Laserstrahl mit einer (ggf. unsichtbaren) anderen Frequenz entsteht.
(Verbindlich sind die weiter unten folgenden Beschreibungen der Leistungsstufen.)
Diese Auflistung der Leistungsstufen ist nicht als chronologische Reihenfolge zu verstehen. Zum Beispiel kann die Ausführung von Leistungsstufe 3 vor Fertigstellung der Leistungsstufe 1 beginnen. Es ist möglich, die Leistungsstufe 3 ohne die Leistungsstufe 2 anzubieten.
Auftraggeberseitig besteht eine maximale Kosten-Obergrenze i.H.v. 15.000,- € netto für den gesamten Auftrag inklusive aller Leistungsstufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Planung so auszurichten, dass alle angebotenen Leistungsstufen in Summe innerhalb dieser Kosten-Obergrenze realisiert werden.
Mit dem Angebot reichen Bieter einen verbindlichen Angebotspreis für die Leistungsstufe 1 ein, und geben an, welche der Leistungsstufen 2 und 3 sie darüber hinaus anbieten. Der Zuschlag geht an das Angebot mit dem günstigsten Preis für Leistungsstufe 1.
Die Leistungsstufe 1 ist spätestens 4 Monate nach der Beauftragung abzuliefern. Wenn der Auftragnehmer auch weitere Leistungsstufen angeboten hat, so sind binnen zwei Wochen nach Beauftragung der Leistungsstufe 1 Skizzen zur geplanten Erfüllung der weiteren Leistungsstufen mit verbindlichen Angebotspreisen einzureichen. Anschließend entscheidet der Auftraggeber über den Abruf der weiteren Leistungsstufen. Auch diese sind 4 Monate nach ihrer Beauftragung abzuliefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Formblatt L 124
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Museumsinsel 1
80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte
auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für
Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-
Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.
evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]