ZNT - Ausstellungsbau für Science Communication Lab, Nano- und Biotechnologie-Bereich Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2021-310
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZNT - Ausstellungsbau für Science Communication Lab, Nano- und Biotechnologie-Bereich
Das Zentrum Neue Technologien (ZNT) im Deutschen Museum wurde im November 2009 eröffnet und zeigt im Untergeschoss auf ca. 800 m² eine Ausstellung zur Nano- und Biotechnologie. Wegen Umbaumaßnahmen wird die Ausstellung zur Nano- und Biotechnologie abgerissen. Auf der freiwerdenden Fläche entstehen ein Vitrinenbereich für Exponate der Nano- und Biotechnologie, ein Labor zur Wissenschaftskommunikation (SCL) sowie eine Multifunktionsfläche (Anlage 1).
Für den Vitrinenbereich im UG ZNT werden sechs Doppelvitrineneinheiten benötigt inkl. Medienhardware, Beleuchtung und Glashauben.
Für das Labor zur Wissenschaftskommunikation (SCL) im UG ZNT wird ein deckenhoher Einbauschrank inkl. Regalaufteilung, Waschbecken und Kühlschrank benötigt sowie ein Absperr- bzw. Stellwandsystem, teilweise mit inkludierten Monitoren und Vitrinen.
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Zentrum Neue Technologien
Museumsinsel 1
80538 München
Im rückwärtigen Teil der geplanten Laborfläche im UG (siehe Anlage 2) ist ein bis zur Decke der umlaufenden Galerie im EG reichender Einbauschrank einzubauen. Die Schrankeinteilung ist dabei in Anlage 2 vorgegeben. Zusätzlich sind eine Laborspüle, ein Kühlschrank und ein Gefrierschrank zu beschaffen und an den markierten Stellen in Anlage 2 einzubauen. Die genauen Spezifikationen des Schranks samt Einbauteilen ist dem Preisblatt zu entnehmen. Die Anlagen 3, 4, 4a sind zu beachten.
Der vordere Teil der geplanten Laborfläche im UG (siehe Anlage 2) soll mit einer etwa brusthöhen Abtrennung vom Besucherraum abgetrennt werden; der hintere Teil mit einer fast deckenhohen Abtrennung gleicher Ausführung und Materialität, aber mit Akustikoption. Die Abtrennung soll aus einzelnen Elementen bestehen, die flexibel aneinandergereiht werden können und im Bedarfsfall leicht auf- und abgebaut werden können. Auf verschiedene Bereiche der Abtrennung sollen Grafiken bzw. Texte aufgebracht werden. In den deckenhohen Elementen sollen Monitore inkl. Zuspieler integriert werden sowie zwei Glasvitrinen. Die detaillierte Einteilung ist in Anlage 5 gezeigt.
Für den Ausstellungsbereich Nano- und Biotechnologie werden sechs Doppelvitrinen benötigt (siehe Anlage 6). Die Vitrinen bestehen aus einem Unterbau und unterschiedlich großen Glashauben. Sie müssen ohne Bodenverankerung selbstständig sicher stehen. In die Vitrinen soll eine Exponatbeleuchtung mittels LED-Leuchten integriert werden. Die verwendeten Materialien müssen für den Museumsbetrieb geeignet sein.
Touchmonitor und Zuspieler einzuplanen. Die entsprechende Hardware muss beschafft, eingebaut und an die bauseits vorhandenen Anschlüsse angeschlossen werden. Die Anlagen 7-11 sind zu beachten. Die Hardware muss durch Revisionsöffnungen zugänglich sein. Farbe, Material und Oberfläche der Revisionsöffnungen muss dem Vitrinenunterbau entsprechen. Lüftungsöffnungen müssen ausreichend dimensioniert sein, ggfs. sind als Zubehöre aktive Lüfter einzuplanen. Sämtliche Technik muss darauf auslegt sein, beim Einschalten der Stromzufuhr selbstständig zu starten. Der Abschaltvorgang wird durch Ausschalten der Stromzufuhr gehandhabt. Die Medientechnik muss für einen Betrieb von 12 Stunden an sieben Tage die Woche ausgelegt sein. Die Medientechnik muss so integriert sein, dass ein Austausch gewährleitet ist.
Die Vitrinen sind dem AG komplett betriebsbereit und gereinigt zu übergeben.
Der Preis für die beschriebene Leistung ist im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Eine Vor-Ort-Besichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich, andernfalls kann das Angebot nicht gewertet werden.
Zur Terminvereinbarung für Ortsbesichtigungen per E-Mail an [gelöscht]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Formblatt L 124
Gemäß Formblatt L 124
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Museumsinsel 1
80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis gemäß § 11 a (3) VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte
auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für
Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-
Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.
evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134
GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in
Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]