Unterhaltsreinigung TUM Campus Garching Referenznummer der Bekanntmachung: 061/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung TUM Campus Garching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements für den TUM Campus in Garching . Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem übergreifenden FM Betriebskonzept.
Unterhaltsreinigung für Objekte im Objektcluster 1
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements für den TUM Campus in Garching . Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem übergreifenden FM Betriebskonzept. t
Unterhaltsreinigung für Objekte im Objektcluster 2
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des infrastrukturelle Gebäudemanagements für den TUM Campus in Garching . Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem übergreifenden FM Betriebskonzept.
Unterhaltsreinigung für Objekte im Objektcluster 3
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements für den TUM Campus in Garching . Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem übergreifenden FM Betriebskonzept.
Unterhaltsreinigung für Objekte im Objektcluster 4
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements für den TUM Campus in Garching . Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem übergreifenden FM Betriebskonzept.
Unterhaltsreinigung für Objekte im Objektcluster 6
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements für den TUM Campus in Garching . Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem übergreifenden FM Betriebskonzept.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung gemäß § 124 GWB
4)Eigenerklärung (Verwendung Standardformular L124 EU) gem. Anlage Nr. 06
a) Erklärung bezüglich Eintragung in das Berufsregister gem. Formblatt L124 EU
1) Eigenerklärung (Verwendung Standardformular L124 EU) gem. Anlage Nr. 06
a) Der Bieter muss im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss mindestens pro Scha-densfall betragen (mindestens 2-fach maximiert):
- EUR 5,0 Mio. für Personenschäden je Schadensfall
- EUR 3,0 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensfall
- EUR 100 Tausend für Schlüsselschäden
1) Eigenerklärung (Verwendung Standardformular L124 EU) gem. Anlage Nr. 06
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
a) geforderter Mindestjahresumsatz des Bewerbers:
900,0 Tausend Euro (netto)
b) geforderter Mindestjahresumsatzes des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
900,0 Tausend Euro (netto)
1) Eigenerklärung (Verwendung Standardformular L124 EU) gem. Anlage Nr. 06
a) Vorlage mindestens drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind
2) Der entsprechende Nachweis ist vom Bieter als Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen (gem. Aufstellung in Anlage 02: "Übersicht Vergabeunterlagen").
a) Der Bieter muss im Bereich Qualitätsmanagement über eine Zertifizierung nach den folgenden Normen/ Richtlinien verfügen:
- Qualitätsmanagementsystem: gemäß ISO 9001 oder Vergleichbares
3) Der entsprechende Nachweis ist vom Bieter als Anlage den Angebotsunterlagen beizufügen (gem. Aufstellung in Anlage 02: "Übersicht Vergabeunterlagen").
1) Eigenerklärung (Verwendung Standardformular L124 EU) gem. Anlage Nr. 06
a) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen; gem. Formblatt L124 EU;
- Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist;
2) Eigenerklärung (Verwendung Standardformular L124 EU) gem. Anlage Nr. 06:
a) Erklärung bezüglich Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; gem. Formblatt L124 EU
3) Eigenerklärung (Verwendung Standardformular L124 EU) gem. Anlage Nr. 06
a) Erklärung bezüglich Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; gem. Formblatt L124 EU
4)Eigenerklärung (Verwendung Standardformular L124 EU) gem. Anlage Nr. 06
a)Erklärung bezüglich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; gem. Formblatt L124 EU
1) Erklärung bezüglich Eintragung in das Berufsregister gem. Formblatt L124 EU
2)Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen; gem. Formblatt L124 EU;
- Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist;
3)Erklärung bezüglich Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; gem. Formblatt L124 EU
4)Erklärung bezüglich Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; gem. Formblatt L124 EU
5)Erklärung bezüglich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; gem. Formblatt L124 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0REXM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.