Objektplanung Verkehrsanlagen u. Ingenieurbauwerke RRHB Referenznummer der Bekanntmachung: A0298100001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Verkehrsanlagen u. Ingenieurbauwerke RRHB
Der Planungsbereich umfasst den Bereich der BAB A72 östlich vom Autobahndreieck Bayerisches Vogtland im Westen bis zur Landesgrenze Bayern/Sachsen im Osten. Die A72 verbindet die BAB A9 im Westen mit der BAB A4 bei Chemnitz.
Die A72 soll im Bereich AD Bayerisches Vogtland bis zur AS Zwickau-Ost sukzessive im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen auf einen erweiterten Regelquerschnitt RQ 31 nach RAA mit einer jeweiligen Fahrbahnbreite von 12,50 m und einer Mittelstreifenbreite von 4,00 m ausgebaut werden, um zum einen für künftige Baumaßnahmen eine 4+0s Verkehrsführung als auch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe gewährleisten zu können.
Der gegenständliche Planungsabschnitt befindet sich nördlich von Hof. In die Planungen einbezogen sind die AS Hof-Nord und AS Hof/Töpen sowie das AD Hochfranken.
Köditz
Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (RRHB) Lph 1 -6 HOAI.
Der Planungsbereich umfasst den Bereich der BAB A72 östlich vom Autobahndreieck Bayerisches Vogtland im Westen bis zur Landesgrenze Bayern/Sachsen im Osten. Die A72 verbindet die BAB A9 im Westen mit der BAB A4 bei Chemnitz.
Die A72 soll im Bereich AD Bayerisches Vogtland bis zur AS Zwickau-Ost sukzessive im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen auf einen erweiterten Regelquerschnitt RQ 31 nach RAA mit einer jeweiligen Fahrbahnbreite von 12,50 m und einer Mittelstreifenbreite von 4,00 m ausgebaut werden, um zum einen für künftige Baumaßnahmen eine 4+0s Verkehrsführung als auch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe gewährleisten zu können.
Der gegenständliche Planungsabschnitt befindet sich nördlich von Hof. In die Planungen einbezogen sind die AS Hof-Nord und AS Hof/Töpen sowie das AD Hochfranken.
- Gesamtumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Spezifischer Jahresumsatz in den letzten drei Jahren); Wichtung: 7,5%
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung; Wichtung: 40%
- Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen des Unternehmens); Wichtung: 40%
- Personalbestand in den letzten drei Jahren; Wichtung: 7,5%
- Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Unter-suchungsmöglichkeiten; Wichtung: 5%
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/217211
Die Eignungskriterien sind in der "HVA F-StB Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes beizubringen.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/217211
Die Eignungskriterien in der "HVA F-StB Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" aufgelistet.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er auf gesondertes Verlangen eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert).
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5,0 Mio EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
im Mittel 0,5 Mio. €
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/217211
Die Eignungskriterien in der "HVA F-StB Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" aufgelistet.
-§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
-§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den zehn Jahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
-§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
-§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
-§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
-§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
- § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
4 Fachkräfte mit 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Verkehrsanla-gen/Ingenieurbauwerke (RRHB) mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Bauingenieurwesen in folgender Zusammensetzung:
-Projektleiter: Der Projektleiter muss Erfahrung als Projektleiter mit der Koordination Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung von Bundesfernstraßenprojekten (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neubau) nachweisen können.
-Die Hauptkraft Objektplanung Verkehrsanlagen muss Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsan-lagen im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung von Bundesfernstraßenprojekten (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neubau) nachweisen können.
-Die Hauptkraft für die Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 6 muss Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen der Ausschreibung/Vergabe Lph6 von Bundesfernstraßenprojekten (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neubau) nachweisen können.
-Die Hauptkraft für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) muss Erfahrung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) in den Lph 3, 5 und 6 im Rahmen von Bundesfernstraßenprojek-ten (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neubau) nachweisen können. Hinweis: Der Nachweis der Erfahrung der Lph 6 (Ausschreibung/Vergabe) der Hauptkraft für die Ob-jektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) kann auch über die Hauptkraft Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 6 erbracht werden.
-§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen des Unternehmens
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren (Leistungserbringung ab 01.01.2011), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Leistungserbringung muss bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
• Leistungsphasen 2 – 6 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen für den Ausbau/die Erweiterung einer mind. zweibahnig vierstreifigen Bundesautobahn
• Leistungsphasen 3, 5, 6 Ingenieurbauwerke (RRHB) für den Ausbau/die Erweiterung einer mind. zweibahnig vierstreifigen Bundesautobahn.
Die erforderlichen Leistungsphasen müssen nicht innerhalb eines Projekt erbracht worden sein. Die Leistungsphasen können einzeln über mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden. Alle Leistungsphasen müssen jedoch im Zuge eines Ausbaus/einer Erweiterung einer mind. zweibahnig vierstreifigen Bundesautobahn erbracht worden sein.
-§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
1 Führungskraft mit einer mind. 10-jährigen Berufserfahrung im Bereich Projektsteuerung Objekt-planung Verkehrsanlagen/Bauwerke (RRHB) Bundesfernstraßen mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Bauingenieurwesen
-§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über 4 Fachkräfte mit jeweils 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen Bundesfernstraßen und einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Bauingenieurwesen ver-fügen
-§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens über ein System zur Qualitätssicherung verfügen.
-§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Berufsqualifikation gem. § 75 VgV als Ingenieur
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/217211
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt "HVA-F Teilnahmeantrag" mit allen erforderlichen Anlagen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Teilnahmeantrag und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de