Gestellung und Betrieb mobiler Teststrecken Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-21-24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung und Betrieb mobiler Teststrecken
Der Auftragnehmer stellt Mobile Teststrecken für örtlich flexible Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung. Die Mobilen Teststrecken sollen insbesondere eingesetzt werden, um bei lokal begrenztem Ausbruchsgeschehen oder in einem engen räumlichen Zusammenhang (z.B. Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Asylbewerberunterkünfte und Schulen) schnell und für die davon betroffenen Personen schonend testen zu können. Die Aufzählung der o.a. Einsatzgebiete ist nicht abschließend.
Der Freistaat Bayern, vertreten – losweise - durch die jeweilige (Bezirks-)Regierung – (Auftraggeber) -, beauftragt die Errichtung, die Organisation und den Betrieb Mobiler Teststrecken bzw. Mobiler Testteams. Die Leistung wird – wie folgt – in sieben Lose aufgeteilt:
Los 1: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Los 2: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberfranken
Los 3: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Mittelfranken
Los 4: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Unterfranken
Los 5: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben
Los 6: Einrichtung und Betrieb von zwei mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern
Los 7: Einrichtung und Betrieb von einer mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Niederbayern
Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Für das Los 6 (Regierungsbezirk Oberbayern) sind somit 1.000, für die übrigen Lose jeweils 500 Testkapazitäten pro Kalendertag zur Verfügung zu stellen. Die Testergebnisse sollen innerhalb von 24 Stunden den Getesteten übermittelt werden.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Regierungsbezirk Oberpfalz (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 1: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberpfalz.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberfranken
Regierungsbezirk Oberfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 2: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberfranken
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Mittelfranken
Regierungsbezirk Mittelfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 3: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Mittelfranken.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Unterfranken
Regierungsbezirk Unterfranken (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 4: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Unterfranken.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben
Regierungsbezirk Schwaben (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 5: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern
Regierungsbezirk Oberbayern (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 6: Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Niederbayern
Regierungsbezirk Niederbayern (noch nicht absehbar wo konkret).
Los 7: Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Niederbayern.
Weitere Information nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV: Es sind Testkapazitäten für die Durchführung von bis zu bis zu 500 Testungen pro Kalendertag und pro Mobiler Teststrecke zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie (und etwaiger Mutationen bzw. Varianten) ist nicht (seriös) abschätzbar, inwieweit die Mobilen Teststrecken von den Auftraggebern im Vertragszeitraum abgerufen werden oder nicht abgerufen werden. Vertragslaufzeit siehe Auftragsbekanntmachung, "II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sowie Leistungsbeschreibung, III.Vertrag, Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV ("Die „hinreichend begründete Dringlichkeit“ i.S.d [§ 15] Abs. 3 [VgV] hat […] Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus […] (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 15 Rn. 9)." Wie der Leistungsbeschreibung entnommen werden kann, ist der Leistungsbeginn für den 01.09.2021 angedacht. Dieser Termin ist einzuhalten, da die Mobilen Teststrecken, i.S.d. Vergaberechts, erneut dem Wettbewerb unterstellt werden sollen, und die Verlängerung der (Alt-)Verträge, z.B. auf Grundlage von § 132 GWB, voraussichtlich nicht mehr bzw. nur noch kurzfristig möglich ist. Die Teststrecken sollen - auch in Anbetracht einer wieder ansteigenden Corona-Inzidenz, noch vor der Reiserückkehrerwelle (Sommerferien) und dem Beginn des Schuljahres zur Verfügung stehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Oberfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Mittelfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Unterfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Schwaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von zwei Mobilen Teststrecken für den Regierungsbezirk Oberbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb von einer Mobilen Teststrecke für den Regierungsbezirk Niederbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://21dx.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eigenerklärungen im Formblatt L 124:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten (und bereits mit den Angebotsunterlagen (!) einzureichende) Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, ist dieser bereits mit den Angebotsunterlagen (!) einzureichen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Eigenerklärung "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft." (wenn zutreffend).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).