Landkreis Ansbach: Beschaffung von Lehrerdienstgeräten (SoLDG) Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0040
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ansbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ansbach: Beschaffung von Lehrerdienstgeräten (SoLDG)
Der Landkreis Ansbach als Sachaufwandsträger beabsichtigt im Rahmen des Sonderbudget "Lehrerdienstgeräte" die Beschaffung von 445 mobile Endgeräte.
Dabei sind die Richtlinien des SoLD Förderprogramms bei der Beschaffung zwingend einzuhalten, die hier: https://www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete nachzulesen sind. Dies beinhaltet unter anderem folgende Anforderung, die sich auf das aktuell gültige Votum 2021 bezieht:
Für die jeweilige Geräteklasse sind die technischen Mindestkriterien aus der zum Antragszeitpunkt gültigen Anlage 2 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) in den Bereichen CPU/Systemleistung und Display einzuhalten.
Da Verwaltungstätigkeiten mit dem Convertible Notebook zu erfüllen sind und ein Großteil dieser Applikationen Windows basierend sind, wird das Microsoft Windows 10 Pro Betriebssystem als Basis für das Convertible Notebook.
Der Landkreis Ansbach als Sachaufwandsträger beabsichtigt im Rahmen des Sonderbudget "Lehrerdienstgeräte" die Beschaffung von 445 mobile Endgeräte.
Dabei sind die Richtlinien des SoLD Förderprogramms bei der Beschaffung zwingend einzuhalten, die hier: https://www.km.bayern.de/lehrerdienstgeraete nachzulesen sind. Dies beinhaltet unter anderem folgende Anforderung, die sich auf das aktuell gültige Votum 2021 bezieht: Für die jeweilige Geräteklasse sind die technischen Mindestkriterien aus der zum Antragszeitpunkt gültigen Anlage 2 der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) in den Bereichen CPU/Systemleistung und Display einzuhalten. Da Verwaltungstätigkeiten mit dem Convertible Notebook zu erfüllen sind und ein Großteil dieser Applikationen Windows basierend sind, wird das Microsoft Windows 10 Pro Betriebssystem als Basis für das Convertible Notebook
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe und Beanstandungsfreiheit der Eigenerklärungen 4.2.1 - 4.2.10 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ermöglichung von Investitionen in die Wirtschaft aufgrund der sog. Corona-Pandemie (vgl. Schreiben des BayStMI "Kommunale Auftragsvergaben;
Auftragsvergaben während der COVID19-Pandemie" vom 24.11.2020, Az. B3-1512-30-106) sowie schnellstmögliche Lieferung für die Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung des Schulbetriebs (Unterricht in den Klassenzimmern).
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland