2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Zur Erfüllung der Vertragsleistung sind die folgenden zusätzlichen Leistungen auszuführen: Abregulieren der Systemhöhen in den 12 Fern- und S-Bahn Gleisen und mehrfaches Herstellen der Befahrbarkeiten nach Übernahme von Tragseil- und Fahrdrahtstützpunkten zu Ende jeder Sperrpause (Längskettenwerk umbauen und regulieren einschließlich Liefern der Hänger, Längskettenwerk in Bindedrähte regulieren einschließlich Lieferung der Bindedrahthänger).
Der bisherige AN ist bereits mit der Ausführung von Leistungen an der Oberleitungsanlage in diesen Bereichen beauftragt. Die Oberleitungsanlagen ziehen sich über die gesamte Länge des Baufeldes und müssen nur an einzelnen Stellen verändert werden. Ein Herauslösen dieser einzelnen Arbeiten mit Vergabe an einen neuen AN ist nicht möglich, da der schon beauftragte AN nach Abschluss der Arbeiten die Funktionalität des Gesamtsystems gewährleisten muss. Ein Wechsel des AN würde erhebliche zusätzliche Schnittstellenrisiken mit sich bringen. Eine neu zu bindende Firma müsste sich in das Bauvorhaben einarbeiten und in die Örtlichkeit neu eingewiesen werden. Dadurch würden unverhältnismäßig hohe Zusatzkosten entstehen. Zudem muss eine gegenseitige Behinderung und damit verbundener Bauverzug vermieden werden, um den Fertigstellungstermin des Bauabschnittes nicht zu gefährden. Eine Aufteilung dieser Arbeiten auf mehrere Firmen ist zudem aus Gewährleistungs- und Haftungsgründen nicht möglich.