Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für drei Computertomographen Referenznummer der Bekanntmachung: SSB-EK-2021-008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sozialstiftung-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags für drei Computertomographen Referenznummer der Bekanntmachung: SSB-EK-2021-008
Vergabe eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags (incl. Gewährleistung für 2 Jahre sowie Vollservicevertrag für
weitere 96 Monate) für drei Computertomographen und Zubehör
Bamberg
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Sozialstiftung Bamberg betreibt
im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80.000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg
mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte im Jahr 2018 ca.
43.000 stationäre und 145.000 ambulante Fälle.
Den Kliniken der SSB wurde im Jahr 1982 offiziell der Status Akademisches Lehrkranken-haus der Friedrich-
Alexander-Universität Erlangen Nürnberg verliehen. Hinter diesem Titel steht die hohe medizinische Kompetenz
der verschiedenen Fachbereiche der Kliniken der SSB mit individueller klinischer Ausbildung im Akademischen
Lehrkrankenhaus tätigen Famulanten und Studenten.
Die SSB beabsichtigt, die in der Radiologie ihrer Tochtergesellschaft Klinikum Bamberg installierten zwei
Computertomographen durch neue Geräte zu ersetzen und zusätzliche einen Computertomographen für
die Strahlenplanung ihrer Tochtergesellschaft MVZ am Bruderwald in Bamberg anzuschaffen. Die SSBKlinikbereiche
schreiben ihre Bedarfe gemeinsam aus. Jede Tochtergesellschaft schließt aber einen einzelnen
Vertrag mit dem zukünftigen Auftragnehmer ab.
Die anzubietenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und
Unterlagen sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen.
Ein Angebot ist Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Unvollständige Unterlagen
können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die
Vergabestelle behält sich vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bewerber haben keinen
Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise
und Informationen kann zum Ausschluss führen! Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe
im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen
Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung
des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn
mit dem Teilnahmeantrag:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im
Auftragsfall sowie
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die
im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen.
Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der von der Bietergemeinschaft
eingereichten Unterlagen angestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen (2a und 2b) sind jedoch zwingend
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen
2. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Geforderte Eignungsnachweise,(gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualitfikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso
kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer
elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
1. Angaben zum Nettoumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45
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VgV, wobei ein jährlicher Umsatz an Computertomographen von mindestens 2 Mio.€ netto gefordert wird
(Mindestforderung).
2. Angaben zum Gesamt-Nettoumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Jahre.
3. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Eigenerklärung des Bewerbers über die Bereitschaft zum
Abschluss bzw. zum Bestehen folgender Sicherheiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung abzugeben: Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: a) Sachschäden 5 000
[Betrag gelöscht] EUR, b) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, c) Sonstige Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Sollte die
Beruf- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen zurzeit nicht erreichen, so ist
der Bewerber verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
Spätestens 14 Werktage nach der Auftragserteilung muss das Bestehen der geforderten Sicherheiten durch
entsprechende Urkunden oder Bestätigungen nachgewiesen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Es wird ein jährlicher Nettoumsatz des Bewerbers an Computertomographen, die mit den vorliegend
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, innerhalb der letzten 3 Jahre von mindesten 2 Mio. € gefordert
(Mindestforderung).
1. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen,
Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
2. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 3 realisierten Referenzprojekten (über die Lieferung von
Computertomographen an Krankenhäuser mit einem Mindest-Netto-Vertragsvolumen von jeweils 500.000 €)
der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare
Leistungen (mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden, mit folgenden
Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und Email-Adresse,
b) Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der gelieferten CTSysteme)
c) Art- und Umfang der Liefer- und Dienstleistungen für den Auftraggeber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Nennung von mindestens 3 Referenzprojekten (über die Lieferung von Computertomographen an
Krankenhäuser mit einem Mindest-Vertragsvolumen über die gesamt Laufzeit von jeweils 500.000 € netto)
der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare
Leistungen (mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden.
Wichtiger Hinweis:
Es sind Eigenerklärungen ausreichend.
Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe
einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende
Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein
Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, Erläuterungen oder Konkretisierungen
zu den Unterlagen nachzufordern und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende
Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Die Vergabestelle behält sich bezüglich der
Referenzenweiterhin vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung
der Leistungsfähigkeit erlauben.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Begründung des gewählten Vergabeverfahrens kommen § 14 Abs. (3) Nr. 1 bis Nr. 3 VgV in Betracht.
Gem. § 14 Abs. 3 VgV können Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben werden.
Nach einem aktuellen Bericht des Leiters der Medizintechnik der SSB, sind die beiden Computertomographen der Radiologie der SSB mit ernsthaften Defekten ausgefallen und „notdürftig instandgesetzt worden“. Es ist damit zu rechnen, dass beide Geräte kurzfristig komplett ausfallen werden. Nach Information des Herstellers Firma Philips können die Geräte dann vermutlich nicht mehr oder nur, mit einem überproportionalen und (durch das Alter der Geräte) nicht mehr zu rechtfertigendem Aufwand, durch Ersatz wesentlicher Bestandteile repariert werden.
Über diese beiden CT-Systeme werden alle Computertomographien der SSB abgewickelt und außerdem die Strahlenplanung für die drei Linearbeschleuniger der SSB durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2)
angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse des Staatsanzeiger eServices
einzureichen. Das Aktenzeichen SSB-EK-2021-008 ist mit anzugeben.
2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1 genannten Formulare und die
Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am
Vergabeverfahren findet nicht statt.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3)
angegebene Internet-Adresse des Staatsanzeiger eServices zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 5
Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden.
5. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Bewerberinformation oder die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der
Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin
auf eventuell bestehende Widersprüche in den Verdingungsunterlagen und auf Unvollständigkeit der
ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in
digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse des Staatsanzeiger eServices zu richten.
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Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder
abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen
(Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die
Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
6. Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags mit einem einzigen
Wirtschaftsteilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbs
beschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer
gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden
Wortlaut hat: ,,Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind." Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB). Nach Ablauf der Frist ist
der Antrag unzulässig.(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)