TUM LRG: 5-Achs Bearbeitungszentrum, 3-Achs Bearbeitungszentrum, Universal Dreh-Fräszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 051/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TUM LRG: 5-Achs Bearbeitungszentrum, 3-Achs Bearbeitungszentrum, Universal Dreh-Fräszentrum
Lieferung eines 5-Achs Bearbeitungszentrums, eines 3-Achs Bearbeitungszentrums und eines Universal Dreh-Fräszentrums für die mechanische Werkstatt der Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie der Technischen Universität München (TUM).
Lieferung eines 5-Achs Bearbeitungszentrums, eines 3-Achs Bearbeitungszentrums und eines Universal Dreh-Fräszentrums für die mechanische Werkstatt der Fakultät für Luftfahrt, Raumfahrt und Geodäsie der Technischen Universität München (TUM) bis spätestens 31.07.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 Nrn. 1-4 SchwarzArbG
5) Eigenerklärung zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen nach § 128 GWB
6) Bezeichnung und Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Unfallversicherung des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist
7) Soweit eine Eintragungspflicht besteht: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit aktuellem Stand und zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!)
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Deckungssummen von mindestens
a) 2.000.000,- EUR für Personenschäden pro Person und
b) 1.000.000,- EUR für Sachschäden,
c) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) bis c) genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) bis c) angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Deckungssummen von mindestens
a) 2.000.000,- EUR für Personenschäden pro Person und
b) 1.000.000,- EUR für Sachschäden,
c) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) bis c) genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) bis c) angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) Eigenerklärungen über mindestens drei vergleichbare Referenzen des Bieters für ein 5-Achs Bearbeitungszentrum desselben Typs aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.)
2) Eigenerklärungen über mindestens drei vergleichbare Referenzen des Bieters für ein 3-Achs Bearbeitungszentrum desselben Typs aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.)
3) Eigenerklärungen über mindestens drei vergleichbare Referenzen des Bieters für ein Dreh- Fräszentrum desselben Typs aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.)
4) Nachweis, dass der Bieter nach DIN EN ISO 9001 / EN ISO 9001 zertifiziert ist (gültiges Zertifikat).
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechendes gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 / EN ISO 9001 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) Eigenerklärungen über mindestens drei vergleichbare Referenzen des Bieters für ein 5-Achs Bearbeitungszentrum desselben Typs aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.)
2) Eigenerklärungen über mindestens drei vergleichbare Referenzen des Bieters für ein 3-Achs Bearbeitungszentrum desselben Typs aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.)
3) Eigenerklärungen über mindestens drei vergleichbare Referenzen des Bieters für ein Dreh- Fräszentrum desselben Typs aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.)
4) Nachweis, dass der Bieter nach DIN EN ISO 9001 / EN ISO 9001 zertifiziert ist (gültiges Zertifikat).
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechendes gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 / EN ISO 9001 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0RM8N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.