Erweiterungsbau und Sanierung Gymnasium Höchstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erlangen-hoechstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau und Sanierung Gymnasium Höchstadt
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Leistungsphasen 1-9 für den Erweiterungsbau und Sanierung am Gymnasium in Höchstadt.
91315 Höchstadt
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtigt einen Erweiterungsbau und die Sanierung bestehender Gebäudeteile am Gymnasium Höchstadt an der Aisch. Den Anlagen können die Bestandspläne entnommen werden. In einer ersten Abstimmung mit der Regierung wurde ein zusätzlicher Flächenbedarf von ca. 1.800 m² ermittelt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Flächen von zusätzlich benötigten Klassenzimmern und der dazugehörigen Flächen für Lernwerkstätten, Foren, Gruppen- und Differenzierungsräume, Lernlandschaften etc. aufgrund der Wiedereinführung des G9. Die Regierung von Mittelfranken ermittelte einen Bedarf von zusätzlich 25 Klassenzimmern. Die konkrete Anzahl der zu schaffenden bzw. fehlenden Klassenzimmer ist abhängig, wie künftig mit den Bestandsbauten verfahren wird. Auch die künftige konkrete Nutzung der vorhandenen Flächen im Bestand kann sich auf die Anzahl der erforderlichen Klassenzimmer auswirken (z. B. Umwidmung von Fachräumen in Klassenzimmer). Für das Vorhaben sind die gesamten Leistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI zu erbringen. Es ist zwingend zu beachten, dass für die Maßnahme Fördermittel beantragt werden sollen. Neben der bei Schulbaumaßnahmen üblichen Förderung nach Art. 10 FAG wird im vorliegenden Fall eine zusätzliche Förderung aufgrund des durch die Wiedereinführung des G9 entstehenden Mehraufwandes nach den Grundsätzen des Konnexitätsprinzips erwartet. Die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung und Förderung nach Art. 10 FAG sowie für einen Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip im Hinblick auf die Wiedereinführung des G9 sind bei der Regierung von Mittelfranken im Jahr 2022 einzureichen.
Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte.
Referenzen
Referenzen für Aufträge nach HOAI § 33 ff in Verbindung mit Anlage 10 bei denen die Leistungsphase 8 im Zeitraum von 08/2015 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Es können maximal 5 Referenzen eingereicht werden, es müssen jedoch mindestens 2 wertbare Referenzen abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. In die Bewertung werden jedoch nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=226233 heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Namens der natürlichen Person einzureichen.
Geforderte Nachweise sind:
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handelsregister) nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Absendung der Bekanntmachung oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie). Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei >/= [Betrag gelöscht] EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf >/= 1,5 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden entsprechende Formblätter mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung max. 4 Punkte bei >/= 7 festangestellten Mitarbeitern.
Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B zu machen, das Formblatt B ist hierzu entsprechend zu vervielfältigen und mit 1 bis 5 zu nummerieren), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (informelle Angaben), Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 08/2015 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei LPH 2-8), Gegenstand des Auftrags bei Sanierung und Erweiterung eines Gebäudes max. 2 Punkte, Projektgegenstand nach HOAI § 33 ff in Verbindung mit Anlage 10 für Gebäude mit Planungsanforderungen von mindestens Honorarzone III oder höher (max. 1 Punkt), Angabe der Größenordnung des Projektes (Bruttogeschossfläche in qm), bei Größenordnungen von >/= 2.500 qm (max. 3 Punkte), für Baumaßnahmen an Schulen (max. 1 Punkt). Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in Summe nur maximal 5 Referenzprojekte (Formblätter B maximal 5x) eingereicht werden. Die drei besten (höchste erreichte Punktzahl) Referenzen werden gewertet.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten-/Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Architekt/in oder Ingenieur/in benennen, der die entsprechende Bauvorlageberechtigung hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt.
Ergänzung IV.1.5) Angaben zur Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]