TNW_Stadt Kirchenlamitz_Neubau KiTa_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 12/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchenlamitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95158
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchenlamitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Kirchenlamitz_Neubau KiTa_Arch
Die Stadt Kirchenlamitz plant die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Für die Zeit der Bauausführung soll die vorhandene Kindertagesstätte in der Poststraße weiterhin im Betrieb bleiben.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist und der Erstellung eines Brandschutzkonzepts.
Weiterhin werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Schützenstraße 1 95158 Kirchenlamitz Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Kirchenlamitz plant die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Für die Zeit der Bauausführung soll die vorhandene Kindertagesstätte in der Poststraße weiterhin im Betrieb bleiben.
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Für den Neubau steht das städtische Grundstück Flr.-Nr. 1927/27 Gemarkung Kirchenlamitz zur Verfügung. Es handelt sich dabei um ein 4129 m² großes Grundstück im Bebauungsplangebiet "Ehemaliges Bahnhofsareal", welches als Mischgebiet ausgenwiesen ist. Es bedarf dort voraussichtlich keiner Bauleitplanung durch die Stadt Kirchenlamitz und die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des geplanten Bauvorhabens wurde bereits mit der Unteren Baugenehmigungsbehörde abgestimmt. Ob eine Änderung des geltenden Bebauungsplanes erforderlich wird, hängt von den konkreten Planungen ab. Das Grundstück weißt keine topografischen Besonderheiten auf. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch eine Bauruine, welche aber noch beseitigt wird und das Grundstück demnach vollständig beräumt zur Verfügung gestellt wird. Die Beräumungsarbeiten werden separat beauftragt.
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Im April 2021 ist die Stadt Kirchenlamitz für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte von einem Bedarf von vier Kindergarten- und zwei Hortgruppen ausgegangen. Sobald die Planungen des Architekten beginnen, ist wieder eine aktuelle Bedarfsfeststellung durchzuführen. Demnach bleibt eine Veränderung der Gruppenanzahl vorbehalten.
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Die Kinderkrippe der Stadt Kirchenlamitz befindet sich derzeit etwas außerhalb im Ortsteil Niederlamitz und soll auf lange Sicht aber wieder nach Kirchenlamitz zurückverlegt und an die Kindertagesstätte mitangegliedert werden. Dabei handelt es bis dato um eine Zukunftsvision, welche sich möglicherweise im Laufe der Jahre realisieren lässt. Demnach möchte sich die Stadt Kirchenlamitz die Option offenlassen, die Gruppen der Kinderkrippe (derzeit 2 Gruppen) bereits mit dem Neubau der Kindertagesstätte mitzuberücksichtigen. Wenn sich die Gelegenheit bietet, könnte man die Räume für die Kinderkrippe bereits bei diesem Vorhaben mitplanen sowie mitrealisieren und bis zur Umsiedlung der jetzigen Kinderkrippe anderweitig nutzen. Alternativ könnte man auch über die Planung eines erweiterungsfähigen Gebäudes nachdenken.
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Es sollen FAG-Fördermittel beantragt werden (welche der AG schon von der Regierung in Aussicht gestellt bekommen hat), eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erwartet.
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Die Planerleistungen sollten bis Ende 2021 vergeben werden. Die Planung sollte demnach 2022 erfolgen damit mit den Bauausführungen schnellstmöglich begonnen werden kann und das Projekt spätestens 2023 realisiert wird.
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Ein grober erster Kostenansatz wird mit 3,5 - 4,0 Mio. EUR brutto Gesamtkosten angesetzt, wovon etwa [Betrag gelöscht] EUR brutto die Außenanlagen betreffen dürften.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis), der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist und der Erstellung eines Brandschutzkonzepts.
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Weiterhin werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2 mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10%
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5 Punkte: ab 4 Architekten / Ingenieuren
3 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren
1 Punkt: ab 2 Architekten / Ingenieuren
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Kindertagesstätten - Kindergärten, Kinderhorte (Neubau / mit einem Neubau vergleichbaren Umbau): 80 %
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Kindertagesstätten / Kindergarten / Kinderhort (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Einrichtungen für Kinder (gut vergleichbar)
- Neubau (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau (gut vergleichbar)
- Erfahrungen mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. .3,8 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung
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Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
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Objektplanung Freianlagen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2023.
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Ein Lageplan sowie die Bedarfsfeststellung wird den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieuren, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
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Referenzportfolio Bewerber gesamt: Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderhorte (Neubau / mit einem Neubau vergleichbaren Umbau) der letzten 8 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Kindertagesstätten / Kindergarten / Kinderhort, Sonstige Einrichtungen für Kinder, Neubau, Sanierung / Umbau, Erfahrungen mit Fördermitteln
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. .3,8 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRE00
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.