Planung (HOAI LPH 1 bis 4) des Gebäudes einer diskriminierungsfrei zugänglichen Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand Referenznummer der Bekanntmachung: 4100.2021-18 ZVH Vorplanung Hochbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafen-straubing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung (HOAI LPH 1 bis 4) des Gebäudes einer diskriminierungsfrei zugänglichen Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand
Der ZVH schreibt die Planung (HOAI-Leistungsphasen 1-4) des Gebäudes für eine diskriminierungsfrei zugängliche Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand aus.
Die BioCampus MultiPilot wird Unternehmen (Industrie, KMU, Start-ups) und Forschungseinrichtungen v.a. aus dem Bereich der Biotechnologie die Möglichkeit bieten, ihre Verfahren und Prozesse in einem industrierelevanten Maßstab zu demonstrieren und zu validieren und damit die Projekte auf dem Weg zur Marktreife entscheidend voranzubringen.
Hier konkret ausschreibungsgegenständlich ist die Planung (HOAI LPH 1 bis 4) des Gebäudes für die diskriminierungsfrei zugängliche Mehrzweckdemonstrationsanlage (BMP) im Hafen Straubing-Sand.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt ab Leistungsphase 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die erforderliche Eignung aufweisen, anhand der Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Auswahl des Bieterkreises, mit welchem die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der von den Bietern unter der Rubrik Auswahlkriterien benannten bis zu sechs Referenzen.
Für die Auswahl werden je Bewerber lediglich die drei benannten Mindestreferenzen sowie die bis zu drei zusätzlichen Referenzen berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als sechs Referenzen (3 Mindestreferenzen und bis zu 3 zusätzliche Referenzen) ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die betreffenden Mindestreferenzen müssen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2018 und spätestens zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrags) sein. Die bis zu drei zusätzlichen Referenzen müssen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2016 und spätestens zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrags) sein.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Für jedes Kriterium werden die Angaben der Bewerber von der Vergabestelle mit Punkten bewertet. Für die Angebots- und Verhandlungsphase werden die 3 bis maximal 5 Bewerber ausgewählt, die in Summe über alle Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Sofern die maximale Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter aufgrund eines Punktegleichstands überschritten wird, entscheidet das Los.
Im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet werden die 3 Referenzen (Referenzen 1-3), die als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzuweisen sind.
Darüber hinaus können die Bewerber zusätzlich (nur für die Bewertung im Rahmen der Auswahlkriterien) drei weitere Referenzen (Referenzen 4-6) angeben (Anforderungen jeweils wie Referenzen 1-3, die Abnahme der Planungsleistungen darf abweichend nicht vor dem 1. Juli 2016 erfolgt sein).
Auswahlkriterium 1: Branchenbereich (Art der geplanten Anlagen- und Prozesstechnik) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertung des Branchenbereichs der Referenzen 1-3 sowie der bis zu 3 zusätzlichen Referenzen 4-6.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Planung von industriellen Nebenanlagen oder Forschungseinrichtungen (Energie und Medien Ver-/Entsorgung, Logistik, Labor, etc.): 10 Punkte
Planung von Produktionsgebäuden aus dem Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie oder Getränkeindustrie oder chemische Produktion: 20 Punkte
Planung von Produktionsgebäuden aus dem Bereich industrielle Biotechnologie/ biochemische Produktion oder pharmazeutische Technologie: 30 Punkte
Auswahlkriterium 2: Umsatz (Planungshonorar Planung LPH 2-4) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der bei Erbringung der Referenzleistung der erzielte Netto-Umsatz (Planungshonorar) für die Leistungsphasen 2-4. Bewertet werden die Referenzen 1-3 sowie die bis zu 3 zusätzlichen Referenzen 4-6.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Netto-Umsatz weniger als [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Netto-Umsatz zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR 15 Punkte
Netto-Umsatz von mehr als [Betrag gelöscht] EUR 30 Punkte
Auswahlkriterium 3: Nachhaltigkeit des geplanten Gebäudes (max. 30 Punkte je Referenz)
Im Rahmen dieses Auswahlkriteriums werden Punkte für eine Zertifizierung des jeweiligen Gebäudes für seine Nachhaltigkeit vergeben. Bewertet werden die Referenzen 1-2 sowie von den bis zu 3 zusätzlichen Referenzen die Referenzen 4-5. D.h., für die Referenzen zur Tragwerksplanung (Referenz 3 (Mindestreferenz "Tragwerksplanung") sowie Referenz 6 (Zusätzliche Referenz "Tragwerksplanung")) werden in diesem Auswahlkriterium keine Punkte vergeben.
Erforderlich ist eine Zertifizierung des Referenzprojekts durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) oder eine vergleichbare Zertifizierung, wobei die Vergleichbarkeit vom Bewerber darzulegen ist. Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Keine Zertifizierung: 0 Punkte
Zertifizierung silber: 10 Punkte
Zertifizierung gold: 20 Punkte
Zertifizierung platin: 30 Punkte
Auswahlkriterium 4: Gesamthafte Gebäudeplanung (max. 30 Punkte insgesamt)
Im Rahmen dieses Auswahlkriteriums wird positiv bewertet, wenn 2 oder 3 der Referenzen 1-3 bzw. 4-6 von demselben Gebäude/Bauvorhaben stammen. Die Bewertung erfolgt also jeweils im Block über die Referenzen 1-3 und 4-6. Pro Referenzblock können bis zu 15 Punkte vergeben werden.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Die Referenzen 1,2 und 3 bzw. 4, 5 und 6 wurden in 3 verschiedenen Projekten erbracht: 0 Punkte
Die Referenzen 1,2 und 3 bzw. 4, 5 und 6 wurden in 2 verschiedenen Projekten erbracht: 10 Punkte
Die Referenzen 1,2 und 3 bzw. 4, 5 und 6 wurden innerhalb eines Projektes erbracht: 15 Punkte
Insgesamt max. 510 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist - soweit nachfolgend nichts Abweichendes angegeben ist - für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §123 Abs. 1 bis 4 GWB und 124 Abs. 1 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Hinsichtlich des Nachweises der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, die ausgeschriebenen Leistungen erbringt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
- Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG,
- Eigenerklärung gemäß § 21 AEntG,
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung abzugeben:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist hier der Umsatz in Summe über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft relevant.
(2) Eigenerklärung, dass spätestens zum Leistungsbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden geschlossen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
zu (1): Hierbei gilt folgende Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Gesamtumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr netto betragen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung einzureichen:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die Zahl seiner Mitarbeiter im Bereich Ingenieurdienstleistungen in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Für die Eignungskriterien nach III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sowie für die Auswahlkriterien nach Ziffer II.2.9 ist eine "Know-How"-Leihe nicht zulässig. Das heißt, dass im Rahmen der Eignungsleihe eingebundene Unternehmen muss die ausgeschriebenen Leistungen im Auftragsfall selbst erbringen.
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens nachfolgenden drei Referenzen:
Referenz 1:
Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 33 HOAI aus dem Bereich Planung für Anlagen der chemischen, biochemischen und/oder pharmazeutischen Verfahrenstechnik, industrieller Biotechnologie, und/oder Lebens- und Futtermitteltechnologie (ausgenommen Zivilbauwesen, Logistik, kommunale Versorgung) im Pilot-, Demonstrations- und/oder industriellen Maßstab (nicht Labor- und Technikumsmaßstab). Bei den Referenzprojekten müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss in den letzten drei Jahren erfolgt worden sein (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2018).
Referenz 2:
Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1 bis 9 nach § 53 HOAI aus dem Bereich Planung für Anlagen der chemischen, biochemischen und/oder pharmazeutischen Verfahrenstechnik, industrieller Biotechnologie, und/oder Lebens- und Futtermitteltechnologie (ausgenommen Zivilbauwesen, Logistik, kommunale Versorgung) im Pilot-, Demonstrations- und/oder industriellen Maßstab (nicht Labor- und Technikumsmaßstab). Bei den Referenzprojekten müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss in den letzten drei Jahren erfolgt worden sein (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2018).
Referenz 3:
Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz für Planungsleistungen Tragwerksplanung nach § 49 aus dem Bereich Planung für Anlagen der chemischen, biochemischen und/oder pharmazeutischen Verfahrenstechnik, industrieller Biotechnologie, und/oder Lebens- und Futtermitteltechnologie (ausgenommen Zivilbauwesen, Logistik, kommunale Versorgung) im Pilot-, Demonstrations- und/oder industriellen Maßstab (nicht Labor- und Technikumsmaßstab). Bei den Referenzprojekten müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss in den letzten drei Jahren erfolgt worden sein (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2018).
(1) Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils: EUR 5 Mio. betragen, die Haftung nach dem Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensgesetz umfassen und in jedem Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen.
(2) Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerber/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags/Angebots sowie vor Ablauf der Frist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten sind.
Hinweis:
Gegenstand der Vergabeunterlagen sind auch verschiedene Studien und Vorarbeiten. Diese Unterlagen werden den interessierten Unternehmen zum Schutz der Vertraulichkeit erst nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist Gegenstand der Vergabeunterlagen (Anlage T3). Sie ist von den interessierten Unternehmen unterzeichnet über die Vergabeplattform als Anhang an eine Nachricht im Kommunikationstool zu übersenden. Die vertraulichen Unterlagen werden im Anschluss hieran zur Verfügung gestellt.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(2) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(3) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft,
(4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRBN1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(4) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(6) Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.