Beratungsleistungen zur Forschung und Entwicklung eines Mittelspannungsgleichstrom-Netzes
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zur Forschung und Entwicklung eines Mittelspannungsgleichstrom-Netzes
Die UniBw M beabsichtigt, eine geeignete IT- und Regelungsstruktur und leistungselektronische Converter zu entwickeln, welche die anspruchsvollen zukünftigen Anforderungen an höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit in Gleichstrom-(DC)-Netzen erfüllen. Auftragsgegenstand ist die Beratung bei der Forschung und Entwicklung zu diesem Zweck.
Auftragsgegenstand ist die Beratung zur Forschung und Entwicklung eines urbanen Mittelspannungsgleichstrom-Netzes (MVDC-Netz), da diese hinsichtlich der Steuerungs- und Schutztechnik, Verlustleistung und Platzbedarf besonders hohe Anforderungen stellen und die so entworfenen Konzepte auch Potenzial für weitere Anwendungen besitzen. Die UniBw M möchte hierzu Strukturen entwerfen und Hardwarekomponenten entwickeln und erproben, welche sich einerseits organisch in ein städtisches Umfeld einfügen und andererseits einen Quantensprung in der Funktionalität bedeuten. Die UniBw M benötigt dabei umfassende Beratung auf allen Ebenen des Projekts.
Der Stand der Technik von MVDC-Netzen ist derzeit noch durch eine Vielzahl von Teillösungen und speziellen Komponenten zur Fehlerbeherrschung geprägt, unter anderem hybride Leistungsschalter, passive Filter, pyrotechnisch ausgelöste Sicherungen und vieles mehr. Wie auch in AC-Netzen sind die Regelungssysteme der einzelnen Netzteilnehmer nur mittels vergleichsweise langsamer Kommunikation mit Leitstellen verbunden und reagieren im Fehlerfall für sich allein. Dies führt zu großen Unterbrechungszeiten und gegebenenfalls zu Ausfallkaskaden bei Fehlerfällen im Netz.
Ziel des vorliegenden Projektes ist, eine geeignete IT- und Regelungsstruktur und leistungselektronische Converter zu entwickeln, welche die anspruchsvollen zukünftigen Anforderungen an höchste Sicherheit und Zuverlässigkeit in DC-Netzen erfüllen. Diese Anforderungen umfassen sowohl die unterbrechungsfreie Stromversorgung bei Fehlern im Netz, beispielsweise Kurzschlüssen, als auch den Schutz vor Cyberangriffen auf diese kritische Versorgungsinfrastruktur.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern (Industriepartnern) unterfällt gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts. Die Industriepartner erbringen im Projekt Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Industriepartner beraten die UniBw M im Projekt umfassend auf allen Ebenen des Projekts. Sie steuern ihre besondere Expertise und Erfahrung bei, zum Beispiel in der Entwicklung von neuartigen Versorgungsnetzen mit dem Ziel eine urbane Converter-Station in einen zugeschnittenen Container zu integrieren, welcher industriell fertigbar und mit geringem Aufwand vor Ort installierbar ist.
Die Rückausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a. E. ist nicht einschlägig, da die Industriepartner lediglich Beratungsleistungen erbringen und die UniBw M weder ausschließliche Eigentümerin der Ergebnisse wird, noch die Beratungsleistungen vollständig vergütet. Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig. Sie bezieht sich nur auf Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, die unter die Referenznummern des Common Procurement Vocabulary 7300000-2 bis 73120000-9, 73300000-5, 73420000-2 und 73430000-5 fallen. Die Leistungen des Auftragsgegenstands hingegen unterfallen der Referenznummer 73200000-4, 73210000-7 und 73220000-0. Darüber hinaus wäre die Rückausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a. E. nicht einschlägig, da die UniBw M weder ausschließliche Eigentümerin der Ergebnisse wird, noch die Beratungsleistungen finanziell vergütet. Die UniBw M und die Industriepartner haben gemeinsame Nutzungsrechte an den erarbeiteten Forschungsergebnissen inne.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.