336 – Neubau des Berufsbildungszentrums (BBZ) Vilshofen, Gewerk: 2261 Farbbearbeitungsmaschinen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berufsschulverband-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
336 – Neubau des Berufsbildungszentrums (BBZ) Vilshofen, Gewerk: 2261 Farbbearbeitungsmaschinen
Gewerk: 2261 Farbbearbeitungsmaschinen.
336 – Neubau des Berufsbildungszentrums (BBZ) Vilshofen, Gewerk: 2261 Farbbearbeitungsmaschinen Los 01: Pinsel-/Rollenreinigungsanlagen
Kapuzinerstraße, 94474 Vilshofen
2 Pinsel-/Rollenreinigungsanlagen.
336 – Neubau des Berufsbildungszentrums (BBZ) Vilshofen, Gewerk: 2261 Farbbearbeitungsmaschinen Los 02 (04): Malerzubehör
Kaputzinerstraße, 94474 Vilshofen
1 Tapeziertisch, 1 Kleistergerät, 16 Tapezierwerkzeugkoffer, 1 Wasserwaagen-Set, 16 Tischstaffeleien, 16 Maler-Zubehör-Sets
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
336 – Neubau des Berufsbildungszentrums (BBZ) Vilshofen, Gewerk: 2261 Farbbearbeitungsmaschinen Los 01: Pinsel-/Rollenreinigungsanlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
336 – Neubau des Berufsbildungszentrums (BBZ) Vilshofen, Gewerk: 2261 Farbbearbeitungsmaschinen Los 02 (04): Malerzubehör
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berufsschulverband-passau.de