Sprühbeschichtungseinheit - E_007_283152 Referenznummer der Bekanntmachung: E_007_283152
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sprühbeschichtungseinheit - E_007_283152
Sprühbeschichtungseinheit
FRAUNHOFER-ICT
Joseph-v.-Fraunhofer-Str. 7
76327 PFINZTAL
1 Stükck Sprühbeschichtungseinheit
Im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts "AgiloBat2" soll am Fraunhofer ICT eine Sprühbe-schichtung zur Herstellung von unterschiedlichen Komponenten für Lithium-Ionen-Batterien installiert werden. Das komplette Modul soll in einem Technikum aufgestellt werden.
Die Sprühbeschichtung soll in eine Schutzgasbox (Glovebox) integriert werden, so dass eine eingehaus-te Sprüheinheit als geschlossenes Modul zur Beschichtung von unterschiedlichen Komponenten, wie Elektroden und Schutzschichten, für Batteriezellen eingesetzt werden kann. Die erforderlichen Elekt-rodensuspensionen bestehen aus Aktivmaterialien, Kohlenstoff (in verschiedenen Formen) und Binder, während die Schutzschichten zu meist auf polymeren Lösungen basieren. Diese beinhalten teilweise keramische Partikel. Weiterhin sollen mehrere Schichten einer Tinte auf ein Substrat abgeschieden werden können. Hierfür muss die Trägerplatte des Substrates beheizbar sein, um die aufgebrachten Schichten zu trocknen, bevor eine weitere bzw. neue Schicht appliziert wird. Als Substrat dienen bei-spielsweise metallische Folien (z.B. Aluminiumfolie), Polymerfolien/ Teflonfolien oder Elektroden, die auf eine entsprechende Trägerplatte aufgebracht werden müssen. Mit der Sprühbeschichtung sollen unterschiedliche Tinten auch kurz nacheinander auf dasselbe Substrat aufgebracht werden können. Zum Einsatz kommen hierbei in erster Linie luft- und feuchteempfindliche Materialen, wodurch die Arbeitsumgebung trocken sein muss. In zukünftigen Batterietechnologien - wie z.B. bei Festkörperbat-terien - werden häufig Metall-Anoden eingesetzt. Mit der Verwendung von metallischem Lithium als Substrat muss die Arbeitsumgebung zudem stickstofffrei sein, um die Entstehung unerwünschter Ver-bindungen auf der Anodenoberfläche zu vermeiden.
Mit der Sprühbeschichtung sollen hochflexibel unterschiedliche und passgenaue Geometrien abge-schieden werden können. Dabei müssen die Schichten, je nach Anwendungsfall, sowohl als dichte, porenfreie Struktur vorliegen sowie auch als poröse Struktur ausgelegt werden können. Ebenso ist ein mehrschichtiger Aufbau aus den gleichen sowie auch aus unterschiedlichen Schichten denkbar (hierar-chische Strukturierung). Hierbei gilt es, eine hohe sowie gleichbleibende Qualität in der Beschichtung und in den Eigenschaften der gesprühten Komponenten zu sichern.
Optionen:
• Ein zweiter Sprühkopf
• Eine kontinuierliche Führung des Substrats als Vorbereitung für den Einsatz von weiteren Sprühköpfen. Das zu beschichtende Substrat soll automatisch mit einstellbarer Geschwindig-keit nacheinander unter mehreren Sprühköpfen bewegt werden können.
• Erweiterung des Systems mit einem weiteren Sprühkopfes mit erforderlicher Hardware mit und ohne Heizung
• Teststand um Prozessparameter für Sprühkopf definieren zu können
• Stickstoffreinigung der Glovebox: Gasreinigung zur Entfernung von Stickstoff aus der Arbeits-gasatmosphäre mit einer Reinheit von < 1 ppm Stickstoff
• Stickstoffsensor
• Sprachsteuerung, die ein Steuern von Boxfunktionen während des Arbeitens in der Box ermög-licht, ohne Internetverbindung
• Wärmetauscher zur Kühlung des Boxinnenraums, um einen Temperaturanstieg durch die Infra-rotheizung auszugleichen.
Optionen:
• Ein zweiter Sprühkopf
• Eine kontinuierliche Führung des Substrats als Vorbereitung für den Einsatz von weiteren Sprühköpfen. Das zu beschichtende Substrat soll automatisch mit ein-stellbarer Geschwindig-keit nacheinander unter mehreren Sprühköpfen bewegt werden können.
• Erweiterung des Systems mit einem weiteren Sprühkopfes mit erforderlicher Hardware mit und ohne Heizung
• Teststand um Prozessparameter für Sprühkopf definieren zu können
• Stickstoffreinigung der Glovebox: Gasreinigung zur Entfernung von Stick-stoff aus der Arbeits-gasatmosphäre mit einer Reinheit von < 1 ppm Stickstoff
• Stickstoffsensor
• Sprachsteuerung, die ein Steuern von Boxfunktionen während des Arbeitens in der Box ermög-licht, ohne Internetverbindung
• Wärmetauscher zur Kühlung des Boxinnenraums, um einen Temperaturan-stieg durch die Infra-rotheizung auszugleichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b9d94c91c-24438207936aaff8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b9d94c91c-24438207936aaff8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17b9d94c91c-24438207936aaff8
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de