TNW_ZVWV Hallertau-Vermessung Verbandsgebiet-Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 240/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Au i. d. Hallertau
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvwv-hallertau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_ZVWV Hallertau-Vermessung Verbandsgebiet-Beratungsleistungen
Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat satzungsgemäß die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu verbessern, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser. Der Zweckverband erhebt Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts.
Gegenstand des Auftrags ist das Erfassen sämtlicher beitragspflichtiger Grundstücks - und Geschossflächen im Verbandsgebiet sowie der Erlass von Beitrages- und Verbesserungsbescheiden gemäß dem in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis.
Zweckverband Wasserversorgung Hallertau Wolnzacher Straße 6 84072 Au i.d.Hallertau Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist das gesamte Versorgungsgebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau.
Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat seinen Sitz in Mainburg und zählt zu seinen Mitgliedern den Markt Au i.d.Hallertau, die Gemeinde Högertshausen, die Gemeinde Rudelzhausen, die Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Volkenschwand, die Stadt Mainburg, die Gemeinde Obersüßbach, die Stadt Geisenfeld sowie den Markt Wolnzach, gelegen in den Landkreisen Freising, Kelheim, Landshut und Pfaffenhofen a.d.Ilm.
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Der Zweckverband hat satzungsgemäß die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu verbessern, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser. Der Zweckverband erhebt Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts.
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Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes wurde am 14.12.2016 veröffentlicht. Zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt der Zweckverband einen Beitrag für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder wenn sie tatsächlich angeschlossen sind.
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Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Zur Vorbereitung des Erlasses von Verbesserungsbeitragsbescheiden und Nacherhebungsbescheiden sind sämtliche beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen im Verbandsgebiet zu erfassen. Je beitragspflichtigem Grundstück/Anwesen (ca. 11.000) sind Aufmaße zu erstellen. Im Rahmen der Vorbereitung sind die Anschlussnehmer durch Informationsschreiben und Informationsveranstaltungen vor Ort entsprechend zu informieren. Nach Abschluss der Flächenermittlungen sind auf Basis des Bescheidmusters des Zweckverbandes verteilt auf 6-8 Jahre in drei Chargen Beitragsbescheide (insgesamt ca. 33.000) zu erstellen. Des Weiteren sind die nach dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlichen Nacherhebungsbescheide unter Durchsicht der Aktenlage der letzten 25 Jahre in Abstimmung mit dem Zweckverband und bei Bedarf mit den Gemeinden zu erlassen. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen sind in einer Leistungsbeschreibung geregelt.
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Mit der Erbringung dieser Leistungen wird ein Unternehmen mit entsprechender einschlägiger Erfahrung und personeller Kapazität beauftragt. An fachlicher Qualifikation sind unter anderem Vermessungsingenieurleistungen, Erfahrungen im Beitragswesen und Kenntnisse im KAG gefordert.
Mit den Leistungen soll nach Auftragserteilung Anfang 2022 begonnen werden. Die Vermessungsleistungen dürften einen Zeitraum von ca. 18 Monaten in Anspruch nehmen. Die Vertragslaufzeit insgesamt wird mit ca. 6-8 Jahren veranschlagt.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Vermessungsingenieurleistungen
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (Vollzeitkräfte)
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5 Punkte: ab 5 Vermessungsingenieuren
3 Punkte: ab 3 Vermessungsingenieuren
1 Punkt: ab 1 Vermessungsingenieur
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): vergleichbare Beratungsleistungen für Zweckverbände und Kommunen zum Erfassen beitragspflichtiger Grundstücks- und Geschoßflächen, Erhebung von Verbesserungsbeitragsbescheiden und Nacherhebungsbescheiden auf Basis von Beitrags- und Gebührensatzungen zu Wasserabgabesatzungen
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Zustellung der letzten Bescheide auf Basis des jeweiligen Auftrags im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- dem Titel "Auftragsvorbereitung" (1.01-1.06 des LV) vergleichbare Leistungen
- dem Titel "Flächenermittlung" (2.01-2.07 des LV) vergleichbare Leistungen
- dem Titel "Erlass von Verbesserungsbeitragsbescheiden" (3.01-3.03 des LV) vergleichbare Leistungen
- dem Titel "Einwendungen" (4.01-4.03 des LV) vergleichbare Leistungen
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung (sehr gut vergleichbar ab 8000 Anschlussnehmer, gut vergleichbar zwischen 4000 und 8000 Anschlussnehmern)
Die Satzungen des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau (BGS-WAS und WAS) werden den Bewerbern von Anfang an mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Vermessungsingenieurleistungen.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Vergleichbare Beratungsleistungen für Zweckverbände und Kommunen zum Erfassen beitragspflichtiger Grundstücks- und Geschoßflächen, Erhebung von Verbesserungsbeitragsbescheiden und Nacherhebungsbescheiden auf Basis von Beitrags- und Gebührensatzungen zu Wasserabgabesatzungen der letzten 9 Jahre (Zustellung der letzten Bescheide auf Basis des jeweiligen Auftrags im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung:
- vergleichbare Leistungen mit dem Titel "Auftragsvorbereitung" (1.01-1.06 des LV)
- vergleichbare Leistungen mit dem Titel "Flächenermittlung" (2.01-2.07 des LV)
- vergleichbare Leistungen mit dem Titel "Erlass von Verbesserungsbeitragsbescheiden" (3.01-3.03 des LV)
- vergleichbare Leistungen mit dem Titel "Einwendungen" (4.01-4.03 des LV)
c.) Größenordnung des Projekts: Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung (sehr gut vergleichbar ab 8000 Anschlussnehmer, gut vergleichbar zwischen 4000 und 8000 Anschlussnehmern)
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Zustellung der letzten Bescheide auf Basis des jeweiligen Auftrags im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRELG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.