A060 SOL: CEF-Maßnahmen Bodenvorbereitung, Entbuschung und Pflanzarbeiten
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=182616
Abschnitt II: Gegenstand
A060 SOL: CEF-Maßnahmen Bodenvorbereitung, Entbuschung und Pflanzarbeiten
Bei dem Projekt SuedOstLink (SOL) handelt es sich um eine geplante Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) und Isar (Bayern). Als zentrales Netzausbauprojekt für die Energiewende ist SuedOstLink unter der Nummer 5 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) rechtsverbindlich festgeschrieben. Das Projekt wird gemeinsam von den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) und TenneT TSO GmbH (TenneT) geplant und realisiert. Der Vorhabenträger 50Hertz verantwortet den nördlichen Abschnitt (Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen). Die Vorhabenträgerin TenneT verantwortet die Planung der Leitung von der thüringisch-bayerischen Landesgrenze bis zum Netzverknüpfungspunkt am Kraftwerk Isar im Raum Landshut.
Abschnitt C 1: Münchenreuth - Marktredwitz
Im Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink sind Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) durchzuführen. Die Maßnahmen umfassen Bodenvorbereitung für Pflanzflächen, Pflanzarbeiten, Ansaatarbeiten sowie Schutzmaßnahmen für die Pflanzflächen und die anschließende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Weiterhin werden Ersatzhabitate für Amphibien und Reptilien hergestellt und Kobel für Haselmäuse aufgehängt.
Das vorliegende Los 1 umfasst den Abschnitt C 1 von Münchenreuth nach Marktredwitz.
Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency)
in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.
Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.
Abschnitt C 2: Marktredwitz - Pfreimd
Im Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink sind Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) durchzuführen. Die Maßnahmen umfassen Bodenvorbereitung für Pflanzflächen, Pflanzarbeiten, Ansaatarbeiten sowie Schutzmaßnahmen für die Pflanzflächen und die anschließende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Weiterhin werden Ersatzhabitate für Amphibien und Reptilien hergestellt und Kobel für Haselmäuse aufgehängt.
Das vorliegende Los 2 umfasst den Abschnitt C 2 von Marktredwitz nach Pfreimd.
Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency)
in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.
Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.
Abschnitt D 1: Pfreimd - Nittenau
Im Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink sind Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) durchzuführen. Die Maßnahmen umfassen Bodenvorbereitung für Pflanzflächen, Pflanzarbeiten, Ansaatarbeiten sowie Schutzmaßnahmen für die Pflanzflächen und die anschließende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Weiterhin werden Ersatzhabitate für Amphibien und Reptilien hergestellt und Kobel für Haselmäuse aufgehängt.
Das vorliegende Los 3 umfasst den Abschnitt D 1 von Pfreimd nach Nittenau.
Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency)
in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.
Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.
Abschnitt D 2: Nittenau - Pfatter
Im Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink sind Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) durchzuführen. Die Maßnahmen umfassen Bodenvorbereitung für Pflanzflächen, Pflanzarbeiten, Ansaatarbeiten sowie Schutzmaßnahmen für die Pflanzflächen und die anschließende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Weiterhin werden Ersatzhabitate für Amphibien und Reptilien hergestellt und Kobel für Haselmäuse aufgehängt.
Das vorliegende Los 4 umfasst den Abschnitt D 2 von Nittenau nach Pfatter.
Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency)
in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.
Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.
Abschnitte D 3a und D 3b: Pfatter - A92 bei Isar bzw. Konverterbereich Isar
Im Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink sind Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) durchzuführen. Die Maßnahmen umfassen Bodenvorbereitung für Pflanzflächen, Pflanzarbeiten, Ansaatarbeiten sowie Schutzmaßnahmen für die Pflanzflächen und die anschließende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Weiterhin werden Ersatzhabitate für Amphibien und Reptilien hergestellt und Kobel für Haselmäuse aufgehängt.
Das vorliegende Los 5 umfasst die Abschnitte D 3a und D 3b von Pfatter zur A92 bei Isar & Konverterbereich Isar.
Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency)
in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.
Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Berufs- oder Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf.
Alternativer Nachweis
Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(b) Unternehmensorganisation
Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Darstellung der Unternehmensorganisation als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen, die auch Hinweise auf das Geschäftsmodell enthält. Des Weiteren sollte diese Unternehmenspräsentation folgendes beinhalten:
- Rechtsform des Bieters
- Informationen über die Bietergemeinschaft sofern angedacht
- Zahl eigener Mitarbeiter
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A4 zu verwenden.
• Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
• Nachweis einer in Deutschland marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens-, Sach-, Umwelt- und Umwelthaftpflichtschäden. Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Verpflichtung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A5 zu verwenden.
(a) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der AN weist auf Verlangen des AG eine in Deutschland marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens-, Sach-, Umwelt- und Umwelthaftpflichtschäden nach. Die Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung beträgt mindestens EUR 3,0 Mio. je Versicherungsfall. Für die Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung betragen die Deckungssummen min. EUR 2,0 Mio. je Versicherungsfall.
(b) Umsatz
Der Bewerber hat in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich einen Umsatz mit leistungsspezifischen Aufträgen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr nachzuweisen.
(a) Referenzen
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten sieben Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit Angabe des Auftraggebers, der wichtigsten Genehmigungsauflagen, der Hauptleistungsinhalte und der Bausumme sowie der Dauer des Projektes. Unter wesentlichen Leistungen sind Artenschutz- Naturschutz- Landschaftsschutzmaßnahmen im Rahmen von Planungen von planfeststellungsbedürftigen linearen Infrastrukturprojekten (z.B. Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Straße, Schiene), Maßnahmen von Behörden zu Schutzzwecke, sowie landschaftspflegerische Maßnahmen für Verbände, Vereinigungen, Behörden, Firmen und Privat-Personen zu verstehen.
Der entsprechende Abschnitt in Anlage A6 ist auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
(b) Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind, sofern bereits eine derartige Aussage möglich ist.
Der entsprechende Abschnitt in Anlage A6 ist auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
(c) Referenzen
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mindestens drei Referenzen (nicht älter als 7 Jahre) aus mindestens drei der folgenden Kategorien aufweisen können:
• in der Umsetzung von mindestens fünf CEF- oder FCS- Artenschutzmaßnahmen mit erfolgreicher Besiedlung durch die Zielart(en) innerhalb der letzten sieben Jahre
• in der Umsetzung von Arten-, Naturschutz- (oder ähnlichen) Maßnahmen bei mindestens einem linienhaften Infrastrukturprojekt oder vergleichbarer Projekte (z.B. Straße, Schiene, Gas, Öl), ab einer Projektlänge von 10km innerhalb der letzten 7 Jahre und einem Bauvolumen von 20 Mio. € sowie eine durchgeführte Planfeststellung
• in der Umsetzung von mindestens drei Außenmaßnahmen (außerhalb geschlossener Ortschaften in Ostbayern (Oberpfalz, Oberfranken, Niederbayern), im Anwendungsbereich des Arten- oder Naturschutzes oder der Landschaftspflege, oder vergleichbarer Zielsetzung, ab einer Flächengröße der Maßnahme von mindestens 10.000m².
• in der Umsetzung mindestens eines Projektes der Firma TenneT
• in der Umsetzung von mindestens zwei Arten-, Natur- oder Landschaftspflegerische Maßnahmenflächen in einem oder gegeben falls zwei Projekten mit erfolgreicher Genehmigung mit Planfeststellung, oder nach BIMSchG
Anzugeben sind jeweils Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ort, Länge, Bausumme, geeignete Nachweise über den Abschluss von Genehmigungsverfahren (z.B. Planfeststellbeschluss, raumordnerische Beurteilung, landesplanerische Feststellung bzw. Entscheidung der BNetzA über die Bundesfachplanung) oder die erfolgreiche Umsetzung (Monitoring, Abnahmeprotokoll, Besiedlungsnachweis etc.), Hauptleistungsinhalte und Dauer. Es ist möglich, noch nicht vollständig abgeschlossene Projekte anzugeben, wenn ein Abschluss innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwarten ist.
Falls sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird vom Auftraggeber nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Darüber hinaus muss das Konsortium einen Konsortialführer benennen. Außerdem muss die genaue Konsortialkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die in der Präqualifikation dargestellte Konsortialstruktur gilt als fest und darf im weiteren Verlauf nicht verändert werden.
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Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfallentsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Die TenneT TSO GmbH behält sich das Recht vor, die Anzahl der Bieter in der Ausschreibungs- /Verhandlungsphase anhand der Zuschlagskriterien auf drei zu reduzieren.
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Die in diesem Formular erwähnten Daten / Zeiträume können sich gegebenenfalls später noch ändern.
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Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
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Bewerbergemeinschaften: Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Das führende Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu benennen. Weiterhin wird das führende Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Projektablauf als Ansprechpartner für den Auftragnehmer fungieren. Alle Unterlagen im Rahmen der Ausschreibung sind als ein in sich schlüssiges Dokument von der Gemeinschaft bzw. dem einen Geschäfts-und Ansprechpartner einzureichen.
Die geforderten Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.1) sind für folgende Kriterien kumuliert nachzuweisen, d.h. diese sind als Gemeinschaft, die sich als ein Bewerber bzw. Geschäfts- und Ansprechpartner zusammenschließt, zu erfüllen: Unternehmenspräsentation (siehe III.1.1), Umsatz der letzten 3 Jahre mit leistungsspezifischen Aufträgen von durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr (siehe III.1.2) und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3), wobei für diese Kriterien grundsätzlich erkennbar sein soll, wie und in welchem Umfang das jeweilige Mitglied zur Erreichung des jeweiligen Kriteriums beiträgt. Alle weiteren Kriterien sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachzuweisen.
Im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass sich die Mitglieder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben, dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
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In Ergänzung zu I.3)
TenneT führt die vorliegende Ausschreibung mit Hilfe des Vergabeportals Negometrix durch.
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Die Vergabeunterlagen können unter https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=182616 in der dort beschriebenen Vorgehensweise eingesehen werden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über Negometrix. Wir bitten Sie, Ihren Teilnahmeantrag - und im späteren Verlauf Ihr(e)Angebot(e) - elektronisch auf dem Vergabeportal Negometrix abzugeben.
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Der Auftraggeber behält sich eine Zuschlagserteilung auf die Erstangebote anhand des bekannt gemachten Bewertungsverfahrens ohne Verhandlungen vor (§ 15 Abs. 4 SektVO).
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
— die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de