Neubau Integrierte Leistelle Bamberg-Forchheim - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 001-03311_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ils-bamberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Integrierte Leistelle Bamberg-Forchheim - Objektplanung
Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI LPH 1-9
Buttenheim, Bamberg
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Bamberg-Forchheim, Paradiesweg 1 in 96049 Bamberg ist als Betreiber der Integrierten Leitstelle für die Kreisverwaltungen Stadt Bamberg, Landkreis Bamberg und Landkreis Forchheim im Rahmen gesetzlicher Vorgaben für die Durchführung des Rettungsdienstes und für die Feuerwehralarmierung zuständig. Im Rahmen der Vorplanungen für einen 120 Monate Hardwaretausch wurde ein Bedarfskonzept durch ein Fachbüro erstellt, welches ergab, dass dieser wichtige Technik-Wechsel in den bestehenden Räumen nicht möglich ist. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes als zuständiges politisches Gremium beschloss einen Ersatzneubau der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim. Der Ersatzneubau wird auf einem bereits erworbenen Grundstück, Größe ca. 4.500 m², im Landkreis Bamberg, in der Marktgemeinde Buttenheim errichtet.
Der zu erbringenden Planung ist die existierende Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 zu Grunde zu legen.
Die Optimierung des Neubaus auf die zwischenmenschliche Kommunikation, das Raumklima und die organisatorischen Prozesse, sowie die Vorbereitung zur Zertifizierung nach IT Sicherheit DIN ISO 27001 nach IT Grundschutz, Effizienz und Nachhaltigkeit sind zwingende Anforderungen. Das Bauobjekt ist als Teil der kritischen Infrastruktur nach der DIN EN 50518 Teil 1 zu konzipieren.
Im Außenbereich sind insbesondere Mitarbeiterparkplätze und ein Naherholungsbereich für Mitarbeiter vorgesehen.
Die Planungsphase soll unverzüglich nach der Beauftragung, voraussichtlich im ersten Quartal 2022, beginnen. Als wesentliche Meilensteine des Rahmenterminplanes sind Freigabe LPH 1 und 2 mit Kostenschätzung im Frühjahr 2022, Freigabe LPH 3 und 4 mit Kostenberechnung im Herbst 2022 sowie der Baubeginn im Frühjahr 2023 zu nennen. Die Fertigstellung des Projektes ist für 2025 mit der Aufnahme eines Probebetriebes vorgesehen.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Kosten für die Kostengruppe 470 - nutzungsspezifische Systemtechnik sind auf Grund der Komplexität der Leistungsanforderung im Rahmen der Objektplanungsleistung nur zu einem begrenzten bzw. geringen Teil anrechenbar. Weitere Informationen bzw. die genauen anrechenbaren Kosten der KGR 470 werden im Rahmen der Stufe 2 und des Verhandlungsverfahrens nochmals konkretisiert.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten.
3) Fachliche Eignung - Referenzliste: max 300 von 500 Punkten.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, welche die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 6. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
7) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Arxhitekten vorliegt (Projektleitung)
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
(unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte,
ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich)
-alle Angaben in EUR netto-
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 3,0 Mio. EUR für zwei Schadensfälle pro Jahr.
Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1) Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Architekt" (max. 50 Punkte möglich)
<3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
<2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (max. 50 Punkte möglich)
>4 = 0 Punkte
= 4 = 10 Punkte
= 5 = 20 Punkte
= 6 = 30 Punkte
= 7 = 40 Punkte
>= 8 = 50 Punkte
4) Referenzliste
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte)
Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
-Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht
-Mindesthonorarzone IV oder höher (Referenz 1)
- Mindesthonorarzone III oder höher (Referenz 2 + 3)
-Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme innerhalb der letzten zehn Jahre (nach 01.01.2011)
REFERENZ 1:
Für folgende Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (max. 20 Punkte):
< 5,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 5,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 6,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 6,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 7,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (max. 10 Punkte)
> 7 Jahre (vor dem 01.01.2014) = 0 Punkte
6 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 5 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5 Punkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Punkte
-Neubau, Sanierung oder Erweiterung Integrierte Leitstelle, Leitstand oder Leitzentrale (10 Punkte)
REFERENZ 2:
Für folgende Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (max. 20 Punkte):
< 3,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 3,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 3,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 4,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 4,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 5,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (max. 10 Punkte)
> 10 Jahre (vor dem 01.01.2011) = 0 Punkte
10-8 Jahre (nach 01.01.2013 bis 31.12.2011) = 5 Punkte
0 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5 Punkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Punkte
-Neubau, Sanierung oder Erweiterung Integrierte Leitstelle oder sonstigen Leitstelle (10 Punkte)
REFERENZ 3:
Für folgende Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in EUR netto) (max. 20 Punkte):
< 3,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 3,0 Mio. EUR = 4 Punkte
>= 3,5 Mio. EUR = 8 Punkte
>= 4,0 Mio. EUR = 12 Punkte
>= 4,5 Mio. EUR = 16 Punkte
>= 5,0 Mio. EUR = 20 Punkte
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (max. 10 Punkte)
> 10 Jahre (vor dem 01.01.2011) = 0 Punkte
10-8 Jahre (nach 01.01.2013 bis 31.12.2011) = 5 Punkte
0 - 7 Jahre (nach 01.01.2014 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 5 Punkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 5 Punkte
-Neubau, Sanierung oder Erweiterung Integrierte Leitstelle oder sonstigen Leitstelle (10 Punkte)
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung
nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland