Kfz-Versicherungsdienstleistungen für die Stadt Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 0477
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kfz-Versicherungsdienstleistungen für die Stadt Rosenheim
Beschaffung von Kfz-Versicherungsdienstleistungen im Wege einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Versichert werden soll die Kraftfahrzeug-Flotte der Stadt Rosenheim und deren Eigenbetriebe, der GRWS sowie des Pro Arbeit e.V.. Der Rahmenvertrag soll mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt höchstens vier Jahre.
Beschaffung von Kfz-Versicherungsdienstleistungen im Wege einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. Versichert werden soll die Kraftfahrzeug-Flotte der Stadt Rosenheim und deren Eigenbetriebe (insbesondere der Baubetriebshof sowie die Stadtentwässerung), der GRWS sowie des Pro Arbeit e.V.. Der Rahmenvertrag soll mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt höchstens vier Jahre. Für jedes versicherte Fahrzeug besteht ein eigenständiger Versicherungsvertrag. Neben dem Versicherungsnehmer sollen auch die mitversicherten Eigenbetriebe und Unternehmen abrufberechtigt sein.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich über diesen Zeitpunkt hinaus jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Rahmenvertrag wird für höchstens 4 Jahre ausgeschrieben.
Neben dem Versicherungsnehmer sind auch die mitversicherten Eigenbetriebe und Unternehmen abrufberechtigt. Der Rahmenvertrag wird von einem von der Stadt Rosenheim beauftragten Makler betreut.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert, und von Unterauftragnehmern wie folgt nachzuweisen:
Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 1240) https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=216199 oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.
Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister.
Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt.
Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. alle Mitgliedern der Bietergemeinschaft und deren Unterauftragnehmer jeweils für das Unternehmen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung(GewO) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bieter und Bietergemeinschaften sowie eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen über eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geschäftsbetrieb in Deutschland ( § 8 VAG) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebenen Versicherungssparten verfügen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erlaubnis für jedes Mitglied vorzulegen.
- Bieter müssen das Bestehen von Rückversicherungsschutz gemäß den Anforderungen der BaFin oder vergleichbar nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied)
- Bieter müssen ein Rating zur finanziellen Stabilität des Versicherungsunternehmens nachweisen
(siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“)
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
- angemessener und üblicher Rückversicherungsschutz bei bonitätsstarken deutschen und / oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften gemäß den Anforderungen der BaFin oder gleichwertig
- Finanzkraftrating aus dem Jahr 2020 (mindestens Standard & Poor Rating A oder gleichwertig)
Bieter müssen über eine deutschsprachige Schadenabteilung an einem Standort in Deutschland verfügen.
(siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“)
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadenabteilung für die Bearbeitung von Schäden zur Kfz-Versicherung an einem Standort in Deutschland.
siehe Ziffer III Punkt 1.1 dieser Bekanntmachung
siehe Ziffer III Punkt 1.2 und 1.3
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Die Anwesenheit von dritten Personen ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise beizufügen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung, ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme von Zahlungen bzw. Willenserklärungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (0477_Formular Bietergemeinschaft), die mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 ff GWB). Der Antrag ist schriftlich zu stellen und an folgende Stelle zu richten:
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon-Nr.: [gelöscht]
Fax-Nr.: [gelöscht]
[gelöscht]
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (per E-Mail oder über die Vergabeplattform / Bieterkommunikation) an folgende Adresse zu richten:
Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
Königstraße 24
83022 Rosenheim
[gelöscht]
Tel.: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle beim Bieter eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB ebenso unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de