Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie Glasreinigung (Los 2) in verschiedenen Gebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: Stiftung Staatstheater Nürnberg_0028/2021_Zentrale Dienste

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.staatstheater-nuernberg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie Glasreinigung (Los 2) in verschiedenen Gebäuden

Referenznummer der Bekanntmachung: Stiftung Staatstheater Nürnberg_0028/2021_Zentrale Dienste
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 26.855,00 m² für die Unterhaltsreinigung (Los 1) und einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 2.127,00 m² für die Glasreinigung (Los 2) wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen.

Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.

Insbesondere bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit vom Auftraggeber auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stiftung Staatstheater Nürnberg Richard-Wagner-Platz 2-10 90443 Nürnberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage eines Gebäudereinigungsvertrages [Teil D der Vergabeunterlagen] - als Auftragnehmer für das Staatstheater Nürnberg Unterhaltsreinigungsleistungen zu erbringen hat.

Die vom Auftragnehmer zu erbringende Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, textilen und nichttextilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung in den Objekten.

Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle Leistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis und den übrigen Vertragsanlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere den Reinigungserfolg, wie im Einzelnen in Anlage 7 zu diesem Vertrag festgelegt.

Der Auftragnehmer ist daneben verpflichtet, mindestens die Jahresreinigungsstunden, wie in Anlage 10 festgelegt und in der Spalte "Jahresstunden" der Preisblätter (Anlage 3) für die zu reinigenden Räume und Objekte und die Reinigungsgruppen einzeln spezifiziert, zu erbringen. Erbringt der Auftragnehmer in einem Vertragsjahr nicht die Jahresreinigungsstunden nach Anlage 10, so kann der Auftraggeber die auf die Fehlstunden entfallende Vergütung, errechnet durch den oder die Stundenverrechnungssätze, multipliziert mit den fehlenden Stundenzahlen, von der oder den nächsten Rechnungen abziehen. Fällt zum Vertragsende nicht ein ganzes Vertragsjahr an, so gilt Entsprechendes, wenn der Auftragnehmer bis dahin nicht die Jahresreinigungsstunden, dividiert durch 12, das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Monate, erbracht hat. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Abzug als Abschlag bereits nach halben Vertragsjahren vornehmen.

Hinweis: es sind diverse Bodenbeläge in den Objekten zu reinigen und zu pflegen. Daher sind die Pflegeanweisungen unbedingt zu beachten. Zudem sind einige Zwischengeschosse nur durch Treppen zu erreichen und nicht durch einen Aufzug.

Bei der Gebäudeinnenreinigung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Vorgaben zu beachten und einzuhalten:

- die in Anlagen 1-7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag enthaltenen Beschreibungen der Ausführung entsprechend den Leistungsarten und der im Leistungsverzeichnis angegebenen Tätigkeiten, unterteilt nach Fußbodenarbeiten, Inventar, einschließlich Decken und Wänden, wobei die Empfehlungen des Herstellers vom Auftragnehmer verbindlich zu befolgen sind. Die notwendigen Pflegeanleitungen lt. Herstellervorgaben werden dem Auftragnehmer zu Beginn der Leistungserbringung vom Auftraggeber ausgehändigt;

- die in Anlage 5 zu dem Gebäudereinigungsvertrag für die jeweilige Einzelleistung vorgegebene Reinigungshäufigkeit;

- für die Sonderreinigung (Sonderarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber) der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelfall vereinbarte Leistungsumfang sowie insbesondere die Bestimmungen der Anlagen 1 und 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber jeweils noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum vom 07. - 11. Juni 2021 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber). Interessenten müssen die Personen (max. 2 Personen), die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie die Besichtigung durchführen möchten.

Den so angemeldeten Interessenten wird das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die in diesem Zeitraum nicht teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Wir weisen ausdrücklich auf Teil A Ziff. 5 der Vergabeunterlagen hin sowie darauf, dass eine Objektbesichtigung in den letzten sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht werden kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Eine Teppichgrundreinigung erfolgt nur nach Aufforderung.

Sonderarbeiten sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf eine Beauftragung. Die Arbeiten werden auch für einzelne Räume in Auftrag gegeben. Die Sonderarbeiten werden in den Vergabeunterlagen Anhang Teil C Los 1 UHR und dort in dem Tabellenblatt PB SdArb Los 1 aufgeführt. Dortige Preisangaben sind inkl. Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten.

1. Stundenverrechnungssätze (werktags)

Die aufgeführten Arbeiten sind laut den Definitionen der Leistungsarten auszuführen

a) Unterhaltsreinigung werktags

b) Unterhaltsreinigung an Sonn- und Feiertagen (inkl. prozentualem Zuschlag wie in den Vergabeunterlagen Anhang Teil C angegeben)

c) Tageskraft werktags

d) Tageskraft an Sonn- und Feiertagen (inkl. prozentualem Zuschlag wie in den Vergabeunterlagen Anhang Teil C angegeben)

e) Baufeinreingung

f) Grundreinigung/Intensivreinigung

g) Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion

h) Legionellenspülung bei den Probebühnen

i) Bühnenhäuser folgende Tätigkeiten müssen durchgeführt werden: Generell sind hier grober Schmutz und Staub zu entfernen. Bei den Trägern und Kabelkanälen müssen auch horizontale Flächen im Nichtsichtbereich gereinigt werden

Benötigte Materialien:

Ausreichend Staubsauger, Leitern und feuchte Tücher etc.Von Seiten des Hauses ist immer ein Ansprechpartner erreichbar, der ggf. Räume aufsperrt, auf Gefahren hinweist etc.

Verbrauchte Arbeitsmaterialien sind zu entsorgen

Absolutes Rauchverbot im ganzen Haus.

Schauspielhaus (SSH): Schnürboden:

Gitteroste saugen, Träger saugen/wischen, Kabelkanäle saugen, allgemein entstauben

Galerien:

Boden saugen, Schaltschränke oben abwischen, Geländer, Kabelkanäle und Träger saugen/wischen

Portalbrücke:

Träger, Geländer saugen/wischen, Boden saugen

Bühne:

Alle Prospektstangen feucht wischen, werden durch Hauspersonal abgefahren und zugänglich gemacht

Portaltürme:

Geländer und Träger saugen/wischen, Boden saugen

Schleppboden (direkt unter Bühne):

Geländer und Träger saugen/wischen

1.und 2. Unterbühne:

Kabelkanäle, Geländer und Träger saugen und wischen

Grube unter Schleppboden:

groben Schmutz entfernen, gründlich saugen

Beleuchtergänge oberhalb Zuschauerraum/Z-Brücke:

Träger und Geländer saugen und wischen, Boden saugen

Schmutz und Staub auf den abgehängten Decken mit entsprechenden Verlängerungen absaugen

Opernhaus: Schnürboden inkl. Galerien Maschinenzüge:

Analog SSH

Galerien:

Holzböden gründlich saugen, Träger, Kabelkanäle und Geländer saugen/wischen

Portal/Portaltürme und Portalbrücke:

Analog SSH

Bühne:

Prospektstangen analog SSH

1.+2.Unterbühne

Holzböden gründlich saugen

Träger, Kabelkanäle etc. saugen/wischen

3.Unterbühne

Analog zu 1.+2. Unterbühne

Zusätzlich:

Jeglicher grober Schmutz ist zu entfernen

Gitterroste müssen entfernt werden und darunter ist zu saugen

V-förmige Gruben unter den Versenkungen sind von grobem Schmutz zu befreien und zu saugen"

Sonderräume Oper: Prospekthubregal:

groben Schmutz entfernen, saugen

Orchesterversenkung:

Analog Prospekthubregal

j) Produktionsbezogenen Sonderreinigungen an Werktagen

k) Produktionsbezogene Sonderreinigungen an Sonn- und Feiertagen

l) Produktionsbezogene Sonderreinigungen Nachts an Werktagen

m) Produktionsbezogene Sonderreinigungen Nachts an Sonn- und Feiertagen

2. Preise je Ausführung (werktags)

Die aufgeführten Arbeiten sind laut den Definitionen der Leistungsarten auszuführen. Die Räume sind aus und wieder einzuräumen.

a) Grundreinigung NUR Bodenflächen Fliesen

b) Grundreinigung NUR Bodenflächen Linoleum

c) 2 malige Versiegelung Bodenflächen Linoleum

d) Grundreinigung NUR Bodenflächen PVC

e) 2 malige Versiegelung Bodenflächen PVC

f) Grundreinigung NUR Bodenflächen Holz und einpflegen laut Herstellervorschrift

g) Grundreinigung NUR Bodenflächen Sportböden und einpflegen laut Herstellervorschriften

h) Grundreinigung NUR Bodenflächen Stein/Steinfliesen

i) Shampoonieren Bodenflächen Teppich

j) Extrahieren Bodenflächen Teppich

k) Reinigung in der Sommerpause; Gastro Spülküche, Kantine Selbstbedienung, inkl. Kasse, Gastraum intern 01 -03. Folgende Tätigkeiten sind in der Küche/Spülküche durchzuführen: sämtliche Wandfliesen/Fliesenspiegel, Schubladen, sämtliche Waschbecken, Hängeschränke, Arbeitsflächen, Gerätschaften z.B. Kipper-Kessel-Rational etc., müssen komplett auch über 1,60m innen und außen gereinigt und desinfiziert werden. In der Küche und Kantinenbereich sin die Abzugshauben auch über 1,60m von außen komplett zu reinigen und zu desinfizieren. Die Frontcookingstation im Kantinenbereich z.B. Grillplatte, Friteuse etc. sind von außen komplett zu reinigen und zu desinfizieren.

3. Preise je Ausführung Theaterwohnungen (werktags)

Die aufgeführten Arbeiten sind laut den Definitionen der Leistungsarten auszuführen. Die Räume sind aus und wieder einzuräumen. Es wird nach tatsächlichem Aufwand je Theaterwohnung abgerechnet.

a) "Schumann" Zwischenreinigung laut LV TW Los 1

b) "Lessing" Zwischenreinigung laut LV TW Los 1

c) "Schiller" Zwischenreinigung laut LV TW Los 1

d) "Gluck" Zwischenreinigung laut LV TW Los 1

e) "Schumann" Endreinigung laut LV TW Los 1

f) "Lessing" Endreinigung laut LV TW Los 1

g) "Korngold" Endreinigung laut LV TW Los 1

h) "Schiller" Endreinigung laut LV TW Los 1

i) "Gluck" Endreinigung laut LV TW Los 1

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die bei Ihnen eingegangenen Unterlagen sind von Ihnen unverzüglich nach Herunterladen auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig oder aus ihrer Sicht ganz oder teilweise unverständlich, missverständlich oder unklar sein, geben Sie bitte unverzüglich bei der Vergabestelle Bescheid. Bitte sehen Sie hierzu auch die Regelungen und Fristen in Teil A der Vergabeunterlagen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn bestimmte Anforderungen aus Ihrer Sicht nicht umsetzbar sein sollten. Bitte sehen Sie auch den Vertrag im Zusammenhang mit den übrigen Unterlagen. Es ist dem Auftraggeber wichtig, dass wirtschaftliche Angebote eingehen und Missverständnisse vermieden werden.

Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Aufklärung der Angebote weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, den Bietern nach Ermessen Gelegenheit zur Nachweisung von Erklärungen, Angaben oder Nachweisen zur Eignung oder Angaben zur Leistung zu geben sowie, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Kalkulation, eine praktische Demonstration der Durchführung der Reinigungsleistung oder andere Aufklärung zu verlangen. Die Reinigung zur Demonstration kann nach dem angebotenen Stundensatz vergütet werden. Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Führt ein Bieter eine praktische Demonstration nicht in einem vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen zeitlichen Rahmen durch oder belegt die praktische Demonstration oder anderweitige Aufklärung nicht die Stimmigkeit der Kalkulation oder anderer Angaben, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.

Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen, zu einer Aufklärung oder zu einer praktischen Demonstration besteht nicht.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Glasreinigung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stiftung Staatstheater Nürnberg Richard-Wagner-Platz 2-10 90443 Nürnberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage des Gebäudereinigungsvertrages [Teil D der Vergabeunterlagen]- als Auftragnehmer für das Staatstheater Nürnberg Glasreinigungsarbeiten zu erbringen hat.

Die vom Auftragnehmer zu erbringende Glasreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Glas- und Rahmenflächen, Fassadenflächen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Klebereste sind hierbei mit zu entfernen.

Der Auftragnehmer schuldet insbesondere den Reinigungserfolg, wie im Einzelnen in Anlage 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag festgelegt.

Der Auftragnehmer hat daneben mindestens die im Kalkulationsbasis Glasreinigung (Anlage 3 Teil 1 zu diesem Vertrag) für die Leistung zugrunde gelegten sowie die für Sonderarbeiten vereinbarten Quadratmeterleistungen bzw. Stundenzahlen zu erbringen.

Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle Leistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis und den übrigen Vertragsanlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer ist dabei insbesondere verpflichtet, mindestens die Jahresreinigungsstunden, wie für die entsprechenden Teilleistungen in der Spalte "StundenJahr" der Anlage 3 Teil 3 spezifiziert, zu erbringen.

Erbringt der Auftragnehmer in einem Vertragsjahr nicht die Jahresreinigungsstunden nach Anlage 3 Teil 3, so kann der Auftraggeber die auf die Fehlstunden entfallende Vergütung, errechnet durch den oder die Stundenverrechnungssätze, multipliziert mit den fehlenden Stundenzahlen, von der nächsten oder einer anderen Rechnung abziehen. Fällt zum Vertragsende nicht ein ganzes Vertragsjahr an, so gilt Entsprechendes, wenn der Auftragnehmer bis dahin nicht die Jahresreinigungsstunden, dividiert durch 12, das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Monate, erbracht hat.

Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Abzug als Abschlag bereits nach halben Vertragsjahren vornehmen.

Bei der Glasreinigung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Vorgaben zu beachten und einzuhalten:

- die in Anlagen 4-7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag enthaltenen Beschreibungen der Ausführung entsprechend den Leistungsarten und der im Leistungsverzeichnis angegebenen Tätigkeiten, unterteilt nach den verschiedenen Fensterarten;

- die in Anlage 5 dem Gebäudereinigungsvertrag für die jeweilige Einzelleistung vorgegebene Reinigungshäufigkeit;

- für die Sonderreinigung (Sonderarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber) der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelfall vereinbarte Leistungsumfang sowie insbesondere die Bestimmungen der Anlagen 1 und 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber jeweils noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum vom 07. - 11. Juni 2021 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber). Interessenten müssen die Personen (max. 2 Personen), die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie die Besichtigung durchführen möchten.

Den so angemeldeten Interessenten wird das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die in diesem Zeitraum nicht teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Wir weisen ausdrücklich auf Teil A Ziff. 5 der Vergabeunterlagen hin sowie darauf, dass eine Objektbesichtigung in den letzten sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht werden kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die bei Ihnen eingegangenen Unterlagen sind von Ihnen unverzüglich nach Herunterladen auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig oder aus ihrer Sicht ganz oder teilweise unverständlich, missverständlich oder unklar sein, geben Sie bitte unverzüglich bei der Vergabestelle Bescheid. Bitte sehen Sie hierzu auch die Regelungen und Fristen in Teil A der Vergabeunterlagen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn bestimmte Anforderungen aus Ihrer Sicht nicht umsetzbar sein sollten. Bitte sehen Sie auch den Vertrag im Zusammenhang mit den übrigen Unterlagen. Es ist dem Auftraggeber wichtig, dass wirtschaftliche Angebote eingehen und Missverständnisse vermieden werden.

Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Aufklärung der Angebote weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, den Bietern nach Ermessen Gelegenheit zur Nachweisung von Erklärungen, Angaben oder Nachweisen zur Eignung oder Angaben zur Leistung zu geben sowie, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Kalkulation, eine praktische Demonstration der Durchführung der Reinigungsleistung oder andere Aufklärung zu verlangen. Die Reinigung zur Demonstration kann nach dem angebotenen Stundensatz vergütet werden. Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Führt ein Bieter eine praktische Demonstration nicht in einem vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen zeitlichen Rahmen durch oder belegt die praktische Demonstration oder anderweitige Aufklärung nicht die Stimmigkeit der Kalkulation oder anderer Angaben, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.

Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen, zu einer Aufklärung oder zu einer praktischen Demonstration besteht nicht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 103-271423
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 13
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wackler-group.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Glasreinigung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.angservice.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRB43

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2021

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