Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie Glasreinigung (Los 2) in verschiedenen Gebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: Stiftung Staatstheater Nürnberg_0028/2021_Zentrale Dienste
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.staatstheater-nuernberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie Glasreinigung (Los 2) in verschiedenen Gebäuden
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 26.855,00 m² für die Unterhaltsreinigung (Los 1) und einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 2.127,00 m² für die Glasreinigung (Los 2) wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen.
Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.
Insbesondere bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit vom Auftraggeber auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.
Unterhaltsreinigung
Stiftung Staatstheater Nürnberg Richard-Wagner-Platz 2-10 90443 Nürnberg
Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage eines Gebäudereinigungsvertrages [Teil D der Vergabeunterlagen] - als Auftragnehmer für das Staatstheater Nürnberg Unterhaltsreinigungsleistungen zu erbringen hat.
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, textilen und nichttextilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung in den Objekten.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle Leistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis und den übrigen Vertragsanlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere den Reinigungserfolg, wie im Einzelnen in Anlage 7 zu diesem Vertrag festgelegt.
Der Auftragnehmer ist daneben verpflichtet, mindestens die Jahresreinigungsstunden, wie in Anlage 10 festgelegt und in der Spalte "Jahresstunden" der Preisblätter (Anlage 3) für die zu reinigenden Räume und Objekte und die Reinigungsgruppen einzeln spezifiziert, zu erbringen. Erbringt der Auftragnehmer in einem Vertragsjahr nicht die Jahresreinigungsstunden nach Anlage 10, so kann der Auftraggeber die auf die Fehlstunden entfallende Vergütung, errechnet durch den oder die Stundenverrechnungssätze, multipliziert mit den fehlenden Stundenzahlen, von der oder den nächsten Rechnungen abziehen. Fällt zum Vertragsende nicht ein ganzes Vertragsjahr an, so gilt Entsprechendes, wenn der Auftragnehmer bis dahin nicht die Jahresreinigungsstunden, dividiert durch 12, das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Monate, erbracht hat. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Abzug als Abschlag bereits nach halben Vertragsjahren vornehmen.
Hinweis: es sind diverse Bodenbeläge in den Objekten zu reinigen und zu pflegen. Daher sind die Pflegeanweisungen unbedingt zu beachten. Zudem sind einige Zwischengeschosse nur durch Treppen zu erreichen und nicht durch einen Aufzug.
Bei der Gebäudeinnenreinigung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Vorgaben zu beachten und einzuhalten:
- die in Anlagen 1-7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag enthaltenen Beschreibungen der Ausführung entsprechend den Leistungsarten und der im Leistungsverzeichnis angegebenen Tätigkeiten, unterteilt nach Fußbodenarbeiten, Inventar, einschließlich Decken und Wänden, wobei die Empfehlungen des Herstellers vom Auftragnehmer verbindlich zu befolgen sind. Die notwendigen Pflegeanleitungen lt. Herstellervorgaben werden dem Auftragnehmer zu Beginn der Leistungserbringung vom Auftraggeber ausgehändigt;
- die in Anlage 5 zu dem Gebäudereinigungsvertrag für die jeweilige Einzelleistung vorgegebene Reinigungshäufigkeit;
- für die Sonderreinigung (Sonderarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber) der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelfall vereinbarte Leistungsumfang sowie insbesondere die Bestimmungen der Anlagen 1 und 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber jeweils noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum vom 07. - 11. Juni 2021 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber). Interessenten müssen die Personen (max. 2 Personen), die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie die Besichtigung durchführen möchten.
Den so angemeldeten Interessenten wird das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die in diesem Zeitraum nicht teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Wir weisen ausdrücklich auf Teil A Ziff. 5 der Vergabeunterlagen hin sowie darauf, dass eine Objektbesichtigung in den letzten sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht werden kann.
Eine Teppichgrundreinigung erfolgt nur nach Aufforderung.
Sonderarbeiten sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf eine Beauftragung. Die Arbeiten werden auch für einzelne Räume in Auftrag gegeben. Die Sonderarbeiten werden in den Vergabeunterlagen Anhang Teil C Los 1 UHR und dort in dem Tabellenblatt PB SdArb Los 1 aufgeführt. Dortige Preisangaben sind inkl. Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten.
1. Stundenverrechnungssätze (werktags)
Die aufgeführten Arbeiten sind laut den Definitionen der Leistungsarten auszuführen
a) Unterhaltsreinigung werktags
b) Unterhaltsreinigung an Sonn- und Feiertagen (inkl. prozentualem Zuschlag wie in den Vergabeunterlagen Anhang Teil C angegeben)
c) Tageskraft werktags
d) Tageskraft an Sonn- und Feiertagen (inkl. prozentualem Zuschlag wie in den Vergabeunterlagen Anhang Teil C angegeben)
e) Baufeinreingung
f) Grundreinigung/Intensivreinigung
g) Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion
h) Legionellenspülung bei den Probebühnen
i) Bühnenhäuser folgende Tätigkeiten müssen durchgeführt werden: Generell sind hier grober Schmutz und Staub zu entfernen. Bei den Trägern und Kabelkanälen müssen auch horizontale Flächen im Nichtsichtbereich gereinigt werden
Benötigte Materialien:
Ausreichend Staubsauger, Leitern und feuchte Tücher etc.Von Seiten des Hauses ist immer ein Ansprechpartner erreichbar, der ggf. Räume aufsperrt, auf Gefahren hinweist etc.
Verbrauchte Arbeitsmaterialien sind zu entsorgen
Absolutes Rauchverbot im ganzen Haus.
Schauspielhaus (SSH): Schnürboden:
Gitteroste saugen, Träger saugen/wischen, Kabelkanäle saugen, allgemein entstauben
Galerien:
Boden saugen, Schaltschränke oben abwischen, Geländer, Kabelkanäle und Träger saugen/wischen
Portalbrücke:
Träger, Geländer saugen/wischen, Boden saugen
Bühne:
Alle Prospektstangen feucht wischen, werden durch Hauspersonal abgefahren und zugänglich gemacht
Portaltürme:
Geländer und Träger saugen/wischen, Boden saugen
Schleppboden (direkt unter Bühne):
Geländer und Träger saugen/wischen
1.und 2. Unterbühne:
Kabelkanäle, Geländer und Träger saugen und wischen
Grube unter Schleppboden:
groben Schmutz entfernen, gründlich saugen
Beleuchtergänge oberhalb Zuschauerraum/Z-Brücke:
Träger und Geländer saugen und wischen, Boden saugen
Schmutz und Staub auf den abgehängten Decken mit entsprechenden Verlängerungen absaugen
Opernhaus: Schnürboden inkl. Galerien Maschinenzüge:
Analog SSH
Galerien:
Holzböden gründlich saugen, Träger, Kabelkanäle und Geländer saugen/wischen
Portal/Portaltürme und Portalbrücke:
Analog SSH
Bühne:
Prospektstangen analog SSH
1.+2.Unterbühne
Holzböden gründlich saugen
Träger, Kabelkanäle etc. saugen/wischen
3.Unterbühne
Analog zu 1.+2. Unterbühne
Zusätzlich:
Jeglicher grober Schmutz ist zu entfernen
Gitterroste müssen entfernt werden und darunter ist zu saugen
V-förmige Gruben unter den Versenkungen sind von grobem Schmutz zu befreien und zu saugen"
Sonderräume Oper: Prospekthubregal:
groben Schmutz entfernen, saugen
Orchesterversenkung:
Analog Prospekthubregal
j) Produktionsbezogenen Sonderreinigungen an Werktagen
k) Produktionsbezogene Sonderreinigungen an Sonn- und Feiertagen
l) Produktionsbezogene Sonderreinigungen Nachts an Werktagen
m) Produktionsbezogene Sonderreinigungen Nachts an Sonn- und Feiertagen
2. Preise je Ausführung (werktags)
Die aufgeführten Arbeiten sind laut den Definitionen der Leistungsarten auszuführen. Die Räume sind aus und wieder einzuräumen.
a) Grundreinigung NUR Bodenflächen Fliesen
b) Grundreinigung NUR Bodenflächen Linoleum
c) 2 malige Versiegelung Bodenflächen Linoleum
d) Grundreinigung NUR Bodenflächen PVC
e) 2 malige Versiegelung Bodenflächen PVC
f) Grundreinigung NUR Bodenflächen Holz und einpflegen laut Herstellervorschrift
g) Grundreinigung NUR Bodenflächen Sportböden und einpflegen laut Herstellervorschriften
h) Grundreinigung NUR Bodenflächen Stein/Steinfliesen
i) Shampoonieren Bodenflächen Teppich
j) Extrahieren Bodenflächen Teppich
k) Reinigung in der Sommerpause; Gastro Spülküche, Kantine Selbstbedienung, inkl. Kasse, Gastraum intern 01 -03. Folgende Tätigkeiten sind in der Küche/Spülküche durchzuführen: sämtliche Wandfliesen/Fliesenspiegel, Schubladen, sämtliche Waschbecken, Hängeschränke, Arbeitsflächen, Gerätschaften z.B. Kipper-Kessel-Rational etc., müssen komplett auch über 1,60m innen und außen gereinigt und desinfiziert werden. In der Küche und Kantinenbereich sin die Abzugshauben auch über 1,60m von außen komplett zu reinigen und zu desinfizieren. Die Frontcookingstation im Kantinenbereich z.B. Grillplatte, Friteuse etc. sind von außen komplett zu reinigen und zu desinfizieren.
3. Preise je Ausführung Theaterwohnungen (werktags)
Die aufgeführten Arbeiten sind laut den Definitionen der Leistungsarten auszuführen. Die Räume sind aus und wieder einzuräumen. Es wird nach tatsächlichem Aufwand je Theaterwohnung abgerechnet.
a) "Schumann" Zwischenreinigung laut LV TW Los 1
b) "Lessing" Zwischenreinigung laut LV TW Los 1
c) "Schiller" Zwischenreinigung laut LV TW Los 1
d) "Gluck" Zwischenreinigung laut LV TW Los 1
e) "Schumann" Endreinigung laut LV TW Los 1
f) "Lessing" Endreinigung laut LV TW Los 1
g) "Korngold" Endreinigung laut LV TW Los 1
h) "Schiller" Endreinigung laut LV TW Los 1
i) "Gluck" Endreinigung laut LV TW Los 1
Die bei Ihnen eingegangenen Unterlagen sind von Ihnen unverzüglich nach Herunterladen auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig oder aus ihrer Sicht ganz oder teilweise unverständlich, missverständlich oder unklar sein, geben Sie bitte unverzüglich bei der Vergabestelle Bescheid. Bitte sehen Sie hierzu auch die Regelungen und Fristen in Teil A der Vergabeunterlagen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn bestimmte Anforderungen aus Ihrer Sicht nicht umsetzbar sein sollten. Bitte sehen Sie auch den Vertrag im Zusammenhang mit den übrigen Unterlagen. Es ist dem Auftraggeber wichtig, dass wirtschaftliche Angebote eingehen und Missverständnisse vermieden werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Aufklärung der Angebote weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, den Bietern nach Ermessen Gelegenheit zur Nachweisung von Erklärungen, Angaben oder Nachweisen zur Eignung oder Angaben zur Leistung zu geben sowie, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Kalkulation, eine praktische Demonstration der Durchführung der Reinigungsleistung oder andere Aufklärung zu verlangen. Die Reinigung zur Demonstration kann nach dem angebotenen Stundensatz vergütet werden. Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Führt ein Bieter eine praktische Demonstration nicht in einem vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen zeitlichen Rahmen durch oder belegt die praktische Demonstration oder anderweitige Aufklärung nicht die Stimmigkeit der Kalkulation oder anderer Angaben, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen, zu einer Aufklärung oder zu einer praktischen Demonstration besteht nicht.
Glasreinigung
Stiftung Staatstheater Nürnberg Richard-Wagner-Platz 2-10 90443 Nürnberg
Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage des Gebäudereinigungsvertrages [Teil D der Vergabeunterlagen]- als Auftragnehmer für das Staatstheater Nürnberg Glasreinigungsarbeiten zu erbringen hat.
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Glasreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Glas- und Rahmenflächen, Fassadenflächen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Klebereste sind hierbei mit zu entfernen.
Der Auftragnehmer schuldet insbesondere den Reinigungserfolg, wie im Einzelnen in Anlage 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag festgelegt.
Der Auftragnehmer hat daneben mindestens die im Kalkulationsbasis Glasreinigung (Anlage 3 Teil 1 zu diesem Vertrag) für die Leistung zugrunde gelegten sowie die für Sonderarbeiten vereinbarten Quadratmeterleistungen bzw. Stundenzahlen zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle Leistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis und den übrigen Vertragsanlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer ist dabei insbesondere verpflichtet, mindestens die Jahresreinigungsstunden, wie für die entsprechenden Teilleistungen in der Spalte "StundenJahr" der Anlage 3 Teil 3 spezifiziert, zu erbringen.
Erbringt der Auftragnehmer in einem Vertragsjahr nicht die Jahresreinigungsstunden nach Anlage 3 Teil 3, so kann der Auftraggeber die auf die Fehlstunden entfallende Vergütung, errechnet durch den oder die Stundenverrechnungssätze, multipliziert mit den fehlenden Stundenzahlen, von der nächsten oder einer anderen Rechnung abziehen. Fällt zum Vertragsende nicht ein ganzes Vertragsjahr an, so gilt Entsprechendes, wenn der Auftragnehmer bis dahin nicht die Jahresreinigungsstunden, dividiert durch 12, das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Monate, erbracht hat.
Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Abzug als Abschlag bereits nach halben Vertragsjahren vornehmen.
Bei der Glasreinigung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Vorgaben zu beachten und einzuhalten:
- die in Anlagen 4-7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag enthaltenen Beschreibungen der Ausführung entsprechend den Leistungsarten und der im Leistungsverzeichnis angegebenen Tätigkeiten, unterteilt nach den verschiedenen Fensterarten;
- die in Anlage 5 dem Gebäudereinigungsvertrag für die jeweilige Einzelleistung vorgegebene Reinigungshäufigkeit;
- für die Sonderreinigung (Sonderarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber) der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelfall vereinbarte Leistungsumfang sowie insbesondere die Bestimmungen der Anlagen 1 und 7 zu dem Gebäudereinigungsvertrag.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber jeweils noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum vom 07. - 11. Juni 2021 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber). Interessenten müssen die Personen (max. 2 Personen), die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie die Besichtigung durchführen möchten.
Den so angemeldeten Interessenten wird das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die in diesem Zeitraum nicht teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Wir weisen ausdrücklich auf Teil A Ziff. 5 der Vergabeunterlagen hin sowie darauf, dass eine Objektbesichtigung in den letzten sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht werden kann.
Die bei Ihnen eingegangenen Unterlagen sind von Ihnen unverzüglich nach Herunterladen auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig oder aus ihrer Sicht ganz oder teilweise unverständlich, missverständlich oder unklar sein, geben Sie bitte unverzüglich bei der Vergabestelle Bescheid. Bitte sehen Sie hierzu auch die Regelungen und Fristen in Teil A der Vergabeunterlagen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn bestimmte Anforderungen aus Ihrer Sicht nicht umsetzbar sein sollten. Bitte sehen Sie auch den Vertrag im Zusammenhang mit den übrigen Unterlagen. Es ist dem Auftraggeber wichtig, dass wirtschaftliche Angebote eingehen und Missverständnisse vermieden werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Aufklärung der Angebote weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, den Bietern nach Ermessen Gelegenheit zur Nachweisung von Erklärungen, Angaben oder Nachweisen zur Eignung oder Angaben zur Leistung zu geben sowie, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Kalkulation, eine praktische Demonstration der Durchführung der Reinigungsleistung oder andere Aufklärung zu verlangen. Die Reinigung zur Demonstration kann nach dem angebotenen Stundensatz vergütet werden. Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Führt ein Bieter eine praktische Demonstration nicht in einem vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen zeitlichen Rahmen durch oder belegt die praktische Demonstration oder anderweitige Aufklärung nicht die Stimmigkeit der Kalkulation oder anderer Angaben, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen, zu einer Aufklärung oder zu einer praktischen Demonstration besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wackler-group.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.angservice.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRB43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.