Schulberg – Neubau Kinderhaus und Generalsanierung Grundschule – Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BKS-ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgkunstadt
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgkunstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulberg – Neubau Kinderhaus und Generalsanierung Grundschule – Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)
Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 2 Bauabschnitte, die als Gesamtmaßnahme geplant und in unmittelbarer
zeitlicher Reihenfolge wie folgt realisiert werden.
— Bauabschnitt 1: Neubau des Kinderhauses mit einer Kinderkrippe mit 4 Gruppen, einem Kindergarten mit
4 Gruppen, einem Hort mit 5 Gruppen einschließlich der dazugehörenden Gemeinschafts- und sonstigen
Nutzflächen. Neubau des Erschließungsfoyers mit Pausenhalle, Aufzug zur gemeinsamen barrierefreien
Erschließung von Altbau und Neubau,
— Bauabschnitt 2: Sanierung, Brandschutzertüchtigung und barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes aus
den 1930er Jahren.
Burgkunstadt
Fachplanung technische Ausrüstung (ELT) gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 § 53 Anlagengruppen 4-6, §
55 Leistungsphasen 1-9 (ohne Lph. 4) inkl. o. g. besondere Leistungen benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
LPH 1: Bestandsaufnahme Grundschule und (zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener
Anlagen und Anlagenteile zum Rückbau bzw. zur Anbindung des Neubaus an den Gebäudebestand)
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2, inkl. der o. g. Besonderen Leistungen,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2
beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist
in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen
besteht nicht.
Fachplanung technische Ausrüstung (ELT) gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 § 53 Anlagengruppen 4-6, §
55 Leistungsphasen 1-9 (ohne Lph. 4) inkl. o. g. besondere Leistungen benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
LPH 1: Bestandsaufnahme Grundschule und (zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener
Anlagen und Anlagenteile zum Rückbau bzw. zur Anbindung des Neubaus an den Gebäudebestand)
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2, inkl. der o. g. Besonderen Leistungen,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4,
— Stufe 3: Leistungsphase 5-7,
— Stufe 4: Leistungsphase 8-9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2
beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist
in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen
besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktrodach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ibtp.de/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag
kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung
an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann
nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten
Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der
Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.