Gas-Analysator
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gas-Analysator
Ausgeschrieben ist ein Online FT-IR-Gas-Analysator für kleinste Analysenmengen und kurze Analysenzeiten (vorzugsweise 0,1 bis 300 s Abtastzeit) mit einem möglichst geringen Platzbedarf. Der Online FT-IR- Gas-Analysator soll in Gasproben mit 0 bis über 30 Vol.-% H20 Anteil mehr als 30 Komponenten bei kurzen Analysenzeiten qualitativ und quantitativ detektieren. Außerdem soll Ammoniak in sehr niedrigen Mengen (10 ppb) detektierbar sein. Der Betrieb des Prozess- FT-IR Gas Analysator und die Auswertung der IR Spektren soll mit einer eigens dafür vorgesehenen Software erfolgen.
EFRE Mittel
Abschnitt IV: Verfahren
(1) Firmenprofil unter Angabe der Anzahl der Mitarbeiter - insbesondere der Anzahl an im Service tätigen Mitarbeiter
(2) Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(4) Eigenerklärung, dass eine deutschsprachige Hotline und deutschsprachiges Servicepersonal vorhanden ist
(5) Eigenerklärung, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten mit einem qualifizierten Servicepersonal erfolgen soll. Die maximale Reaktionszeiten Vor-Ort soll innerhalb 5 Werktagen liegen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de