243SOY17 - Wohnungsbau Soyerhofstr. 17, München
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.bayern
Abschnitt II: Gegenstand
243SOY17 - Wohnungsbau Soyerhofstr. 17, München
Beschreibung des Gesamtbauvorhabens der Stadibau GmbH:
Teilabbruch, Umbau, Nutzungsänderung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 147 Wohneinheiten und Neubau einer Tiefgarage.
Soyerhofstr. 17, 81547 München
Fenster- und Fenstertür-Elemente Einfachfenster: 402,00 St Fenstertür B: 213,00 St Zusatzleistungen Fensterelemente Blendrahmenverbreiterung: 3.350,00 m Außenfensterbänke Außenfensterbank Strangpressprofil:1.100,00 m Stückzulage: 620,00 St Lüftungselemente Fassadenlüfter / Dauerlüfter Typ 1, Fensterelement: 84,00 St Fassadenlüfter / Dauerlüfter Typ 1, Rollladenkasten: 241,00 St Absturzsicherung Absturzsicherung, 1200 mm: 72,00 St Absturzsicherung, 1240 mm: 10,00 St
Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im I.Quartal 2022 zu. Ab dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 102 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen siehe AVB "Analge 1 zu 214.H"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gem. VOB EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Bauvorhabens eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten mit folgenden Mindestversicherungssummen:
- 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
- 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Bauvorhabens eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten mit folgenden Mindestversicherungssummen:
- 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
- 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
gem. AVB und VOB EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Submission und elektronische Kommunikation. Den Bietern wird empfohlen sich auf der Vergabeplattform zu registrieren um automatisiert über zusätzliche oder geänderte Unterlagen in den Ausschreibungsunterlagen innerhalb der Angebotsfrist informiert zu werden. Auf Fragen, die 8 Werktage vor dem Submissionstag eintreffen werden keine Antworten mehr veröffentlicht.
Ort: München
Land: Deutschland
Ort: München
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind (vgl. 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland