Neue Pinakothek München / Baustrom und Baubeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0801
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Pinakothek München / Baustrom und Baubeleuchtung
Diese Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Leistungen:
- Die Herstellung und den rückstandslosen Rückbau der 0,40 kV Baustromversorgung und Baubeleuchtungsanlage für die Baumaßnahme.
- Betrieb, Inspektion, Instandhaltung und Störbehebung der Baustromanlage gemäß Leistungspositionen.
- Erstellung von Werkstatt- und Montageplanunterlagen
- Bestandsdokumentation
München
Diese Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Leistungen:
- Die Herstellung und den rückstandslosen Rückbau der 0,40 kV Baustromversorgung und Baubeleuchtungsanlage für die Baumaßnahme.
- Betrieb, Inspektion, Instandhaltung und Störbehebung der Baustromanlage gemäß Leistungspositionen.
- Erstellung von Werkstatt- und Montageplanunterlagen
- Bestandsdokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neue Pinakothek München / Baustrom und Baubeleuchtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]