Ludwigsbrücken, Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-NFI-210406-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ludwigsbrücken, Verkehrssicherung
Verkehrssicherung
Ludwigsbrücken
Die Stadtwerke München (SWM) planen für die Jahre 2021 bis 2023 umfangreiche Erneuerungs- und
Umgestaltungsmaßnahmen an den Gleis- und Verkehrsanlagen im Bereich der Inneren und Äußeren Ludwigsbrücke sowie in den angrenzenden Streckenabschnitten der Zweibrücken Str., Rosenheimer Str., Am Gasteig und Innere Wiener Str. Im Bauumfang enthalten sind der Umbau und Ausbau der Haltestellen Isartor und Deutsches Museum mit Anpassung der Gleisanlagen in der Zweibrückenstraße, Ludwigsbrücke, Rosenheimer Straße, Am Gasteig und Innere Wiener Straße. Für diese Maßnahme sind Verkehrssicherungs- und Gelbmarkierungsarbeiten erforderlich.
wesentliche Massen:
Verkehrsphasen einrichten: 48 Stück
Absperrung mit Leitbake herstellen: 700000 Stücktage
Absperrung mit Absperrschranke herstellen: 3400000 Metertage
Warnleuchten vorhalten: 1000000 Stücktage
Beschilderung herstellen: 35000 Stücktage
Beschilderung vorhalten: 115000 Stücktage
Bauliche Leitelemente vorhalten: 120000 Metertage
Transportable Schutzeinrichtung vorhalten: 16000 Metertage
Anzeigequerschnitt LED-Vollmatrix vorhalten: 1600 Stücktage
Hinweistafel vorhalten: 4000 Stücktage
Längs- u. Quermarkierung beseitigen, Folie, 12 cm: 22700 m
Längs- u. Quermarkierung beseitigen, Spritzplastik fräsen, 12 cm: 1500 m
Vorübergehende Längsmarkung gelb, Typ II herstellen, 12 cm, durchgezogen: 20000 m
Vorübergehende Pfeilmarkierung gelb Typ II herstellen: 35 Stück
Vorübergehende Sperrflächenmarkierung gelb Typ II herstellen, 25 cm: 500 m
Vorübergehende Längsmarkierung gelb oder weiß, Typ II herstellen, 12 cm, durchgezogen: 500 m
Vorübergehende Längsmarkierung gelb oder weiß, Typ II herstellen, 25 cm, gestrichelt: 250 m
Vorübergehende Pfeilmarkierung gelb oder weiß Typ II herstellen: 10 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ludwigsbrücken, Verkehrssicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heimstetten b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).