Lieferung elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie
Lieferung elektrischer Energie mit einer geschätzten Menge für die angestrebte Laufzeit von 01.01.2022 - 31.12.2025 in Höhe von 5.121.048 kWh, aufgeteilt in 2 Lose
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abnahmestellen im Netzgebiet der Stadt Amberg
Lieferung elektrische Energie für:
a) Niederspannungsabnahmestellen, jährlich ca. 242.207 kWh
b) Kleinanlagen, Ein- und Doppeltarifanlagen, jährlich ca. 124.553 kWH
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abnahmestellen im Landkreis Amberg-Sulzbach
Lieferung elektrische Energie für:
a) Niederspannungsabnahmestellen, jährlich ca. 478.145 kWh
b) Kleinanlagen, Ein- und Doppeltarifanlagen, jährlich ca. 273.261 kWH
c) Wärmestrom, jährlich ca. 154.261 kWH
d) Straßenbeleuchtungsanlagen, jährlich ca. 7.835 kWH
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung entsprechen den Anforderungen von § 5 EnWG. Der Nachweis gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG als erbracht. Auf besondere Anforderung ist vorzulegen: Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre. Gesellschaftsrecht des Staates in dem das Unternehmen ansässig ist, ist vorgeschrieben. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.