Beschaffung von Wechselladerfahrzeugen für den Landkreis Altötting Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2021#27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Wechselladerfahrzeugen für den Landkreis Altötting
Der Landkreis Altötting beabsichtigt die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschafft werden bis zu drei (3) baugleiche Wechselladerfahrzeuge (WLF) entsprechend DIN 14505.
BEACHTE:
- Sämtliche Angaben erfolgen gleichwohl für ein (1) WLF.
- Sämtliche Angaben gelten gleichwohl für bis zu drei (3) baugleiche WLF.
- Verbindlich beauftrag werden zwei (2) WLF.
KHG 1 Fahrgestell:
Gefordert werden bis zu drei (3) Straßenfahrgestelle, geeignet für einen Auf- bzw. Umbau zu WLF mit 26 t entsprechend DIN 14505.
Das Fahrzeug muss der StVZO, dem neuesten Stand der Technik, den
Unfallverhütungsvorschriften, den feuerwehrtechnischen Richtlinien und den
gültigen Normen (u.a. DIN EN 1846-1 bis 3, E DIN 14502-2 und 3, DIN EN
14505 jeweils neueste Fassung) zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung
entsprechen. Das Fahrgestell muss nach DIN EN 1846 der Gewichtsklasse S und der
Kategorie 1 (Straßenfahrgestell) entsprechen. Das Fahrgestell muss mit der Antriebsart 6 x 2 x 4 (eine Lenkachse, eine angetriebene Hinterachse und eine gelenkte, liftbare und entlastbare Nachlaufachse) geliefert werden und geeignet sein, ein Wechselrahmensystem aufzunehmen, das wiederum ausgelegt ist zum
Transport von Abrollbehältern mit Längen von 5 900 und 6 900 mm.
Der Radstand muss dabei entsprechend gewählt werden.
KHG 2: Aufbau:
Beschafft werden bis zu drei (3) Wechselladeraufbauten geeignet zur Verwendung als WLF auf Fahrgestellen mit 26 t Gesamtmasse entsprechend DIN 14505.
Hinweis: Die Hydraulik muss geeignet sein, neben dem Wechselladeraufbau, nach Umschaltung (mechanischer Drei-Wege-Hahn) im Stand, auch einen Kran
bzw. einen Kran auf einem Abrollbehälter betreiben zu können.
Der Kran zum Aufbau auf einem Fahrgestell bzw. die Mulde mit einem Kran werden separat beschrieben und je nach zugeteiltem Standort (es werden
langfristig drei Feuerwehren ausgestattet) dann beauftragt. Daher werden diese Positionen als verpflichtende Optionen ausgeschrieben und nach Erfordernis
beauftragt.
Der Aufbau bestehend aus komplettem Wechselladersystem muss den Anforderungen der DIN EN 1846, der DIN 14 502 Teil 2 und 3 DIN 14 505 und der DIN
30722 Teil 1 und 2 entsprechen.
Die maximale Masse von Behältern beträgt 12 000 kg.
Die verwendeten Abrollbehälter haben Längen von 5 900 und 6 900 mm.
Die Möglichkeit der Entleerung von Mulden durch Kippen zum Heck muss auf ebenen Boden sicher möglich sein.
Ein Standsicherheitsnachweis ist beizulegen bzw. mit dem beigestellten Fahrgestellen zu berechnen.
Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren wird besonders großer Wert auf eine fachgerechte und solide Verarbeitung gelegt.
Es sollen korrosionsfreie und wiederverwendbare Materialien eingesetzt werden.
Erforderliche Anpassungen der Aufbautechnik und Einrichtungen sowie Absprachen in Bezug auf Verriegelung, hydraulische Anschlüsse, usw. müssen
zwischen den Lieferanten der Systeme und den Fahrgestellen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber erfolgen.
Die Auftragsdurchführung muss diese Motive berücksichtigen.
Gemäß Vergabeunterlagen:
Optionen sind zwingend anzubieten, sofern als A-Kriterium gekennzeichnet. Bei Alternativpositionen ist zwingend mind. 1 Alternative anzubieten.
Die Optionen sind in den Dokumenten „AELP_Los-1_WLF_Lkr-AÖ“ gekennzeichnet. Die Optionsrechte werden ggf. mit dem Zuschlagsschreiben an den erfolgreichen Bieter oder in dem Zeitraum bis Auslieferung bzw. Abnahme des Leistungsgegenstandes ausgeübt. Maßgeblich hierfür ist im Wesentlichen eine Abwägung der im zu bezuschlagenden Angebot angesetzten Kosten im Verhältnis zum angenommenen Mehrwert für den Bedarfsträger (Katastrophenschutz).
- Optional kann ein (1) weiteres (drittes) WLF beauftragt werden. Die Entscheidung des Auftraggebers fällt bis längstens 31.12.2022.
- KHG 4: Ladekran OPTIONAL:
Die Kriteriengruppen werden optional angefragt, da nicht alle Fahrzeuge mit einem Kran bestückt werden sollen.
Die DIN 15018 H1-B3 ist verbindlich zu beachten.
Der Ladekran muss den EU-Maschinenrichtlinien mit CE-Zertifikat entsprechen und nach EN 12999 H 1 - B 3 eingestuft sein und der BGV D6
„Unfallverhütungsvorschrift Krane“ entsprechen.
Beim Aufbau von Ladekran und Wechseladersystem unterschiedlicher Hersteller, ist zwingend darauf zu achten, dass der Ladekran entsprechend der
dazugehörigen Lasttabelle uneingeschränkt belastet werden kann.
Bei der Auswahl des angebotenen Ladekrans ist die zulässige Vorderachslast des angebotenen Fahrgestells zwingend zu beachten.
Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren wird besonders großer Wert auf eine fachgerechte und solide Verarbeitung gelegt.
Es sollen korrosionsfreie und wiederverwendbare Materialien eingesetzt werden.
Gleichzeitig werden Fahrgestelle und Wechselladeraufbauten ausgeschrieben, die kompatibel mit dem Kran betrieben werden können müssen. Erforderliche
Anpassungen der Aufbautechnik und Einrichtungen sowie Absprachen in Bezug auf Verriegelung, hydraulische Anschlüsse, Abstützung usw. müssen mit dem
Lieferanten der Wechselladersysteme bzw. den Wechselladerfahrzeugen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber erfolgen.
Aufgrund des Ausbildungs- und Einsatzkonzeptes muss die Ausrüstung entsprechend der Vorgabe der Feuerwehren des Auftraggebers auf den Fahrzeugen
verlastet werden.
Aus Gründen einheitlicher Wartungsarbeiten muss das Hydrauliköl in allen Aufbausystemen identisch sein.
Die Auftragsdurchführung muss diese Motive berücksichtigen.
- KHG 5 Abrollbehälter Pritsche mit Ladekran OPTIONAL:
Die Kriteriengruppen werden optional angefragt, da nicht alle Fahrzeuge mit einer Pritsche mit Ladekran bestückt werden sollen.
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) angewandt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte reichen Sie eine Handelsregisterauskunft ein.
Die Handelsregisterauskunft darf nicht älter als sechs Monate sein (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Angebots).
Sofern der eingereichte HR-Auszug älter ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
(Ausschlusskriterium)
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils gem. Mindestanforderungen betrug.
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Gefordert wird insbesondere der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gem. Mindestanforderungen oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard). Fehlt der Versicherungsnachweis oder die Erklärung, wird das Angebot ausgeschlossen. Fügen Sie ggf. entsprechende Nachweise bei. Die Nachweise dürfen nicht alter als sechs Monate sein.
Mindestjahresumsatz [Betrag gelöscht] Euro
Deckungssumme von mind. jeweils 1.500.000 € je Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden sowie mindestens 250.000 € je Schadensfall für Vermögensschäden.
Angabe Referenzaufträge
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen
• Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers
(Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuell auftretende Fragen dürfen ausschließlich über das benannte eVergabe-System gestellt werden, spätestens bis zum 11.10.2021 (Ende Fragefrist).
Die Vergabeunterlagen bestehen aus:
Eigenerklärungen:
4.2.1 Ausschlussgründe
4.2.2 Berufshaftpflichtversicherung
4.2.3 Erklärung zur Bietergemeinschaft
4.2.4 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft
4.2.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen
4.2.6 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
4.2.7 Übersicht Unterauftragnehmer
4.2.8 Einwilligung Datenübermittlung
4.2.9 Hinweise zur Datenverarbeitung
4.2.10 Eigenerklaerung_Kinderarbeit
4.2.11 Eigenerklaerung_GZR und statistische Angaben
Weitere Vergabeunterlagen:
-Bewerbungsbedingungen
-Anschreiben
-AELP_Los-1_WLF_Lkr AÖ
-Werkvertragsentwurf_WLF
-BIETER_LV
Einzureichende Unterlagen:
-Anschreiben oder Angabe der Firma des Bieters und des Ansprechpartners an anderer Stelle im Angebot
-Angebotstext (Zusage der Leistungserbringung gem. Dokumenten „AELP_Los-1_WLF_Lkr-AÖ“ sowie Bestätigung bzw. Beantwortung der Kriterien durch Ausfüllen der vorgenannten Dokumente; dies ist auch ausreichend.)
HINWEIS: Als Bestandteil des Angebotes über die auszufüllenden und einzureichenden Vergabeunterlagen hinaus werden ausschließlich solche Dokumente angesehen,
• die explizit mit den Vergabeunterlagen eingefordert werden (z. B. Beladeplan, Gewichtsbilanz o. Ä.) und/oder
• auf die aus den ausgefüllten Dokumenten „AELP_Los-1_WLF_Lkr-AÖ“ heraus vom Bieter verwiesen wird.
Sonstige dem Angebot beigefügte Unterlagen werden weder Angebots-, noch ggf. Vertragsbestandteil und finden bei der Prüfung und Wertung des Angebots keine Berücksichtigung. Dies gilt auch für Allgemeine Ge-schäftsbedingungen (AGB) des Bieters.
-ausgefüllte Eigenerklärungen
-Preisblatt/Bieter_LV (im eVergabesystem im Arbeitsschritt „Angebot/Preisblatt erstellen“)
Hinweis: Die Bewerbungsbedingungen und die Vertragsurkunde/n, die gleichwohl Teil der angebotsrelevanten Vergabeunterlagen ist/sind, müssen nicht eingereicht werden. Die betreffende Vertragsurkunde wird dem erfolgreichen Bieter vor Zuschlagserteilung um die Auftragnehmerdaten ergänzt zugesandt.
Hinweis: Etwaige Fabrikations-, Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Ab-schnitts 2.4 sind im Angebot selbst kenntlich zu machen. Ein wie auch immer gearte-ter pauschaler Hinweis genügt nicht und wird seitens des Auftraggebers nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.