Globaler Navigationssatellitensystem (GNSS)-Signalgenerator für die Simulation von hoch komplexen Szenarien Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT423/9910-LRT9.2_KD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Globaler Navigationssatellitensystem (GNSS)-Signalgenerator für die Simulation von hoch komplexen Szenarien
Auftragsgegenstand ist ein Signalgenerator zur Erzeugung von Satellitennavigationssignalen mit einer Dateischnittstelle zur individuellen Erzeugung von Signalen mit unterschiedlichen Signalparametern (Modulationsarten und Datensymbolen). Hiermit können definierte individuelle Täuschungsangriffe (Spoofing)
simuliert werden und für die LE 2.6 (GNSS SDR) als Datengrundlage für die entwickelten Algorithmen zur Detektion und Geolokalisierung von Täuschungsquellen auf der Erde dienen.
Der UniBw M steht ein maximales Budget von € (...) (netto) zur Verfügung.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die UniBw M errichtet in dem Projekt "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden. Die UniBw M beabsichtigt
mit der Hilfe der drei aufzubauenden Forschungslabore den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitalisierung zu untersuchen und zu demonstrieren. Die drei Labore "Netzwerke und Technologieelemente", "Experimentalnutzlast" sowie "Experimentelle Satellitentechnik" will die UniBw M daher so ausstatten, dass sich Fragestellungen zum Nutzen und der technologischen Reife der Schlüsseltechnologien beantworten lassen. Zu den Schlüsseltechnologien gehören unter anderem:
Zu den Schlüsseltechnologien und den damit verbundenen Themenbereichen gehören unter anderem:
• Mobile terrestrische 5G / 6G Netzwerke einschließlich der Anbindung an Satellitennetzwerke
• Laserkommunikationsnetzwerke, optische Netzwerke Space-to-Ground und Ground-to-Space
• Internet-of-Things Anwendungen und Technologien
• Experimentelle Nutzlasttechnologien, Laserkommunikation, digitale Signalverarbeitung im Orbit
• Moderne Strukturen der Satellitentechnik
• Resilienz von Satellitensystemen
• Elektrische Antriebssysteme, moderne Satellitenbetriebsverfahren
Besonders herausfordernd ist die Realisierung des Experimentalsatelliten, der im Rahmen von SeRANIS entstehen soll.
Der GNSS soll für anwendungsspezifische und hoch komplexe Simulationsaufgaben verwendet werden, um den Entwicklungs- und Validirierungsprozess für die GNSS Nutzlast in SeRANIS zu unterstützen. Der Simulator soll als charakteristisches Merkmal eine Dateischnittstelle aufweisen, mit Hilfe derer innerhalb von SeRANIS alle GNSS Szenarien nachgebildet werden können. Die Dateischnittstelle umgeht die oft sehr eingeschränkten Konfigurationsmöglichkeiten eines konventionellen Signalsimulators.
Der obsiegende Bieter muss den GNSS-Signalgenerator bis spätestens zum (...) an die UniBw M liefern. Einzelheiten zu den Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung von Signalgeneratoren zur Erzeugung von Satellitennavigationssignalen mit einer Dateischnitsstelle zur individuellen Erzeung von Signalen mit unterschiedlichen Signalparametern).
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung von Signalgeneratoren zur Erzeugung von Satellitennavigationssignalen mit einer
Dateischnittstelle zur individuellen Erzeung von Signalen mit unterschiedlichen Signalparametern) vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl.
Tel.-Nr.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachangeobte, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.