Feuerwehrstiefel für die Branddirektion München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt9-2021-0021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrstiefel für die Branddirektion München
Feuerwehrstiefel für die Branddirektion München - Rahmenvereinbarung
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Branddirektion
Feuerwache 9, BE-T 31 Bekleidungskammer
Heidestraße 3
81739 München
Ca. 4.000 Paar Feuerwehrstiefel für die Branddirektion München innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
— Angaben zum Bewerber /Bieter,
— Angaben zum /zu den gesetzlichen (Vertreter(n) bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter(n)
(Personengesellschaft, Einzelunternehmen)
- zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z.B.
Insolvenzverfahren, schwere Verfehlung,
Verurteilung nach StGB) jeweils für den Bieter, evtl.
benannte Nachunternehmer und die einzelnen
Bieter einer Bietergemeinschaft
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung
- Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters in den letzten 3, abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fragebogen zur Eignungsprüfung:
- mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte qualitativ und quantitative vergleichbare Leistungen.
- EG-Baumusterprüfbescheinigung
- Zertifikat, über die Anwendung und Einhaltung der DGUV 112-191; Abschnitt 4.2.1 und ÖN-Z1259-2012, Variante A
- Nachweis, dass die technischen Voraussetzungen, wasserdichte und atmungsaktive Schuhe hergestellt werden vorliegt (Herstellungslizenz)
- Bestätigungen/Zertifikate/Datenblätter/Prüfberichte mit Dokumentation des Herstellers zur Erfüllung der Leistungsanforderungen
- Nachweis über das Vorhandensein eines Gehsimulators
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015
- Nachweis eines Umweltmanagementsystem EN ISO 14001:2015
- schriftliche Bestätigung, das Leder frei von gesundheitsschädlichen Stoffen ist
- ggf. Formblatt Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
- ggf. Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- ggf. Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber/Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform
(vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten.
Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden,
neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).