Rahmenvertrag Arbeitsschutzartikel, Baureferat Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2020-0299
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Arbeitsschutzartikel, Baureferat
Rahmenvertrag Arbeitsschutzartikel, Baureferat
Warn-Wetterschutzkleidung Herren
Warnschutzkleidung Herren mit Logo: Wetter-Warnschutzjacke ca. 393 Stück; Warnschutzblouson Sommer ca. 173 Stück; Fleecejacke ca. 474 Stück; Softshelljacke ca. 474 Stück; Weste ca. 350 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Zubehör
Imprägniermittel ca. 800 Stück Reparatur-Set ca. 393 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; • (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warn-Wetterschutzkleidung Damen
Warnschutzkleidung Damen mit Logo: Wetter-Warnschutzjacke ca. 75 Stück; Warnschutzblouson Sommer ca. 35 Stück; Fleecejacke ca. 100 Stück; Softshelljacke ca. 150 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Reparatur-Set
Reparatur-Set ca. 75 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Shirt/Hemd
Shirt/Hemd mit Logo: T-Shirt ca. 1049 Stück Hemd ca. 110 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; • Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Warnschutzhosen
Warnschutzhosen mit Logo: Warnschutzbundhose Sommer ca. 270 Stück; Kniepolster ca. 81 Paar ; Warnschutzbundhose Winter ca. 415 Stück; Kniepolster ca. 150 Paar; Warnschutzlatzhose Winter ca. 120 Stück; Regenhose ca. 150 Stück; Reparatur-Set Regenhose ca. 150 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Schnittschutzkleidung
Schnittschutzkleidung mit Logo: Schnittschutzjacke ca. 100 Stück; Schnittschutzbundhose ca. 100 Stück; Hosenträger ca. 100 Stück; Freischneiderhose ca. 100 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Lichtbogen- und flammemende Schutzkleidung
Lichtbogen- flammhemmende Kleidung mit Logo: Kapuze Lichtbogenschutz ca. 15 Stück; Warnschutz-Regenjacke flammhemmend ca. 150 Stück; Warnschutz-Regenhose flammhemmend ca. 150 Stück; Warnschutzbundhose (Lichtbogenschweißen) ca. 30 Stück; Warnschutzlatzhose (Lichtbogenschweißen) ca. 15 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Kopfbedeckungen
Warnschutz-Kappe (Cap) ca. 450 Stück; Warnschutz-Strickmütze ca. 450 Stück; Funktions-Regenhut ca. 150 Stück; Safari-Hut ca. 150 Stück; Strohhut ca. 150 Stück
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Schutzhandschuhe
Fünffingerhandschuhe (Vibrationshandschuh) ca. 1146 Paar; Fünffingerwinterhandschuhe ca. 1146 Paar: Fünffingerwinterhandschuhe (HI-VIS) ca. 1146 Paar; Fünffingerhandschuhe Ziegenleder ca. 1146 Paar; Fünffingerhandschuhe Nitril-Beschichtung ca. 1146 Paar; Fünffingerhandschuhe Latex-Beschichtung ca. 1146 Paar; Fünffingerhandschuhe Rindvollleder ca. 1146 Paar; Chemikalienschutzhandschuhe ca. 1146 Paar
Nachträgliche Leistungsänderungen Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25% des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warn-Wetterschutzkleidung Herren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zubehör
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warn-Wetterschutzkleidung Damen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reparatur-Set
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Shirt/Hemd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilsbiburg
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Warnschutzhosen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilsbiburg
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schnittschutzkleidung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lichtbogen- und flammemende Schutzkleidung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kopfbedeckungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilsbiburg
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schutzhandschuhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.