Beschaffung von ANÜ-Leistungen für die Werkfeuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von ANÜ-Leistungen für die Werkfeuerwehr
Auftraggeber ist das Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH), Ingolstädter Landstr. 1, 85764 Oberschleißheim, OT Neuherberg, Landkreis München, Oberbayern, Bayern. Der Auftraggeber unterhält eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr.
Der Werkfeuerwehr obliegen im Helmholtz Zentrum München der abwehrende Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie der innerbetriebliche Sanitätsdienst.
Weitere feuerwehrtechnische Tätigkeiten (z. B. Sicherheitswachdienste, Begehungen, Unterstützung der hauptberuflichen Gerätewarte, Fahrzeugpflege, dienstliche Besorgungen, Mithilfe bei Brandschutzunterweisungen und Übungsdienste etc.) werden durch entsprechende Aufgabenzuweisung des Helmholtz Zentrum München geregelt.
Im Rahmen der von der Werkfeuerwehr wahrzunehmenden Dienstleistungen werden aktuell insbesondere folgende Aufgaben übernommen:
- Bereitstellung von Atemschutz für Institute
- Gerätewartung (Feuerwehr)
- Aktualitätsprüfung der Feuerwehr-Einsatzpläne
- Sicherheitswachen
- Brandschutzunterweisungen
- Etc.
Weitere Informationen sind erhältlich unter: https://www.helmholtz-muenchen.de/werkfeuerwehr/index.html
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Fünf (5) Funktionen "Einsatzkraft" (365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag).
Mindestvertragslaufzeit drei (3) Jahre.
Der Vertrag verlängert sich sodann bis zu zwei (2) Mal automatisch um ein (1) Jahr (d.h. die höchstmögliche Vertragslaufzeit ist fünf (5) Jahre), sofern der Auftraggeber nicht in Schriftform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Nach Ablauf der höchstmöglichen Vertragslaufzeit von fünf (5) Jahren endet der Vertrag automatisch am 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mindestvertragslaufzeit drei (3) Jahre.
Der Vertrag verlängert sich sodann bis zu zwei (2) Mal automatisch um ein (1) Jahr (d.h. die höchstmögliche Vertragslaufzeit ist fünf (5) Jahre), sofern der Auftraggeber nicht in Schriftform mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Nach Ablauf der höchstmöglichen Vertragslaufzeit von fünf (5) Jahren endet der Vertrag automatisch am 31.01.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung, Referenzen, Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, Tarifgebundenheit, Haftpflichtversicherung, Formblatt Eignung
Unternehmensdarstellung, Referenzen, Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, Tarifgebundenheit, Haftpflichtversicherung, Formblatt Eignung
Unternehmensdarstellung, Referenzen, Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, Tarifgebundenheit, Haftpflichtversicherung, Formblatt Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.