Rahmen-Dienstvertrag: Unterstützungsleistung für Webentwicklungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020CHO000009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmen-Dienstvertrag: Unterstützungsleistung für Webentwicklungen
Aktuell werden im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessun (LDBV) in Abt. 4 verschiedene webgestützte Systeme entwickelt und betrieben, die überwiegend Geodaten (Raster- und Vektordaten) in größerem Stil verarbeiten (Beispiel: Geoportal Bayern, BayernAtlas, GeodatenOnline, diverse Fachportale).
Zur Unterstützung des eigenen - nicht ausreichenden - Entwicklerpersonals besteht Bedarf an externer Unterstützung durch Softwareentwickler.
Da der konkrete Bedarf an diesen Dienstleistungen im Voraus nicht planbar ist, sondern (z.B. auf Grund kurzfristig erteilter Aufträge der obersten Dienstbehörde und/oder kurzfristige Verfügbar-machung von Haushaltsmitteln) flexible Einsätze erforderlich macht, wird dieser Rahmen-Dienstvertrag geschlossen.
Aktuell werden im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessun (LDBV) in Abt.
4 verschiedene webgestützte Systeme entwickelt und betrieben, die überwiegend Geodaten (Rasterund
Vektordaten) in größerem Stil verarbeiten (Beispiel: Geoportal Bayern, BayernAtlas,
GeodatenOnline, diverse Fachportale). Zur Unterstützung des eigenen - nicht ausreichenden -
Entwicklerpersonals besteht Bedarf an externer Unterstützung durch Softwareentwickler. Da der
konkrete Bedarf an diesen Dienstleistungen im Voraus nicht planbar ist, sondern (z.B. auf Grund
kurzfristig erteilter Aufträge der obersten Dienstbehörde und/oder kurzfristige Verfügbar-machung von
Haushaltsmitteln) flexible Einsätze erforderlich macht, wird dieser Rahmen-Dienstvertrag geschlossen.
Optionale Verlängerung um weitere 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zurLeistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen, Anzahl Mitarbeiter die Anforderungsprofil erfüllen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist vonzehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfenzuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.