Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern 2022-2023/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000360
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern 2022-2023/2025
Die technische Überwachung von industriell/gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltete dabei unter anderem die Kontrolle der Jahresberichte sowie die Begehung der Anlage und Probenahme vor Ort im Umfang der Arbeitshilfen für PSW tGewA Abwasseranlagen Teil 1 bis Teil 3. Dies betrifft die Überwachung von ausgewählten Betrieben in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Donauwörth, Ingolstadt, Deggendorf, Kronach, Nürnberg, Landshut, Regensburg, Weilheim, Kempten, Aschaffenburg, Rosenheim und Traunstein, welche vergeben werden.
IN_140: WWA Donauwörth, Landkreise Aichach-Friedberg, Dillingen an der Donau, Donau-Ries
IN_140: WWA Donauwörth, Landkreise Aichach-Friedberg, Dillingen an der Donau, Donau-Ries
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_141: WWA Donauwörth, kreisfreie Stadt Augsburg, Landkreise Augsburg, Günzburg, Neu-Ulm
IN_141: WWA Donauwörth, kreisfreie Stadt Augsburg, Landkreise Augsburg, Günzburg, Neu-Ulm
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_160: WWA Ingolstadt, gesamter Amtsbezirk
IN_160: WWA Ingolstadt, gesamter Amtsbezirk
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_120: WWA Deggendorf, Landkreis Deggendorf
IN_120: WWA Deggendorf, Landkreis Deggendorf
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_121: WWA Deggendorf, kreisfreie Stadt und Landkreis Passau
IN_121: WWA Deggendorf, kreisfreie Stadt und Landkreis Passau
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_122: WWA Deggendorf, Landkreise Freyung-Grafenau und Regen
IN_122: WWA Deggendorf, Landkreise Freyung-Grafenau und Regen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_123: WWA Deggendorf, Landkreis Rottal-Inn
IN_123: WWA Deggendorf, Landkreis Rottal-Inn
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_124: WWA Deggendorf, kreisfreie Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen
IN_124: WWA Deggendorf, kreisfreie Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_320: WWA Kronach, kreisfreie Stadt Bamberg und Landkreise Bamberg, Forchheim und Lichtenfels
IN_320: WWA Kronach, kreisfreie Stadt Bamberg und Landkreise Bamberg, Forchheim und Lichtenfels
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_321: WWA Kronach, kreisfreie Stadt Coburg und Landkreise Coburg und Kronach
IN_321: WWA Kronach, kreisfreie Stadt Coburg und Landkreise Coburg und Kronach
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_360: WWA Nürnberg, gesamter Amtsbezirk
IN_360: WWA Nürnberg, gesamter Amtsbezirk
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_200: WWA Landshut, gesamter Amtsbezirk
IN_200: WWA Landshut, gesamter Amtsbezirk
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_220: WWA Regensburg, Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
IN_220: WWA Regensburg, Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_221: WWA Regensburg, kreisfreie Stadt und Landkreis Regensburg
IN_221: WWA Regensburg, kreisfreie Stadt und Landkreis Regensburg
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_222: WWA Regensburg, Landkreis Cham
IN_222: WWA Regensburg, Landkreis Cham
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_240: WWA Weilheim, gesamter Amtsbezirk
IN_240: WWA Weilheim, gesamter Amtsbezirk
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_180: WWA Kempten, kreisfreie Städte Kempten-Allgäu und Kaufbeuren, Landkreise Ostall-gäu, Oberallgäu, Lindau
IN_180: WWA Kempten, kreisfreie Städte Kempten-Allgäu und Kaufbeuren, Landkreise Ostall-gäu, Oberallgäu, Lindau
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_181: WWA Kempten, kreisfreie Stadt Memmingen, Landkreis Unterallgäu
IN_181: WWA Kempten, kreisfreie Stadt Memmingen, Landkreis Unterallgäu
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_100: WWA Aschaffenburg, kreisfreie Stadt und Landkreis Aschaffenburg
IN_100: WWA Aschaffenburg, kreisfreie Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_101: WWA Aschaffenburg, kreisfreie Stadt und Landkreis Würzburg
IN_101: WWA Aschaffenburg, kreisfreie Stadt und Landkreis Würzburg
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_102: WWA Aschaffenburg, Landkreis Kitzingen
IN_102: WWA Aschaffenburg, Landkreis Kitzingen
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_103: WWA Aschaffenburg, Landkreis Main-Spessart
IN_103: WWA Aschaffenburg, Landkreis Main-Spessart
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_104: WWA Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg
IN_104: WWA Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
IN_380: WWA Rosenheim und WWA Traunstein, gesamter Amtsbezirk
IN_380: WWA Rosenheim und WWA Traunstein, gesamter Amtsbezirk
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. Überwachungen bei Betriebsstörungen oder bei Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand. Dazu ist im Leistungsverzeichnis ein Einzelpreis pro Zusatzarbeitsstunde anzugeben.
Es kann für jedes Los ein Angebot abgeben werden, jedoch kann der Zuschlag nur für maximal zwei Lose pro Bieter / Bietergemeinschaft erteilt werden. Der Auftraggeber vergibt die Lose nach einer Rangfolge, welche sich aus dem voraussichtlichen Aufwand bzw. Schwierigkeitsgrad bei der Bearbeitung ergibt. Die Rangfolge ist in den Vergabeunterlagen (Dokument „Hinweise zum Verfahren“) dargelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die
Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer
Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss
führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens möglich.
Folgende Eignungskriterien gelten für alle Lose:
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW. Die Eigenerklärung ist durch Ankreuzen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage abzugeben und gilt für alle Mitglieder einer evtl. bestehenden Bietergemeinschaft. Ein Nachweis muss nicht beigelegt werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Zulassung für den Bereich Probenahme und allgemeine Kenngrößen nach LaborV. Die Eigenerklärung ist durch Ankreuzen in der Rubrik „Eignungskriterien“ bei der entsprechenden Frage abzugeben gilt für alle Mitglieder einer evtl. bestehenden Bietergemeinschaft. Ein Nachweis muss nicht beigelegt werden.
- Anerkennung als Privater Sachverständiger
für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 technischeGewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW; Art. 65 BayWG.
- Ausführungsanforderung - Wahrung der Neutralität
Bei der auszuführenden Leistung besteht die Gefahr, dass ein Interessenkonflikt entsteht, wenn der Auftragnehmer zusätzlich für die zu begutachtende Anlage in anderer Verbindung steht. Wird ein Interessenkonflikt festgestellt, kann der Bieter die hier ausgeschriebene Leistung nicht erbringen.
Zur Überprüfung, ob die Neutralität bei der Aufgabenwahrnehmung gegeben ist muss eine Neutralitätserklärung abgegeben werden.
(Wenn Sie ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und zum Angebot hochzuladen.)
Das Formblatt „Neutralitätserklärung“ finden Sie in der Rubrik "Anlagen" im Angebotsassistenten der eVergabe Plattform.
Sofern Sie in der Neutralitätserklärung die Punkte IV. und/oder V. angekreuzt haben, so müssen Sie die entsprechenden Auflistungen fertigen und dem Angebot beifügen. Dies gilt entsprechend für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln. Bezeichnen Sie die Auflistungen bitte mit dem jeweiligen Namen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
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Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.