Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dienstfahrrädern Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dienstfahrrädern
Ausschreibung einer Leasing-Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Dienstfahrrädern für anspruchsberechtigte Mitarbeitende
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage Einzelleasingverträge zur Bereitstellung von Fahrrädern nebst Zubehör für die Mitarbeitenden der Klinikum Bayreuth GmbH (einschließlich ihrer beiden Eigenbetriebe MedZentrum Klinikum Bayreuth GmbH und Krankenhauszweckverband Bayreuth) in Umsetzung des TV-Fahrradleasing geschlossen werden können. Die Rahmenvereinbarung soll darüber hinaus die Erbringung von Umsetzungs- und Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfassen. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Mindeststandards erfolgt die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Anzubieten sind als Optionen weiter Sonstige Leistungen (Erweiterungen des Servicepakets). Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, diese Sonstigen Leistungen auszuwählen und nach ihrer Wahl gegen ein monatliches Entgelt zu erhalten. Die Kosten für die Option gehen nicht in die Preiswertung mit ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Die Vorlage nicht beglaubigter Kopien ist ausreichend und zulässig.
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sofern der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Liegt keine Eintragung im Handelsregister vor, ist eine Erklärung beizulegen, aus welchem Grund keine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist. Bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands: ein Auszug (nicht älter als 6 Monate) aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bewerbers
— Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen, z. B. durch aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen;
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1 VgV;
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
— sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind;
— ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird;
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und
— in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer.
Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen (Nachunternehmer), müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses Unternehmen entsprechend zu machen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags durch Eigenerklärung durch den Bewerber.
2. Erklärung zur Versicherung gem. Ziff. III. 2.2 der Bekanntmachung
1. Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020) mit Aufgliederung in Führungskräfte, IT-Mitarbeiter, Kundendienstmitarbeiter, sonstige Beschäftigte, freiberuflich Tätige, Azubis/Praktikanten
2. Nachweis über bereits erbrachte vergleichbare Leistungen bei vergleichbaren Auftraggebern mit wenigstens folgenden Angaben:
- Bezeichnung des Projekts,
- Auftragswert,
- Mitarbeiteranzahl des Auftraggebers,
- Anzahl bereitgestellter Dienstfahrräder,
- Zeitraum der Leistungserbringung/Vertragslaufzeit,
- Zeitraum Implementierungsphase,
- Bezeichnung des Auftraggebers samt eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer, ggf. samt Referenzschreiben,
auf max. 3 DIN A4 Seiten pro Referenz
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Mindestens eine Referenz über die Erbringung von Dienstfahrradleasing mit Entgeltumwandlung (TV-Fahrradleasing) für einen öffentlichen Auftraggeber im Gesundheitswesen.
Haftpflichtversicherung mit pauschaler Mindestdeckungssumme in Höhe von wenigstens EUR 2.000.000 für Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Bewerberformular zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung. Es wird empfohlen, die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu nutzen.
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen 03/2021 ist mit anzugeben.
3. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter Ziff. III.1.1) genannten Formulare und die Entwürfe der Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3)) abrufbar.
6. Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber den Auftraggeber auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise des Auftraggebers, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber/Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.