Planung Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-8, § 53 für den Neubau Freiwillige Feuerwehr Olching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olching
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-8, § 53 für den Neubau Freiwillige Feuerwehr Olching
Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Stadt Olching auf einem bisher nicht bebauten Grundstück an der J.S.Gutenberg-Straße.
Folgende Leistungen werden vergeben: Planung Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-8, LPH 1-4 und 5-9 §§ 53,55 HOAI, LPH 4 für AG 1 sowie Besondere Leistungen.
Los 1: HLS-Planung Anlagengruppen 1-3 und 7-8, LPH 1-3 und 5-9 §§ 53,55 HOAI sowie LPH 4 für AG 1
Los 2: Elektroanlagen- und Aufzugsplanung Anlagengruppen 4-6, LPH 1-3 und 5-9 §§ 53,55 HOAI
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung Anlagengruppen 1-3 und 7-8 § 53 HOAI
Stadt Olching
Die Stadt Olching beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses für die freiwillige Feuerwehr Olching auf einem bisher nicht bebauten Grundstück am Ortsrand in Nachbarschaft zu anderen öffentlichen Einrichtungen. Das Grundstück ist ca. 5 450 m2 groß und nahezu eben.
Für die Maßnahme liegt eine Machbarkeitsstudie vor, zwei Ein- bzw. Ausfahrten vom Grundstück sind vorgegeben. In der Machbarkeitsstudie ist die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück vorgeschlagen, so dass die notwendigen Ausfahrt- und Rangierflächen nachgewiesen sind.
Der Vorschlag sieht ein Hauptgebäude vor, in dem die Fahrzeughalle, die sich durch ihre nutzbare Höhe über 2 Vollgeschosse erstreckt und der Werkstatt- und Sozialtrakt untergebracht werden. Ein Aufzug wird erforderlich sein.
Die Fahrzeughalle mit 12 Stellplätzen, Wasch- und Werkstatthalle ist in der vorliegenden Machbarkeitsstudie ca. 17 m tief, um Fahrzeuge hintereinander platzieren zu können.
In der Abwasseranlage zu planen ist auch die Entwässerung der Hofflächen des Vorhabens. Bei der Versickerung auf dem Grundstück ist von einem hohen Grundwasserstand auszugehen. Teil der Planung ist eine Schlauchwaschanlage. Eine mechanische Lüftungsanlage soll auf die notwendigen Räume beschränkt werden. Das Gebäude soll als Effizienzgebäude 55 (BEG NWG) ausgeführt werden. Das Gebäude soll an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Das Dach ist so zu planen, dass im Bedarfsfall eine PV-Anlage montiert werden kann. Eine ansprechende Gestaltung des Gebäudes ist gewünscht. Der Objektplaner ist in seiner Vorplanung und Entwurfsplanung frei, die Darstellungen der Machbarkeitsstudie dienten lediglich der Überprüfung der Eignung des Grundstücks.
Auf Grundlage der Planung wird von Dritten ein Bebauungsplan erstellt werden. Eine frühe Beteiligung der Nutzer in der Planung ist zu leisten. Die Leistung ist so zu erbringen, dass Fördermittel eingeworben werden können. Nach der LPH 3 HOAI § 55 wird eine verbindliche Kostenobergrenze für die zu beplanenden Anlagengruppen festgelegt.
— aus Gründen der Bauleitplanung,
— aus Finanzierungsgründen oder,
— einer wirtschaftlicheren Bauausführung,
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen
zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR), Gewichtung 10 von 100 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Ingenieure, Techniker, Meister einschl. Inhaber) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung 15 von 100 Punkten.
3) Erfahrung in der HLS-Planung, Anlagengruppen 1-3, mind. LPH 2, 3 + 5-8 gem. §§ 53, 55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2015 bei vergleichbaren, baulich fertiggestellten Neubauten, Gewichtung 75 von 100 Punkten.
Die detaillierte Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages mit Angabe über die Verteilung der Punkte und
Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages“
beigefügt. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine
Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch,
entscheidet bei Punktegleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Stufenweise Vergabe gem. folgenden Leistungsstufen:
— Stufe 1: LPH 1 und 2 gem. § 55 HOAI,
— Stufe 2: LPH 3 gem. § 55 HOAI,
— Stufe 3: LPH 4, 5, 6 und 7 gem. § 55 HOAI,
— Stufe 4: LPH 8 und 9 gem. § 55 HOAI.
Es besteht kein Recht auf Gesamtbeauftragung. Die Nicht-Beauftragung von Bedarfsleistungen wird vorbehalten.
Die Beauftragung erfolgt mit einem Vertrag gem. Vertragsmuster des Auftraggebers.
Elektroanlagen- und Aufzugsplanung Anlagengruppen 4-6 § 53 HOAI
Stadt Olching
Die Stadt Olching beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses für die freiwillige Feuerwehr Olching auf einem bisher nicht bebauten Grundstück am Ortsrand in Nachbarschaft zu anderen öffentlichen Einrichtungen. Das Grundstück ist ca. 5 450 m2 groß und nahezu eben.
Für die Maßnahme liegt eine Machbarkeitsstudie vor, zwei Ein- bzw. Ausfahrten vom Grundstück sind vorgegeben. In der Machbarkeitsstudie ist die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück vorgeschlagen, so dass die notwendigen Ausfahrt- und Rangierflächen nachgewiesen sind.
Der Vorschlag sieht ein Hauptgebäude vor, in dem die Fahrzeughalle, die sich durch ihre nutzbare Höhe über 2 Vollgeschosse erstreckt und der Werkstatt- und Sozialtrakt untergebracht werden. Ein Aufzug wird erforderlich sein.
Die Fahrzeughalle mit 12 Stellplätzen, Wasch- und Werkstatthalle ist in der vorliegenden Machbarkeitsstudie ca. 17 m tief, um Fahrzeuge hintereinander platzieren zu können.
Für das Gebäude und die Hofflächen sind die Stark- und Schwachstromanlagen, der Blitzschutz sowie ein Personenaufzug zu planen. Der Leitstand mit Funktechnik ist nicht Gegenstand des Planungsauftrages, dieser wird von Dritten geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt wird von der Notwendigkeit einer Hausalarmanlage ausgegangen.
Eine mechanische Lüftungsanlage soll auf die notwendigen Räume beschränkt werden. Das Gebäude soll als Effizienzgebäude 55 (BEG NWG) ausgeführt werden.
Das Dach ist so zu planen, dass eine PV-Anlage montiert werden kann. Eine ansprechende Gestaltung des Gebäudes ist gewünscht. Der Objektplaner ist in seiner Vorplanung und Entwurfsplanung frei, die Darstellungen der Machbarkeitsstudie dienten lediglich der Überprüfung der Eignung des Grundstücks.
Auf Grundlage der Planung wird von Dritten ein Bebauungsplan erstellt werden. Eine frühe Beteiligung der Nutzer in der Planung ist zu leisten. Die Leistung ist so zu erbringen, dass Fördermittel eingeworben werden können. Nach der LPH 3 HOAI § 55 wird eine verbindliche Kostenobergrenze für die zu beplanenden Anlagengruppen festgelegt.
— aus Gründen der Bauleitplanung,
— aus Finanzierungsgründen oder,
— einer wirtschaftlicheren Bauausführung
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen
zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR), Gewichtung 10 von 100 Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Ingenieure, Techniker, Meister einschl. Inhaber) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung 15 von 100 Punkten.
3) Erfahrung in der ELT-Planung, Anlagengruppen 4-6, mind. LPH 2, 3 + 5-8 gem. §§ 53, 55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2015 bei vergleichbaren, baulich fertiggestellten Neubauten, Gewichtung 75 von 100 Punkten.
Die detaillierte Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages mit Angabe über die Verteilung der Punkte und
Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages“
beigefügt. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine
Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch,
entscheidet bei Punktegleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Stufenweise Vergabe gem. folgenden Leistungsstufen:
— Stufe 1: LPH 1 und 2 gem. § 55 HOAI,
— Stufe 2: LPH 3 gem. § 55 HOAI,
— Stufe 3: LPH 5, 6 und 7 gem. § 55 HOAI,
— Stufe 4: LPH 8 und 9 gem. § 55 HOAI.
Besondere Leistungen, die im Zuge der Leistung nicht notwendig werden, werden nicht beauftragt.
Es besteht kein Recht auf Gesamtbeauftragung. Die Nicht-Beauftragung von Bedarfsleistungen wird vorbehalten.
Die Beauftragung erfolgt mit einem Vertrag gem. Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs.1SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AentG,
4. Erklärung über wirtschaftliche und/oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs.1VgV,
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist
in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leitungen der
Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10. Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnergesellschaften und Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen:
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zwfache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor
Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem
Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Ingenieure, Techniker, Meister einschl. Inhaber) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für das Los Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung: Erfahrung in der HLS-Planung, Anlagengruppen 1-3, mind. LPH 2, 3 + 5-8 gem. §§ 53, 55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2015 bei vergleichbaren, baulich fertiggestellten Neubauten als Mindestanforderung an die Referenzprojekte.
Für das Los Elektroanlagen- und Aufzugsplanung: Erfahrung in der ELT-Planung, Anlagengruppen 4-6, mind. LPH 2, 3 + 5-8 gem. §§ 53, 55 HOAI geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2015 bei vergleichbaren, baulich fertiggestellten Neubauten,
mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojekts,
— Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson,
— namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer,
— Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen,
— Baubeginn, Monat und Jahr,
— Fertigstellung, Monat und Jahr,
— Neubauanteile,
— Planung mit Berücksichtigung VOB Teile A, B und C
— selbst erbrachte und abgeschlossene LPH gem. HOAI,
— Herstellkosten gem. DIN 276 in EUR brutto nach Anlagengruppen,
sowie in der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung: Mechanische Be- und Entlüftung von Aufenthaltsräumen oder einer Abgasabsaugung, Planung Anlagengruppe 8
sowie in der Elektroanlagen- Aufzugsplanung: Projekt mit Brandmelde- oder sicherheitstechnischer Steuerkomponente, Aufzugsanlage, Stromerzeugung oder Eigenstromversorgung.
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE Geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien können auf bis zu 2 DIN A4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Der verantwortliche Leistungserbringer muss über die Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar, für das Los Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung der Fachrichtung Versorgungstechnik oder Maschinenbau, für das Los Elektroanlagenplanung und Aufzugsplanung der Fachrichtung Elektrotechnik verfügen.
— Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die
Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Die Unterlagen sind durch den Bewerber in einer PDF-Datei zusammenzufassen, max. Dateigröße 10 MB;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die
Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und
Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die
Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot — ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben — aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor
Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV);
9) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. Rückfragen sind spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungs-bzw. Angebotsfrist zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).