Rahmenvereinbarung Gestellung von Freelancern und anderen Dienstleistungserbringern für die European Championships Munich 2022 | Freelancer-Einsatz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Gestellung von Freelancern und anderen Dienstleistungserbringern für die European Championships Munich 2022 | Freelancer-Einsatz
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Zurverfügungstellung von selbständig tätigen Personen (Freelancern) und anderen Dienstleistern zur Erbringung von spezifischen Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der European Championships Munich 2022. Die Leistungen werden in sechs verschiedene Fachlose aufgeteilt. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der für die Erbringung der entsprechenden Leistungen Personal zur Verfügung stellt.
TV/Broadcast
München
Die OMG hat bei den European Championships die Rolle des „Host Broadcasters“ inne. Die OMG ist somit für die umfängliche Erstellung des TV-Bildes und dessen Übermittlung an die Rechteinhaber (EBU und zugehörige Sender der Mitgliedsländer) zuständig. Zur Aufgabe des Host Broadcaster gehören konkret alle organisatorischen Aufgaben vor, während und nach der Veranstaltung sowie die Beauftragung sämtlicher technischer und personeller Ressourcen. Die personellen Ressourcen lassen sich grob in sechs Bereiche gliedern:
a) Production / Creative Crew
b) Tech Crew
c) Host Broadcast Services
d) Host Broadcast Venue Crew
e) Content Crew
f) weitere
Die OMG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige empfangsbedürftige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zweimal jeweils für einen Zeitraum von drei (3) weiteren Monaten, also bis spätestens 30.06.2023, zu verlängern. Eine solche Verlängerungserklärung muss dem Vertragspartner rechtzeitig, spätestens jedoch zwei (2) Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen
Event Production / Veranstaltungstechnik / Event Presentation
München
Dem Bereich Event Production / Veranstaltungstechnik kommt bei den EC 2022 eine sehr große Bedeutung zu. Der Umfang und Einsatz von Veranstaltungstechnik in den Bereichen Video/Licht/Audio aber auch Stromversorgung/temporäre Bauten etc. ist sehr komplex. In allen Phasen (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung) wird entsprechendes Fachpersonal benötigt. Die personellen Ressourcen lassen sich in drei Bereiche gliedern:
a) Fachplaner & Zeichner
b) Aufsichtsführende Personen
c) Organisatorische Tätigkeiten
Die OMG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige empfangsbedürftige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zweimal jeweils für einen Zeitraum von drei (3) weiteren Monaten, also bis spätestens 30.06.2023, zu verlängern. Eine solche Verlängerungserklärung muss dem Vertragspartner rechtzeitig, spätestens jedoch zwei (2) Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen
Event Services / Allgemeines Event Management / Sportorganisation
München
Für alle Services-Bereiche, für das allgemeine Event-Management sowie die Sportorganisation wird sowohl für die Vorbereitung als auch zur Durchführung und Nachbereitung eine große Anzahl an Positionen besetzt werden. Die Anforderungen unterscheiden sich sowohl in der Qualifikation und Erfahrung als auch im Hinblick auf die Tätigkeiten vor bzw. bei der Veranstaltung. Hinsichtlich Qualifikation sind die verschiedenen Einsatzbereiche entsprechend der nachfolgenden Liste zu unterscheiden.
a) Event-Manager (Junior & Senior) & -Koordinatoren
b) Sportorganisation
Die OMG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige empfangsbedürftige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zweimal jeweils für einen Zeitraum von drei (3) weiteren Monaten, also bis spätestens 30.06.2023, zu verlängern. Eine solche Verlängerungserklärung muss dem Vertragspartner rechtzeitig, spätestens jedoch zwei (2) Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen
Helfer / Stagehands / Event-Support
München
In allen Veranstaltungsstätten sind umfangreiche Aufbauten wie Sportanlagen, Tribünen, Veranstaltungstechnik, Branding etc. geplant. Für die Auf-/Abbauarbeiten sowie die Betreuung während der Veranstaltung werden zahlreiche Personen über z.T. mehrere Wochen im Einsatz sein. Die OMG geht davon aus, dass hier neben Einzelpersonen auch Agenturen/Dienstleister gestellt werden, über die wiederum mehrere Einzelpersonen im Paket bei den EC 2022 zum Einsatz gebracht werden können. Dies betrifft insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Site Crew Coordinator
- Site Crew
- Stagehands
- Gabelstaplerfahrer
- LKW-Fahrer bis 12t
- Branding Supervisor
- Branding Crew
Die OMG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige empfangsbedürftige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zweimal jeweils für einen Zeitraum von drei (3) weiteren Monaten, also bis spätestens 30.06.2023, zu verlängern. Eine solche Verlängerungserklärung muss dem Vertragspartner rechtzeitig, spätestens jedoch zwei (2) Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen
Kommunikation / Marketing
München
Für die Organisation aller Medienbereiche und Vorort-Betreuung zahlreicher Medienvertreter werden vor und im Veranstaltungszeitraum verschiedene Positionen besetzt. Darüber hinaus plant der AG mit verschiedenen Positionen für redaktionelle und kreative Tätigkeiten zur Erstellung von Texten, Bildern, Videos etc. Für den Bereich Kommunikation / Marketing werden Freelancer / Dienstleister für folgende beiden Bereiche voraussichtlich benötigt:
a) Redakteure / Content Produktion
b) Organisatorische Tätigkeiten
Die OMG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige empfangsbedürftige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zweimal jeweils für einen Zeitraum von drei (3) weiteren Monaten, also bis spätestens 30.06.2023, zu verlängern. Eine solche Verlängerungserklärung muss dem Vertragspartner rechtzeitig, spätestens jedoch zwei (2) Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen
Freiberufler / Künstler / Moderation
München
Bei den EC2022 liegt ein großer Schwerpunkt auf inhaltlichen, kreativen Aspekten. Dies betrifft einerseits die neun Sportarten selbst, insbesondere aber den gesamten Bereich Rahmenprogramm. Der AG möchte hier neue Akzente setzen und über den AN Freiberufler, Künstler wie Musiker, Bands, Schauspieler, Maler etc. sowie beispielsweise auch Moderatoren für verschiedene Anlässe für die EC 2022 beauftragen. In diesen Bereich werden wiederum selbständige Dienstleister für folgende Aufgaben voraussichtlich benötigt:
− Moderatoren
− Kommentatoren
− Künstler aus den Bereichen Kunst, Musik, Kultur, Sport, Malerei, Fotografie etc.
− Fotografen
Die OMG ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige empfangsbedürftige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner zweimal jeweils für einen Zeitraum von drei (3) weiteren Monaten, also bis spätestens 30.06.2023, zu verlängern. Eine solche Verlängerungserklärung muss dem Vertragspartner rechtzeitig, spätestens jedoch zwei (2) Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist. Der Auszug darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen, der ebenfalls bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein darf.
Für ausländische Bieter ist ein Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit entsprechender Aktualität (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
1. Bankerklärung
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bieter mit dem Angebot eine Bankerklärung der Hausbank des Unternehmens vorzulegen, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt. Anstelle einer Bankerklärung kann auch eine entsprechende Erklärung eines vom Bieter beauftragten Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt.
Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je ein Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine finanzielle Eignungsleihe benannt wurden (vgl. dazu unten Ziffer 7). Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmers (§ 47 Abs. 3 VgV).
2. Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes bzw. zur Versicherbarkeit mit dem Angebot einzureichen. Darin ist das das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall zu bestätigen:
• [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; die Deckungssumme muss mindestens 2-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung stehen.
• [Betrag gelöscht] EUR für echte Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes; die Deckungssumme muss einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zur Verfügung stehen.
Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, ist es alternativ ausreichend, wenn er bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfall in der entsprechenden Höhe zur Verfügung stehen wird. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Vor Zuschlagserteilung legt der Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen der geforderten Deckungen vor.
3. Angaben zum Umsatz
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz i.S.v. § 277 Abs. 1 HGB (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) vorzulegen. Sofern der Bieter aufgrund von durch die Coronapandemie bedingten Umsatzrückgängen im Jahr 2020 den Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 0,5 Mio EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nicht erbringen kann, darf alternativ der Nachweis auch anhand der Jahresumsätze für die Jahre 2017 bis 2019 erbracht werden.
Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden.
Zu 1.: Die Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung der Hausbank des Unternehmens bzw. alternativ eines Wirtschaftsprüfers stellt eine Mindestanforderung dar.
Zu 2.: Das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
Zu 3.: Der Nachweis von 0,5 Mio EUR Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. alternativ 2017 bis 2019) stellt eine Mindestanforderung dar.
1. Referenzen
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter für jedes von ihm angebotene Los aussagekräftige Angaben zu Referenzen über nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen mit dem Angebot einzureichen.
2. Angabe von Mitarbeiterzahlen
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot eine Erklärung der Mitarbeiteranzahl, die in den Geschäftsjahren 2018 bis 2020 durchschnittlich beim Bieter beschäftigt waren, sowie den Durchschnitt dieser drei Jahre vorzulegen. Die Mitarbeiterzahl muss der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE) entsprechen, d. h. der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter dürfen nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt werden. Der Bieter hat zudem anzugeben, wie viele Mitarbeiter im letzten Geschäftsjahr durchschnittlich in Teilzeit bzw. geringfügig (auf [Betrag gelöscht] EUR-Basis) beschäftigt waren.
Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft werden die Mitarbeiterzahlen für die Mitglieder insgesamt berücksichtigt. Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahlen von benannten Drittunternehmen. Jedes Mitglied/Drittunternehmen hat jedoch seine Mitarbeiterzahlen gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Mitarbeiterzahlen von Konzernunternehmen oder Muttergesellschaften ist nur zulässig, wenn diese in Rahmen der Eignungsleihe einbezogen werden.
Zu 1.: Losübergreifend gelten dabei folgende Mindestanforderungen:
• Vorlage von mindestens drei Referenzen je angebotenem Los; sofern eine Referenz für mehrere Lose einschlägig ist, kann diese auch mehrfach verwendet werden,
• Der Zeitpunkt der Leistungserbringung (nicht Vertragsschluss) liegt nicht mehr als fünf Jahre zurück (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist),
Losspezifisch gelten darüber hinaus folgende weiteren Mindestanforderungen an die Referenzen:
• Für Los 1, 3 und 5: Mindestens eine der drei Referenzen wurde im Rahmen einer Sportgroßveranstaltung erbracht.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung bzugeben, in der Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben ist.
Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, und für Nachunternehmer. Der Auftraggeber ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG zudem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) über das (Nicht-) Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die eVergabeplattform https://www.aumass.de (nachfolgend auch als „Vergabeplattform“
bezeichnet) abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden im pdf-Format über die Vergabeplattform in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar zum Download zur Verfügung gestellt. Über folgenden Direktlink besteht ein direkter Zugang zu den Unterlagen:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1583A0-eu. Eine (kostenfreie) Registrierung wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Bieterkommunikation während des Vergabeverfahrens dringend empfohlen. Ergänzende Unterlagen, Antworten auf Bieterfragen oder sonstige zusätzliche Informationen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, sich diese zusätzlichen Informationen über die Vergabeplattform zu beschaffen. Die Registrierung erfolgt über das Feld „Registrierung Plattform“ auf der Startseite https://www.aumass.de und dann „Registrierung für Bieter“. Dadurch erhalten sie alle notwendigen weiteren Informationen zum Vergabeverfahren mitgeteilt. Eine Registrierung ist in jedem Fall für die elektronische Abgabe der Angebots zwingend erforderlich. Informationen zur (kostenfreien) Registrierung finden Sie unter https://www.aumass.de/ausschreibung/tarifegebuehrenfrei.
Fragen zur Nutzung der elektronischen Vergabeplattform können über die Telefon-Hotline für Bieter unter der Nummer +49 / (0)941 – 280 923 10 oder per E-Mail an [gelöscht] während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 und Freitag von 8:00h bis 16:00h Uhr gestellt werden (siehe auch https://www.aumass.de/kontakt). Eine Erläuterung zur elektronischen Abgabe der Angebote findet sich im Internet unter:
Informationen über die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren können unter https://www.aumass.de/ueberaumass/evergabesoftware-sicherheit eingesehen werden. Die gesicherte Übertragung erfolgt mit digitalem Zeitstempel „Ende zu Ende“ verschlüsselt. Es werden branchenübliche IT-BSGXC Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren verwendet.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.