Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Trockenbau BA 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Trockenbau BA 1
Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Im ersten Bauabschnitt wird der Erweiterungsbau mit einer Größe von ca. 70 x 7,2 Meter erstellt. Das dreigeschoßige Gebäude ist nicht unterkellert. Das Erdgeschoß wird in Stahlbeton erstellt, die beiden oberen Geschoße in Holzständerbauweise. Ausgeschrieben werden die Trockenbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt
84424 Isen Bräuanger
Trennwände aus Stahlblechprofilen mit Beplankungen in verschiedenen Ausführungen und Abmessungen; ca. 700 m², einschließlich der erforderlichen Anschlussarbeiten, Erstellen von Öffnungen, Abdichtungen;
Vorsatzschalen für Vorwandinstallationen ca. 900 m²;
Holzwandbekleidung ca. 680 m²;
Unterdecken Gipsplatte ca. 900 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister;
Ausführung der Arbeiten im eigenen Betrieb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.