Care-Leaver-Survey Referenznummer der Bekanntmachung: Verg001-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dji.de
Abschnitt II: Gegenstand
Care-Leaver-Survey
Gestaltung der Umfrage und Programmierung von Fragenbögen.
81541 München
Der Auftragnehmer übernimmt die Programmierung, Feldarbeit und Datenaufbereitung für die Erhebung der Care-Leaver-Studie.
Sofern eine weitere Finanzierung seitens des mittelgebenden Landes zugesagt wird, wird die Studie bis ende 2028 verlängert. Dies stelt sich ca. in Q4 2024 heraus. Aufgrund der erhobenen und persönlich empfindlichen Daten, wird hier der bestehende Vertrag mit dem gewinnenden Bieter dieser Ausschreibung verlängert. Da es bei der Studie maßgeblich auf die Validität, Reliabilität und Vertraulichkeit der Daten ankommt, muss die Studie von einem Bieter durchgeführt und beendet werden.
Sofern eine weitere Finanzierung seitens des mittelgebenden Landes zugesagt wird, wird die Studie bis ende 2028 verlängert. Dies stelt sich ca. in Q4 2024 heraus. Aufgrund der erhobenen und persönlich empfindlichen Daten, wird hier der bestehende Vertrag mit dem gewinnenden Bieter dieser Ausschreibung verlängert. Da es bei der Studie maßgeblich auf die Validität, Reliabilität und Vertraulichkeit der Daten ankommt, muss die Studie von einem Bieter durchgeführt und beendet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Eignung für die zu vergebenden Leistung ist vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche-Europäische-Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen innerhalb der Frist von sechs (6) Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y06REDC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.